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# taz.de -- Besitz von Kinderpornografie: Maximales Strafmaß erhöht
> Das maximale Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie wird auf drei
> Jahre erhöht. Zudem wird der Begriff im Gesetz klarer gefasst.
Bild: Es geht auch um Bilder von schlafenden Kindern im Bett.
BERLIN dpa | Der Besitz von Kinderpornografie wird künftig härter bestraft.
Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf
von Justizminister Heiko Maas (SPD). Dieser sieht die Erhöhung des
maximalen Strafmaßes von zwei auf drei Jahre vor. Außerdem wurde der
Begriff Kinderpornografie klarer gefasst, so dass er nun sogenannte
„Posingbilder“ einschließt sowie Aufnahmen, die ohne Wissen des Kindes
entstehen – also etwa während es schlafend nackt im Bett liegt.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzesnovelle, die auch durch
die Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian
Edathy angestoßen worden war. Der Fall Edathy hatte im vergangenen Frühjahr
eine breite Debatte über Kinderpornografie ausgelöst.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gab jedoch im Gespräch mit
dem [1][Tagesspiegel] zu bedenken: „Ein noch so gutes Gesetz greift nicht,
wenn es nicht angewendet wird.“
Die Kriminalpolizei des Bundes und der Länder sei überfordert. Es sei aber
nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie wegen Personalmangels
nicht bearbeitet würden. Ebenfalls verschärft wurden in dem Gesetzentwurf,
der nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Maßnahmen gegen
sogenanntes Cybermobbing. Wer ohne Erlaubnis Aufnahmen herstellt und im
Internet verbreitet, die dem Ansehen des abgebildeten Menschen erheblich
schaden können, muss künftig eher mit Strafen rechnen als bisher –
unabhängig davon ob es um Nacktbilder geht oder um Darstellungen von
Gewalt.
Allerdings stellt sich auch hier die Frage, ob die Kapazitäten von Polizei
und Justiz ausreichen. Kritik an den Reformen kam vom Deutschen
Anwaltverein. Präsident Wolfgang Ewer bemängelte, dass künftig auch die
Verbreitung von Nacktbildern bestraft werden soll, die gegen den Willen von
Kindern oder ohne Einverständnis der Eltern gemacht worden sind. Das sei
unverhältnismäßig.
## Verlängerung der Verjährungsfrist
Die Pläne widersprechen seiner Ansicht nach dem Grundverständnis, wonach
nicht einmal geschmackloses oder ethisch bedenkliches Verhalten bestraft
wird, betonte Ewer auf dem 70. Deutschen Juristentag. Ein weiterer Eckpunkt
der Reform des Sexualstrafrechts ist die Verlängerung der Verjährungsfrist
für sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche.
Diese Frist wird künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des
Opfers beginnen anstatt mit 21 Jahren. Damit wird der Tatsache Rechnung
getragen, dass viele Menschen erst in fortgeschrittenem Alter den Mut
finden, ihre einstigen Peiniger anzuzeigen. „Opfer von Sexualtaten sind
oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu
verarbeiten und sich auch mit der Frage der strafrechtlichen Anklage der
Tat auseinandersetzen zu können“, sagte Maas.
17 Sep 2014
## LINKS
[1] http://www.tagesspiegel.de/politik/kampf-gegen-kindesmissbrauch-schwesig-di…
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