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# taz.de -- Maas entschärft Gesetzentwurf: Nacktbilder nicht generell strafbar
> Wegen der Edathy-Affäre sollte das Sexualstrafrecht reformiert werden.
> Kurz vor der Verabschiedung schwächte Justizminister Maas den
> Gesetzentwurf ab.
Bild: „Sozial übliches und alltägliches Verhalten“ muss straffrei bleiben…
BERLIN afp | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat seinen Gesetzentwurf
zum strengeren Umgang mit Nacktbildern kurz vor der Verabschiedung im
Bundestag abgeschwächt. Künftig werde die unbefugte Verbreitung von
Bildaufnahmen unter Strafe stehen, wenn dies dem Ansehen der abgebildeten
Person erheblich schadet, erklärte Maas am Dienstag in Berlin. „Sozial
übliches und alltägliches Verhalten“ müsse aber straffrei bleiben.
Daher sei es sinnvoll, nicht bereits wie zuletzt geplant die unbefugte
Herstellung von Nacktbildern unter Strafe zu stellen, hieß es weiter. Erst
wenn diese Bilder unbefugt verbreitet werden, liege ein strafwürdiges
Verhalten vor. Denn „mit der Verbreitung befinden sich die Bilder oft
jahrelang im Netz und können eine große Belastung für jeden Betroffenen
sein“, sagte Maas.
Das unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen soll nun doch nicht
generell strafbar werden, wie eine Sprecherin von Maas in Berlin
bestätigte. Stattdessen solle nur noch die Herstellung von Aufnahmen
nackter Kinder und Jugendlicher geahndet werden – und auch dies nur, wenn
die Bilder gemacht werden, um sie zu verkaufen oder in Tauschbörsen
anzubieten. Und die Verbreitung solcher Bilder soll nur unter Strafe
gestellt werden, wenn sie wirklich unbefugt ist. Wenn die Eltern der
Verbreitung zustimmen, liegt demnach kein Verstoß gegen das Gesetz vor.
Auch die Weitergabe von Nacktbildern von Erwachsenen soll künftig nicht
mehr generell strafbar sein. Dies soll nur noch für Nacktbilder gelten, die
dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden können. Auch die
Verbreitung von Fotos, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau
stellen, soll geahndet werden. Mit den Angaben bestätigte die Sprecherin
einen Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Dienstag.
## Reaktion auf den Fall Edathy
Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss über das neue Sexualstrafrecht.
Billigt er die neuen Änderungen von Maas, kann das Gesetz wie geplant am
Donnerstag beschlossen werden.
Die strengeren Regeln zu Nacktbildern waren eine Reaktion auf den Fall des
früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Er hatte Nacktbilder
von Jungen gekauft, die nach bisheriger Rechtslage die
Strafbarkeitskriterien nicht erfüllen. Inzwischen ist Edathy aber wegen
später gefundener Aufnahmen angeklagt, die nach Darstellung der Ermittler
pornografischen Charakter haben und damit strafwürdig wären.
Ein weiterer Gesetzentwurf von Maas, der ebenfalls am Donnerstag zur
Abstimmung steht, sieht vor, dass die strafrechtliche Verjährung bei
Sexualdelikten erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnt.
Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der
Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers verjähren. Zudem werden die
Mittel für das Präventionsnetzwerk „Kein-Täter-Werden“ in diesem Jahr um
148.000 Euro auf 535.000 Euro aufgestockt. Für 2015 ist eine weitere
Erhöhung auf 560.000 EUR und für 2016 auf 585.000 EUR vorgesehen.
11 Nov 2014
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