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# taz.de -- Nach der Gläubigerversammlung: Weg frei für „Prokon 2.0“
> Prokon-Chef Rodbertus hat den Machtkampf um den Windparkkonzern verloren.
> Wie soll die Firma künftig organisiert sein – als Genossenschaft?
Bild: Hier soll es bald wieder besser laufen: Prokon-Zentrale in Itzehoe
FREIBURG taz | Beim insolventen Windkraftprojektierer Prokon dürfte nun
endlich wieder etwas Ruhe einkehren. Nachdem die Gläubigerversammlung am
Dienstagabend mit überwältigender Mehrheit dem Insolvenzverwalter Dietmar
Penzlin das Vertrauen aussprach, ist nun die Kontinuität im
Insolvenzverfahren gesichert.
Gemeinsam mit einem neu geschaffenen siebenköpfigen Gläubigerausschuss, dem
Mitglieder der Anlegerverbände angehören, wird Penzlin nun in den kommenden
Monaten die konkreten Sanierungsschritte erarbeiten. Diese werden in einem
Insolvenzplan definiert, über den dann – vermutlich allerdings erst 2015 –
eine weitere Gläubigerversammlung beschließen muss.
Beobachter halten jedoch noch Störfeuer durch den ehemaligen
Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus für denkbar; möglicherweise wird
er den Beschluss der Gläubigerversammlung zugunsten Penzlins juristisch
anfechten. Denn das Amtsgericht Itzehoe hatte in der Versammlung
Vollmachten, die ein Rodbertus-Vertrauter zuvor von Gläubigern eingesammelt
hatte, wegen Interessenkonflikten nicht anerkannt.
Zwar sei es kaum realistisch, dass eine solche Klage Erfolg hat, sagte
gestern ein Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
(DSW). Gleichwohl brächte sie erneut Unruhe und auch Verzögerungen in den
weiteren Verlauf des Verfahrens.
## Wie sieht der Schuldenschnitt aus?
Kernpunkt des Insolvenzplans werden die Modalitäten des unvermeidbaren
Schuldenschnitts sein. Der Plan wird also festlegen, welchen Anteil ihrer
Einlage die Gläubiger zurückbekommen werden. „Vermutlich wird es eine
Staffelung der Quote geben“, sagte ein Sprecher der DSW, die auch mit einem
Vertreter im Gläubigerausschuss sitzt.
Das heißt: Wer sein Geld kurzfristig aus dem Unternehmen abziehen möchte,
wird nur eine geringere Quote erhalten als derjenige, der sein Geld
weiterhin investiert lässt. So soll ein übermäßiger Abfluss von Liquidität
vermieden werden, der unweigerlich zu verstärkten Verkäufen von
Firmenteilen führen müsste. Dass Beteiligungen – vor allem im
Bioenergiesektor – verkauft werden, gilt aber ohnehin als wahrscheinlich.
Auch wird der Insolvenzplan darüber bestimmen, in welcher Form das
investierte Geld im Unternehmen bleibt. Anlegerverbände halten eine Anleihe
für die nächstliegende Option: Sie ist im Unterschied zu den bisherigen
Genussrechten festverzinst und hat eine festgelegte Laufzeit.
Aber auch die Umwandlung der Genussrechte in Eigenkapital ist eine Option.
So könnten die Investoren grundsätzlich auch je nach Höhe ihrer Einlage mit
Aktien einer neu zu gründenden Aktiengesellschaft bedient werden. Ebenso
sind andere Formen der Unternehmensbeteiligung möglich, etwa indem die
Gläubiger zu Kommanditisten einer GmbH & Co. KG werden. Diese
Gesellschaftsform ist in der Windbranche – wenngleich zumeist mit weniger
Investoren als Prokon – sehr verbreitet.
Möglich wäre prinzipiell zudem die Gründung einer Genossenschaft. Aufgrund
der Vielzahl der Gläubiger wäre ein solcher Schritt jedoch ein Novum;
bisher wurde diese Option daher nur ganz am Rande diskutiert. „Aber wir
hatten schon Anfragen von Prokon-Gläubigern“, sagt Burghard Flieger von der
innova eG, die Genossenschaften beim Aufbau unterstützt. Stößt der
Insolvenzplan bei den Gläubigern auf Zustimmung und leitet das zuständige
Amtsgericht daraus eine „positive Fortführungsprognose“ ab, kann Prokon mit
einem neuen Geschäftsführer neu beginnen. „Prokon 2.0“ nennen das manche.
23 Jul 2014
## AUTOREN
Bernward Janzing
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