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# taz.de -- Die NPD und der Bundespräsident: „Widerlich, ekelig, unappetitli…
> Durfte Joachim Gauck die NPD harsch angehen? Darüber entscheidet nun das
> Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter tendieren zur
> Redefreiheit.
Bild: Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle legt zu Beginn der Verhandlung sein …
KARLSRUHE taz | Muss Bundespräsident Joachim Gauck immer neutral und
sachlich sein? Oder darf er die Anhänger der NPD auch mal als „Spinner“
bezeichnen? Das wird demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden,
das am Dienstag über eine Organklage der rechtsextremen Partei gegen Gauck
verhandelte.
Anlass war eine Diskussion mit Berliner Schülern im August 2013. Gauck
hatte damals im Zusammenhang mit der NPD Bürger gelobt, „die auf die Straße
gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzeigen“. Die NPD klagte, der
Bundespräsident habe damit die Chancengleichheit der Parteien verletzt.
Die Verfassungsrichter besorgten sich daraufhin einen Tonbandmitschnitt und
hörten sogar noch mehr Meinungsstarkes. So bezeichnete Gauck rechtsextreme
Gedanken als „widerlich“, „ekelig“ und „unappetitlich“. Ein Verbot …
habe aber nur begrenzten Wert, denn „die Spinner, Ideologen und Fanatiker
haben wir damit nicht aus der Welt geschafft“.
NPD-Anwalt Peter Richter sah darin eine Verletzung der Neutralität: „Wer
über den Parteien stehen soll, darf sich nicht in den Wettbewerb der
Parteien einmischen.“ Gauck selbst erschien nicht vor Gericht. Dessen
Rechtsvertreter Joachim Wieland hielt aber dagegen: Der Bundespräsident sei
zwar grundsätzlich zu Neutralität verpflichtet. Die Erfüllung seiner
Aufgaben habe aber Vorrang. „Vor Gefahren für das Grundgesetz muss er auch
dann warnen, wenn sie von konkreten Parteien ausgehen.“
Der NPD-Anwalt ließ das nur teilweise gelten. Angriffe, die auf Parteien
zielten, nannte er „ausgeschlossen“. Er erinnerte daran, dass Gaucks
Äußerungen mitten im Wahlkampf zur Bundestagswahl fielen. Richter pochte
darauf, dass der Bundespräsident sachlich bleiben müsse. „Es geht nicht,
dass er NPD-Mitglieder als Spinner, das heißt ’leicht geisteskrank‘,
bezeichnet.“
Gaucks Vertreter Wieland konterte: „Der Bundespräsident muss so reden, dass
er verstanden wird, er darf vor Schülern also auch Worte der Umgangssprache
benutzen.“ Im Übrigen habe der Bundespräsident „kein Polemikverbot“.
## Gericht muss Maßstäbe setzen
##
Der Streit hat grundsätzliche Bedeutung, weil sich im Grundgesetz nur wenig
Vorgaben für die Arbeit des Bundespräsidenten finden. Das
Bundesverfassungsgericht muss nun also erst selbst die Maßstäbe festlegen,
an denen es dann die NPD-Klage messen wird.
Gaucks Vertreter Wieland warb darum, dem Bundespräsidenten möglichst wenig
Vorgaben zu machen. „Das Grundgesetz vertraut darauf, dass der
Bundespräsident die richtigen Worte findet.“ Er könne im Gespräch mit den
Bürgern auch nicht jedes Wort mit seiner Rechtsabteilung abklären.
Die Verfassungsrichter wollten Joachim Gauck mit der überraschend schnell
angesetzten Verhandlung offensichtlich einen Schuss vor den Bug verpassen.
Seine „Spinner“-Äußerung werden sie aber vermutlich nicht beanstanden.
Darauf deuteten die Fragen in der Verhandlung. Das Urteil wird in einigen
Monaten verkündet.
25 Feb 2014
## AUTOREN
Christian Rath
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