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# taz.de -- Sexting bei Jugendlichen: Lasst den Kindern ihren Spaß
> In den USA soll ein 17-Jähriger ins Gefängnis, weil er seiner Freundin
> Nacktvideos von sich geschickt hat. Ist Deutschland auch so prüde?
Bild: Negative Folgen möglich: „Sexting kann dich berühmt machen. Auch wenn…
Wie verklemmt die US-amerikanische Gesellschaft doch ist. Da nutzen
jugendliche Paare die neuen technischen Möglichkeiten, um ihre Beziehung
erotisch etwas aufzuhübschen – schon schlägt die Justiz zu. Zuletzt bei
einem 17-jährigen Jungen aus Virginia. Der hatte seiner 15-jährigen
Freundin ein Nacktvideo von sich geschickt, nachdem sie ihn ebenfalls mit
Pornobildchen von sich versorgt hatte. So weit, so privat.
Wenn da nicht die Mutter wäre. Die entdeckte auf dem Handy ihrer Tochter
die Nacktszenen und zeigte den Jungen wegen Verbreitens
kinderpornografischer Aufnahmen an. Die übereifrige Polizei ermittelte, die
Angelegenheit beschäftigt nun die Justiz. Kommende Woche muss der Junge vor
Gericht erscheinen, ihm drohen mehrere Jahre Haft und lebenslängliche
Ächtung, weil er künftig in der öffentlichen Liste für „Sexualstraftäter…
geführt werden könnte.
Gesetze gegen Kinder- und Jugendpornografie sollen junge Menschen schützen,
sie nicht für private Sexspielchen bestrafen. Die juristische Praxis in den
USA verfehlt ihre Intention, sie kriminalisiert Menschen für harmloses,
einvernehmliches Sexting. Laut Studie haben rund ein Viertel der jungen
US-Amerikaner Erfahrungen mit Sexting. Glücklicherweise mehren sich auch in
den USA liberale Stimmen, [1][etwa in der] [2][Washington Post], die
anlässlich des aktuellen Falls fortschrittlichere Gesetze zum Sexting
fordern.
In Deutschland ist die Gesetzeslage ähnlich rückständig, die praktische
Bedeutung jedoch gering. Jugendliche, die pornografische Aufnahmen von sich
verschicken, könnten wegen des Verbreitens von Kinderpornografie belangt
werden. Allerdings reicht es dafür nicht, die Bildchen und Videos von
Penissen, Vaginas und Brüsten an den Freund oder die Freundin zu schicken.
Erst wenn die Aufnahmen „nicht mehr kontrollierbaren Personenkreisen“
zugänglich gemacht werden, kann es problematisch werden. Zumal es bei
Kinder- und Jugendpornografie keinen Unterschied macht, ob es Bilder vom
eigenen oder von fremden Körpern sind.
## Von unten fotografieren!
Bisher ist aber kein Fall bekannt, dem die deutsche Justiz nachgeht. „Ich
kann mir auch nicht vorstellen, dass ein einigermaßen vernünftiger
Staatsanwalt das tun würde“, sagt die Hamburger Anwältin Alexandra Braun.
Selbst Jungen und Mädchen, die – auf Verlangen – angesextet werden, können
sich in Deutschland strafbar machen wegen des Besitzes
kinderpornografischer Schriften. „Lieber schnell löschen“, rät die
Anwältin. Sie ist sich aber auch hier sicher, dass solche Fälle in
Deutschland nicht vor Gericht landen würden.
Früher waren es Doktorspiele, provokantes Pimmelzeigen, erste Berührungen
im Kino. Heute sind es intime Bilder und Videos, die via Smartphone
verschickt werden. Es sind schlicht neue Möglichkeiten, sich erotisch
auszutauschen. Solange alles einvernehmlich läuft, ein Mindestmaß an
Vertrauen vorhanden ist, ist Sexting nicht zu verteufeln. Im Gegenteil.
Lasst den Kindern ihren Spaß. Lasst sie sich in ihren stürmischen ersten
Beziehungen gegenseitig mit Pornobildchen versorgen. Es ist völlig harmlos.
Nur ein Tipp: Wer sichergehen will, fotografiert von unten (sieht größer
aus), gesichtslos und verdeckt eindeutige Körpermerkmale (Tattoos,
Leberflecke). So kann auch nach dem Ende der ersten Liebe kaum noch etwas
schiefgehen.
23 Jul 2014
## LINKS
[1] http://www.washingtonpost.com/opinions/even-without-the-warrant-manassas-se…
[2] http://www.washingtonpost.com/opinions/even-without-the-warrant-manassas-se…
## AUTOREN
Paul Wrusch
## TAGS
Sexting
Jugendliche
Sexualität
Justiz
Kinderpornografie
Cybermobbing
Küssen
Kinderpornografie
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