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# taz.de -- Hartz IV für EU-Bürger: Geld kann verweigert werden
> EU-Bürgern können Sozialleistungen verwehrt werden. Ein Staat muss diese
> Möglichkeit haben, entschied der Europäische Gerichtshof.
Bild: Der EuGH nahm Hartz IV unter die Lupe und entschied: Deutsches Geld ist n…
BERLIN/LUXEMBURG dpa | Deutschland kann nach einem Urteil des höchsten
europäischen Gerichts Menschen aus anderen EU-Ländern unter bestimmten
Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Ein Staat müsse die Möglichkeit
haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
Der Ausschluss sei möglich, falls die EU-Bürger nur das Ziel hätten, „in
den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedstaates zu kommen, obwohl
sie nicht über ausreichende Existenzmittel (...) verfügen“. Der EuGH gab
aber vor, jeden Einzelfall zu prüfen.
Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV
geklagt hatte. Das Jobcenter hatte der Frau diese Leistungen verweigert,
weil sie keine Arbeit aufnahm. Die Frau hatte keinen Beruf gelernt und auch
in ihrem Heimatland nicht gearbeitet. Das Sozialgericht Leipzig hatte den
EuGH um Klärung gebeten.
Der EuGH schrieb, die Frau verfüge nicht über „ausreichende Existenzmittel�…
und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland
geltend machen. Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte
Diskriminierungsverbot berufen.
## Wer bedürftig ist, bekommt Hartz-IV
Im Oktober 2014 bekamen in Deutschland 4,314 Millionen erwerbsfähige
Menschen Hartz-IV. Dazu zählen neben Arbeitslosen auch berufstätige
Aufstocker und Menschen, die Kinder bis zum dritten Lebensjahr versorgen
oder Angehörige pflegen.
Grundsätzlich gilt: Wer bedürftig ist, bekommt Hartz-IV. Komplizierter ist
die Sachlage für EU-Ausländer, die in Deutschland Hartz-IV beantragen. Wer
als EU-Bürger schon lange in Deutschland gewohnt und gearbeitet hat,
unterscheidet sich nach dem Jobverlust kaum von einem Bürger mit deutschem
Pass.
Anders ist dies bei Ausländern, die nach Deutschland einreisen: In den
ersten drei Monaten erhalten sie kein Hartz IV, anschließend wird geprüft,
ob sie zum Zweck der Arbeitssuche ins Land gekommen sind. Hat der
Einreisende eine Arbeit in Deutschland gefunden und verliert sie wieder,
kann er Hartz IV beziehen.
Nach einem Gutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Deutschland
Migranten unter Umständen Hartz IV verweigern. Etwa wenn EU-Bürger
ausschließlich nach Deutschland gekommen sind, um Sozialhilfe zu beziehen.
11 Nov 2014
## TAGS
Hartz IV
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Altersarmut
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