# taz.de -- Besitz von Kinderpornografie: Maximales Strafmaß erhöht | |
> Das maximale Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie wird auf drei | |
> Jahre erhöht. Zudem wird der Begriff im Gesetz klarer gefasst. | |
Bild: Es geht auch um Bilder von schlafenden Kindern im Bett. | |
BERLIN dpa | Der Besitz von Kinderpornografie wird künftig härter bestraft. | |
Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf | |
von Justizminister Heiko Maas (SPD). Dieser sieht die Erhöhung des | |
maximalen Strafmaßes von zwei auf drei Jahre vor. Außerdem wurde der | |
Begriff Kinderpornografie klarer gefasst, so dass er nun sogenannte | |
„Posingbilder“ einschließt sowie Aufnahmen, die ohne Wissen des Kindes | |
entstehen – also etwa während es schlafend nackt im Bett liegt. | |
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzesnovelle, die auch durch | |
die Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian | |
Edathy angestoßen worden war. Der Fall Edathy hatte im vergangenen Frühjahr | |
eine breite Debatte über Kinderpornografie ausgelöst. | |
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gab jedoch im Gespräch mit | |
dem [1][Tagesspiegel] zu bedenken: „Ein noch so gutes Gesetz greift nicht, | |
wenn es nicht angewendet wird.“ | |
Die Kriminalpolizei des Bundes und der Länder sei überfordert. Es sei aber | |
nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie wegen Personalmangels | |
nicht bearbeitet würden. Ebenfalls verschärft wurden in dem Gesetzentwurf, | |
der nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Maßnahmen gegen | |
sogenanntes Cybermobbing. Wer ohne Erlaubnis Aufnahmen herstellt und im | |
Internet verbreitet, die dem Ansehen des abgebildeten Menschen erheblich | |
schaden können, muss künftig eher mit Strafen rechnen als bisher – | |
unabhängig davon ob es um Nacktbilder geht oder um Darstellungen von | |
Gewalt. | |
Allerdings stellt sich auch hier die Frage, ob die Kapazitäten von Polizei | |
und Justiz ausreichen. Kritik an den Reformen kam vom Deutschen | |
Anwaltverein. Präsident Wolfgang Ewer bemängelte, dass künftig auch die | |
Verbreitung von Nacktbildern bestraft werden soll, die gegen den Willen von | |
Kindern oder ohne Einverständnis der Eltern gemacht worden sind. Das sei | |
unverhältnismäßig. | |
## Verlängerung der Verjährungsfrist | |
Die Pläne widersprechen seiner Ansicht nach dem Grundverständnis, wonach | |
nicht einmal geschmackloses oder ethisch bedenkliches Verhalten bestraft | |
wird, betonte Ewer auf dem 70. Deutschen Juristentag. Ein weiterer Eckpunkt | |
der Reform des Sexualstrafrechts ist die Verlängerung der Verjährungsfrist | |
für sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche. | |
Diese Frist wird künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des | |
Opfers beginnen anstatt mit 21 Jahren. Damit wird der Tatsache Rechnung | |
getragen, dass viele Menschen erst in fortgeschrittenem Alter den Mut | |
finden, ihre einstigen Peiniger anzuzeigen. „Opfer von Sexualtaten sind | |
oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu | |
verarbeiten und sich auch mit der Frage der strafrechtlichen Anklage der | |
Tat auseinandersetzen zu können“, sagte Maas. | |
17 Sep 2014 | |
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[1] http://www.tagesspiegel.de/politik/kampf-gegen-kindesmissbrauch-schwesig-di… | |
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