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# taz.de -- Umstrittene Fördermethode: Minister Wenzel will Fracking bändigen
> Ein Erlass ermöglicht es, die bisherige Gasförderung in Niedersachsen mit
> Auflagen fortzusetzen. Die Förderung aus Schiefer und Kohleflözen wird
> aber verboten. Umweltverbände protestieren
Bild: Treibt Menschen auf die Straße: Protest gegen Fracking.
HAMBURG taz | Die rot-grüne niedersächsische Landesregierung will die
umstrittene Methode des Frackings bei der Gasförderung in den Griff
bekommen. Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und Wirtschaftsminister Olaf
Lies (SPD) haben dazu einen Erlass vorgelegt, der die bisherige Art der
Gasförderung im Land weiterhin erlaubt – auch wenn dabei gefrackt wird.
Fracking in Schiefergestein oder Kohleflözen soll aber nicht genehmigt
werden. Als Novum sieht der Entwurf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und
Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) kritisierte, dass die Landesregierung die Gefahren des
bisherigen Frackings im Sandstein ignoriere.
Fracking erlaubt es, Gas zu fördern, das im Gestein festsitzt und nicht
einfach ausströmt, wenn man bohrt. Dabei wird eine mit Chemikalien
versetzte Flüssigkeit unter die Erde gepresst, sodass Risse im Gestein
entstehen, durch die das Gas ausströmt. Kritiker warnen, dass Fracking das
Grundwasser gefährden könne, dass viel Wasser verbraucht werde und eine
große Infrastruktur dafür nötig sei.
Der Erlassentwurf regelt nur die Gasförderung aus „konventionellen“
Lagerstätten – also solchen, in denen das Gas locker sitzt. In
Niedersachsen ist das Sandstein, aus dem Gas gefördert wird – allerdings
auch mit Hilfe des Frackings. Weil der Übergang zwischen konventionellen
und unkonventionellen Lagerstätten fließend ist, unterscheidet Wenzel
pragmatisch: Die Förderung wie bisher aus Sandstein – ob mit Fracking oder
ohne – definiert er als konventionell, die Förderung aus Schiefer oder
Kohle als unkonventionell.
Wirtschaftsminister Lies hat ergänzend das Landesamt für Bergbau, Energie
und Geologie (LBEG) angewiesen, die Förderung aus unkonventionellen
Lagerstätten nicht zu genehmigen. Der BBU kritisierte das als „schlecht
formuliert“. Schließlich seien bei unkonventionellen Lagerstätten nur
Erlaubnisse und Bewilligungen, aber keine Genehmigungen nötig.
Wenzel erklärte dieses Vorgehen mit den begrenzten Möglichkeiten des
Landes. Nach dem Bundesbergrecht hätten die Firmen einen Rechtsanspruch auf
die Genehmigung. Das Land könne dabei nur die Rahmenbedingungen verändern.
„Wir machen aus einer gebundenen Genehmigung eine Ermessensentscheidung“,
sagte der Minister der taz. Weil das aber nicht reiche, habe die
Landesregierung eine Bundesratsinitiative angeschoben. „Ziel ist es, die
schärfsten Umweltstandards der Welt bei der Gasförderung zu haben“, sagte
Wenzel. GERNOT KNÖDLER
18 Jun 2014
## AUTOREN
Gernot Knödler
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