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# taz.de -- Insolventer Windparkfinanzierer: Bafin kannte Prokons Probleme
> Die Finanzaufsicht kannte die problematische Lage bei Prokon. Aber die
> Bafin-Aufseher hatten nach eigenen Angaben keine Handhabe gegen das
> Unternehmen.
Bild: Insolvenz trotz schicken Logos.
BONN afp/taz | Die deutsche Finanzaufsicht Bafin war seit Jahren darüber
informiert, dass der inzwischen insolvent gemeldete Windparkfinanzierer
Prokon Altanleger mit dem Geld neuer Anleger auszahlte. Ein Sprecher der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigte einen Bericht
des Handelsblatts, wonach die Behörde schon 2009 von dieser Vorgehensweise
wusste.
Nach Auffassung der Bafin sei das Geschäftsgebaren von Prokon aber durch
die Beschreibung im Genussrechte-Prospekt der Firma gedeckt gewesen.
Anleger- und Verbraucherschützer fordern eine bessere Regulierung des
grauen Kapitalmarktes, auf dem die Anlagen verkauft wurden.
Die Bafin hatte Prokon 2009 zu einer Änderung der Rechtsform gezwungen.
Damals finanzierte Prokon seine Windparks mit dem Verkauf von
Fonds-Anteilen an einer Kommanditgesellschaft, was die Bafin als
erlaubnispflichtiges Bankgeschäft bezeichnete. Prokon musste die Fonds
abwickeln. Zur Auszahlung fehlte aber das Geld. Deshalb teilte das
Unternehmen der Bafin beispielsweise mit, dass das Eigenkapital des Fonds
Energy III „negativ“ und die Windparks verpfändet seien.
Später organisierte Prokon die Ausgabe von Genussrechten, die dem
sogenannten grauen Kapitalmarkt zuzurechnen sind. So musste die Bafin den
Prospekt für die Genussrechte zwar prüfen, aber nur auf Vollständigkeit,
nicht nach Richtigkeit – denn dazu hat sie keinen Auftrag.
Dass Prokon die Auszahlung der Altanleger finanziert habe, indem neue
Anleger akquiriert wurden, wusste die Behörde. Sie sah das jedoch durch den
Prospekt abgedeckt.
## Spielwiese grauer Markt
Der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, wirft der Bafin
vor, nicht genügend neue Regeln für Anlagen auf dem grauen Markt
eingefordert zu haben. Auch sein SPD-Kollege Lothar Binding hat erklärt:
„Der Fall Prokon zeigt, dass die Einwände gegen eine strengere Regulierung
der Finanzmärkte unberechtigt sind.“
Beide liegen auf einer Linie mit der Deutschen Schutzgemeinschaft für
Wertpapierbesitz, die die „Bändigung des grauen Markts“ für überfällig
hält. Allerdings gibt es auch Stimmen wie die des ehemaligen
Geschäftsführers der Bewegungsstiftung, Jörg Rohwedder, der lieber vom
„bunten Kapitalmarkt“ spricht und davor warnt, von Regulierungen zu viel
Sicherheit zu erwarten. Die Anleger müssten sich selbst in die Lage
versetzen, „eine informierte Entscheidung über das Risiko einer Anlage“ zu
treffen.
5 Feb 2014
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