| # taz.de -- Besitz von Kinderpornografie: Maximales Strafmaß erhöht | |
| > Das maximale Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie wird auf drei | |
| > Jahre erhöht. Zudem wird der Begriff im Gesetz klarer gefasst. | |
| Bild: Es geht auch um Bilder von schlafenden Kindern im Bett. | |
| BERLIN dpa | Der Besitz von Kinderpornografie wird künftig härter bestraft. | |
| Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf | |
| von Justizminister Heiko Maas (SPD). Dieser sieht die Erhöhung des | |
| maximalen Strafmaßes von zwei auf drei Jahre vor. Außerdem wurde der | |
| Begriff Kinderpornografie klarer gefasst, so dass er nun sogenannte | |
| „Posingbilder“ einschließt sowie Aufnahmen, die ohne Wissen des Kindes | |
| entstehen – also etwa während es schlafend nackt im Bett liegt. | |
| Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzesnovelle, die auch durch | |
| die Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian | |
| Edathy angestoßen worden war. Der Fall Edathy hatte im vergangenen Frühjahr | |
| eine breite Debatte über Kinderpornografie ausgelöst. | |
| Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gab jedoch im Gespräch mit | |
| dem [1][Tagesspiegel] zu bedenken: „Ein noch so gutes Gesetz greift nicht, | |
| wenn es nicht angewendet wird.“ | |
| Die Kriminalpolizei des Bundes und der Länder sei überfordert. Es sei aber | |
| nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie wegen Personalmangels | |
| nicht bearbeitet würden. Ebenfalls verschärft wurden in dem Gesetzentwurf, | |
| der nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Maßnahmen gegen | |
| sogenanntes Cybermobbing. Wer ohne Erlaubnis Aufnahmen herstellt und im | |
| Internet verbreitet, die dem Ansehen des abgebildeten Menschen erheblich | |
| schaden können, muss künftig eher mit Strafen rechnen als bisher – | |
| unabhängig davon ob es um Nacktbilder geht oder um Darstellungen von | |
| Gewalt. | |
| Allerdings stellt sich auch hier die Frage, ob die Kapazitäten von Polizei | |
| und Justiz ausreichen. Kritik an den Reformen kam vom Deutschen | |
| Anwaltverein. Präsident Wolfgang Ewer bemängelte, dass künftig auch die | |
| Verbreitung von Nacktbildern bestraft werden soll, die gegen den Willen von | |
| Kindern oder ohne Einverständnis der Eltern gemacht worden sind. Das sei | |
| unverhältnismäßig. | |
| ## Verlängerung der Verjährungsfrist | |
| Die Pläne widersprechen seiner Ansicht nach dem Grundverständnis, wonach | |
| nicht einmal geschmackloses oder ethisch bedenkliches Verhalten bestraft | |
| wird, betonte Ewer auf dem 70. Deutschen Juristentag. Ein weiterer Eckpunkt | |
| der Reform des Sexualstrafrechts ist die Verlängerung der Verjährungsfrist | |
| für sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche. | |
| Diese Frist wird künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des | |
| Opfers beginnen anstatt mit 21 Jahren. Damit wird der Tatsache Rechnung | |
| getragen, dass viele Menschen erst in fortgeschrittenem Alter den Mut | |
| finden, ihre einstigen Peiniger anzuzeigen. „Opfer von Sexualtaten sind | |
| oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu | |
| verarbeiten und sich auch mit der Frage der strafrechtlichen Anklage der | |
| Tat auseinandersetzen zu können“, sagte Maas. | |
| 17 Sep 2014 | |
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| [1] http://www.tagesspiegel.de/politik/kampf-gegen-kindesmissbrauch-schwesig-di… | |
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