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# taz.de -- Insolvenz von Prokon: Jetzt sollen die Anleger entscheiden
> Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Firmenchef Rodbertus. Der
> inszeniert sich als Retter – gegen den Insolvenzverwalter.
Bild: Hat das Prokon-Windrad eine Zukunft?
FREIBURG taz | Jetzt kommt es auf die Investoren an: Eine
Gläubigerversammlung am 22. Juli in Hamburg wird über den Fortgang des
Insolvenzverfahrens der Firma Prokon entscheiden. Insolvenzverwalter
Dietmar Penzlin wird um das Mandat für die Erstellung eines Insolvenzplans
werben, während sich zugleich auch der im Frühjahr entmachtete ehemalige
Prokon-Chef Carsten Rodbertus wieder ins Spiel zu bringen versucht.
Rodbertus ist allerdings ins Visier der Strafverfolger geraten; die
Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt wegen Insolvenzverschleppung. Nach
einem Anfangsverdacht seien nun offizielle Ermittlungen gegen die
Verantwortlichen des Unternehmens eingeleitet worden, sagte
Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.
Es werde auch wegen weiterer Wirtschaftsdelikte ermittelt, Details dazu
wollte sie nicht nennen. Die Behörde hatte nach mehreren Strafanzeigen
geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Betrugs bestand.
Seit Mai befindet sich die Prokon Regenerative Energien GmbH im
Insolvenzverfahren. Betroffen sind 75.000 Anleger, die rund 1,4 Milliarden
Euro in Genussrechte investiert hatten. Da das Unternehmen über zahlreiche
werthaltige Windparks verfügt, ist aber nicht alles Geld verloren. Der
Insolvenzverwalter rechnet damit, dass 30 bis 60 Prozent des eingezahlten
Kapitals noch im Unternehmen vorhanden sind, und will nun durch eine
Umstrukturierung den Geschäftsbetrieb langfristig sichern.
## Anleger sollen Miteigentümer werden
Deswegen soll zum einen Genussrechtskapital in Eigenkapital des
Unternehmens umgewandelt werden. Dann sind die Anleger nicht mehr externe
Geldgeber ohne Rechte, sondern Miteigentümer der Firma. Darüber hinaus soll
ein Teil der Genussrechte in eine handelbare Anleihe überführt werden,
womit Anleger die Möglichkeit haben, aus dem Unternehmen auszusteigen. Und
schließlich sollen auch Barauszahlungen möglich sein. Das Geld soll aus den
Verkaufserlösen jener Beteiligungen stammen, die nicht zum Kerngeschäft
gehören, etwa ein Pflanzenölwerk in Magdeburg.
Die Pläne des Insolvenzverwalters werden von den wesentlichen
Anlegerverbänden mitgetragen. So sind die 8.000 Mitglieder starke Gruppe
„Freunde von Prokon“, die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, wie auch
die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) davon überzeugt,
dass die Fortführung des Unternehmens für die Gläubiger von Vorteil ist.
Die „Freunde von Prokon“ setzen sich dafür ein, dass Insolvenzverwalter
Penzlin seine Arbeit weiterführen kann, da diese bisher „sehr umsichtig,
werterhaltend und kooperativ“ gewesen sei.
Unterdessen versucht Prokon-Gründer Rodbertus mit allen Mitteln, Einfluss
auf das Unternehmen zurückzugewinnen. Bislang allerdings ohne
durchschlagenden Erfolg: Im März scheiterte er mit dem Versuch, die
vorhandenen Werte in eine Genossenschaft zu überführen. Dann operierte er
mit einer „Prokon Arbeitsgemeinschaft“, bis das Landgericht Hamburg ihn
stoppte; die geschäftliche Nutzung des Namens, wie auch der Internetseite
„prokon-ag“ ist Rodbertus nun untersagt.
Jetzt sucht der Firmengründer Unterstützer für seine „Arbeitsgemeinschaft
für eine lebenswerte Zukunft von Prokon“. Denn er sieht in den Plänen des
Insolvenzverwalters eine „grobe Ungerechtigkeit“. Die Anleger warnt er vor
dem „unberechtigten Entzug Ihres Vermögens“ und davor, dass der
Insolvenzverwalter die Firma an einen „Finanzinvestor (Banken,
Versicherungen, Heuschrecken etc.)“ zu übergeben plane. Stattdessen wolle
er einen eigenen Insolvenzplan entwickeln.
15 Jul 2014
## AUTOREN
Bernward Janzing
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