| # taz.de -- Verfassungsbeschwerde gescheitert: Richter weisen Edathy ab | |
| > Vor dem Verfassungsgericht wollte sich Sebastian Edathy über die | |
| > Dursuchung seiner Wohnung beschweren. Das wies sein Anliegen nun ab. | |
| Bild: Vorerst erfolglos: Sebastian Edathy. | |
| FREIBURG taz | Die Verfassungsbeschwerde des früheren | |
| Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohn- | |
| und Arbeitsräume war erfolglos. Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des | |
| Gerichts [1][hat sie nun abgewiesen] (Az.: 2 BvR 969/14). | |
| Edathy hatte von 2005 bis 2010 mehrfach Photos und Filme von nackten Jungs | |
| bei einer Firma in Kanada bestellt. Das Bundeskriminalamt stufte die Bilder | |
| als strafrechtlich nicht relevant ein. Dennoch nahm die Staatsanwaltschaft | |
| Hannover einen Anfangsverdacht auf Besitz von Kinderpornographie an und | |
| ließ ab dem 10. Februar mehrere Wohn- und Arbeitsräume von Edathy | |
| durchsuchen. | |
| In seiner Verfassungsbeschwerde rügte Edathy, sein Grundrecht auf den | |
| Schutz der Wohnung sei verletzt worden. Ein Anfangsverdacht dürfe nicht | |
| ausschließlich auf legales Verhalten gestützt werden. | |
| Die Verfassungsrichter erklärten die Beschwerde nun für unbegründet. Der | |
| Anfangsverdacht gegen Edathy sei nicht mit eindeutig rechtmäßigem Verhalten | |
| begründet worden. Zwar habe das BKA die kanadischen Nacktbilder als | |
| strafrechtlich irrelevant bewertet, nicht aber die Staatsanwaltschaft | |
| Hannover. Diese habe die Bilder aus Kanada als strafbar eingestuft oder | |
| zumindest als Material, dessen strafrechtliche Relevanz von schwierigen | |
| Wertungen abhänge. Dabei komme es zum Beispiel darauf an, ob bestimmte | |
| Posen bei Kindern noch als natürlich angesehen werden. | |
| Außerdem durfte die Staatsanwaltschaft von dem „kriminalistischen | |
| Erfahrungssatz“ ausgehen, dass die Grenze zur Strafarbeit nicht sicher | |
| einzuhalten ist, wenn man Bilder bei einem Händler bestellt, der auch | |
| eindeutig strafbares Material anbietet. Diese Grenze werde deshalb auch | |
| „regelmäßig überschritten“, referieren die Karlsruher Richter. | |
| ## Zu spät beschwert | |
| Als zweiten Punkt hatte Edathy gerügt, dass die Durchsuchung am 10. Februar | |
| seine Immunität verletzt hatte, die erst am nächsten Tag endete. An diesem | |
| Punkt sahen auch die Verfassungsrichter eine Rechtsverletzung. Die | |
| Beschwerde Edathys sei insoweit aber unzulässig, weil Edathy sie im | |
| fachgerichtlichen Verfahren verspätet vorgebracht habe. Edathy war | |
| zunächst, wie die Staatsanwaltschaft, davon ausgegangen, dass die Immunität | |
| schon mit seinem Mandatsverzicht am 6. Februar geendet hatte. | |
| Ohne auf das Verfassungsgericht zu warten, hat die Hannoveraner | |
| Staatsanwaltschaft Mitte Juli Anklage gegen Edathy erhoben. Diese bezog | |
| sich im Wesentlichen auf kinderpornographische Dateien, die Edathy sich im | |
| November 2013 über seinen Bundestags-Computer beschaffte. Außerdem wurde | |
| Edathy der Besitz eines Bildbands und einer CD vorgeworfen, deren Inhalt | |
| zwar nicht als kinderpornographisch, aber als jugendpornographisch bewertet | |
| wurden. Das Landgericht Verden prüft jetzt, ob es die Anklage zulässt. | |
| Nach der Sommerpause wird jedenfalls der Edathy-Untersuchungsausschuss des | |
| Bundestags seine Arbeit aufnehmen. Dort wird es aber nicht um die | |
| Sammlungen von Edathy gehen, sondern um die Frage, ob er eventuell | |
| vorgewarnt wurde und warum die Ermittlungen so lange dauerten. | |
| 29 Aug 2014 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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