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# taz.de -- Kinderporno-Affäre: Edathy wird angeklagt
> Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den ehemaligen
> SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy. Er soll auch Kinderpornos
> heruntergeladen haben.
Bild: Da war er noch in Amt und Würden: Sebastian Edathy.
BERLIN taz | Sebastian Edathy kommentiert die Affäre regelmäßig auf seiner
Facebook-Seite. Diese Woche postete er zum Beispiel eine selbst gedichtete
Medienkritik und ein Zitat des chinesischen Philosophen Konfuzius. „Finde
nicht mehr Gefallen am Fallen anderer als am eigenen Gehen – oder prüfe
Deinen Weg.“ Der Sozialdemokrat fühlt sich zu Unrecht mit öffentlicher Häme
und Verachtung konfrontiert.
Am Donnerstag hat die Edathy-Affäre ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht.
Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob Anklage gegen den 44-jährigen
Sozialdemokraten. Er steht im Verdacht, kinderpornografische Fotos und
Videos angeschaut und besessen zu haben.
Edathy werde vorgeworfen, „in der Zeit vom 01. bis 10. November 2013 an
sechs Tagen über seinen Bundestagslaptop kinderpornografische Bild- und
Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben“, teilte die
Staatsanwaltschaft mit. Außerdem soll Edathy einen Bildband und eine CD
besessen haben, deren Inhalt die Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch
wertet.
Edathys verschwundener Dienstlaptop ist eine von vielen Merkwürdigkeiten
des Falles. Jener war ihm angeblich wenige Tage vor Durchsuchungen seiner
Wohnung und seines Büros in Niedersachsen und Berlin abhanden gekommen.
Edathy hatte angegeben, der Laptop sei ihm auf einer privaten Zugreise aus
Nordrhein-Westfalen nach Amsterdam gestohlen worden.
Er habe während eines längeren Aufenthalts den Zug verlassen und
unvorsichtigerweise das Gerät am Platz zurückgelassen. Im politischen
Berlin halten viele diese Aussage für eine Ausflucht. Und mutmaßen, Edathy
habe den Rechner damals absichtlich beiseite geschafft, um Beweise zu
vernichten.
## Alle Vorwürfe abgestritten
Edathy hatte im Februar sein Bundestagsmandat niedergelegt. Er war ins
Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste eines
kanadischen Internetportals stand, das auch Kinderpornos verbreitete. Dort
soll er laut Staatsanwaltschaft zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos
oder Fotosets gekauft haben. Darauf sollen nackte Kinder im Alter zwischen
neun und 14 Jahren zu sehen gewesen sein. Der Besitz dieses Materials,
sogenannter Posing-Bilder, ist in Deutschland legal. Edathy hatte deshalb
alle Vorwürfe abgestritten und auf sein Recht auf Privatsphäre verwiesen.
„Ich bin ein Gegner von Kinderpornografie“, sagte er im März in einem
Interview. Und: „Ich bin nicht pädophil.“ Wenn ein privates Verhalten legal
sei, gehe es niemanden etwas an, so Edathy. „In der Kunstgeschichte hat der
männliche Akt, auch der Kinder- und Jugendakt, übrigens eine lange
Tradition.“ Dieser Satz stieß auch ehemaligen Parteifreunden bitter auf.
Edathy wirft den Ermittlern vor, seine Immunität als Bundestagsabgeordneter
missachtet zu haben. Sie hätten Details an die Öffentlichkeit gegeben und
seinen Ruf zerstört. Wo sich Edathy im Moment aufhält, ist unklar. Er soll
sich im europäischen Ausland befinden.
Vor Gericht wollen sich die Staatsanwälte nun auf wenige Downloads
konzentrieren, die sie für strafbar halten. Die entscheidenden Hinweise
fanden die Ermittler in Verbindungsdaten der Bundestagsserver, welche drei
Monate gespeichert werden. Obwohl der Laptop als Beweisstück fehlte,
konnten sie mit den Daten offenbar nachvollziehen, welche Dateien sich
Edathy heruntergeladen hat.
## Haftstrafe von bis zu zwei Jahren
Zuständig ist das Landgericht Verden. Die Richter müssen jetzt entscheiden,
ob sie ein Verfahren eröffnen. Sie können für den Besitz von
kinderpornografischem Material eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren
verhängen. Der Anwalt Edathys teilte mit, er sehe in der Anklageschrift
„keine tragfähige Grundlage für einen Prozess“.
Mit der Edathy-Affäre beschäftigt sich auch ein Untersuchungsausschuss des
Bundestages. Das Gremium soll die Rolle des Bundeskriminalamts und anderer
Behörden untersuchen und der Frage nachgehen, ob der SPD-Politiker vor den
Ermittlungen gewarnt wurde.
Der SPD-Vorstand hat gegen Edathy ein Parteiordnungsverfahren angestrengt,
an dessen Ende ein Parteiausschluss stehen kann. Die zuständige
Schiedskommission in Hannover lässt das Verfahren ruhen. Begründung: Es
gelte die Unschuldsvermutung. „Das Verfahren ruht weiterhin“, sagte eine
Sprecherin des SPD-Landesverbandes Niedersachsen. „Die Anklageerhebung ist
ja nur ein nächster Schritt.“
17 Jul 2014
## AUTOREN
Ulrich Schulte
## TAGS
Sebastian Edathy
Kinderpornografie
Anklage
SPD
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