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# taz.de -- Kommentar Hartz IV für EU-Bürger: Lieber nicht großzügig
> EU-Ausländer, die nicht nach Arbeit suchen, können kein Hartz IV
> beantragen, hat der EuGH geurteilt. Richtig so. Die Alternative wäre sehr
> unschön.
Bild: Ist ohnehin nicht üppig: Hartz IV.
Das Luxemburger Urteil wird wohl für mehr Verwirrung als Klärung sorgen.
Denn der jetzt vom Europäischen Gerichtshof bestimmte Hartz-IV-Ausschluss
betrifft nicht alle armen EU-Bürger, sondern nur eine kleine Gruppe – die
keinerlei Arbeitssuche nachweisen kann und deshalb auch kein
Aufenthaltsrecht hat.
Wer (als EU-Büger) zur Arbeitssuche nach Deutschland kommt, hat dagegen
zumindest ein Aufenthaltsrecht. Ob er auch Anspruch auf Sozialleistungen
hat, das muss der Europäische Gerichtshof in einem anderen Urteil
entscheiden, vermutlich erst in einem Jahr. Bis dahin wird das aktuelle
Urteil für Zweifel und Missverständnisse sorgen. Besser wäre gewesen, der
EuGH hätte beide Fälle zusammen verhandelt und entschieden.
Im aktuellen Fall hatten viele Unterstützer der rumänischen Familie damit
argumentiert, dass diese doch schon lange in Leipzig lebe und ihr
Aufenthalt bisher geduldet wurde, daraus müsse dann auch ein Anspruch auf
Sozialleistungen folgen.
Diese Argumentation hat der EuGH geradezu ruppig abgelehnt. Und das ist
auch besser so. Denn wären die EU-Richter in diesem Einzelfall großzügig
gewesen, hätte dies eine ganz unschöne Gegenreaktion zur Folge gehabt: Die
deutschen Ausländerbehörden hätten dann penibel darauf geachtet, dass
wirtschaftlich inaktive EU-Bürger nach drei Monaten sofort das Land
verlassen. Es hätte viel mehr Kontrollen und viel mehr Ausweisungen gegeben
– um zu verhindern, dass aus der bloßen Anwesenheit in Deutschland
Sozialansprüche entstehen.
Dagegen ist nun zu hoffen, dass die Leipziger Rumänin – und andere
EU-Bürger in gleicher Lage – nun weiter in Ruhe gelassen werden. Vielleicht
kann sie sich mithilfe ihrer Schwester und etwas Kindergeld weiter
durchwursteln – und so eines Tages in Deutschland noch richtig Fuß fassen.
11 Nov 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
EuGH
Hartz IV
Europäische Union
EU-Ausländer
Sozialleistungen
Hartz IV
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Hartz IV
EU
Rumänien
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