| # taz.de -- Klage gegen Gesundheitskarte: Ein Foto ist okay | |
| > Die elektronische Gesundheitskarte verletzt nicht das Grundrecht auf | |
| > informationelle Selbstbestimmung. Das hat das Bundessozialgericht | |
| > entschieden. | |
| Bild: So alt ist die Idee schon: Karte mit dem Bild der ehemaligen Gesundheitsm… | |
| FREIBURG taz | Die elektronische Gesundheitskarte verstößt nicht gegen das | |
| Grundgesetz. Das entschied jetzt in einem Grundsatzurteil das | |
| Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit ist die Klage eines Rentners | |
| gescheitert, der das Konzept der Gesundheitskarte generell ablehnte und aus | |
| Protest seiner Krankenkasse das Foto verweigerte. | |
| Die elektronische Gesundheitskarte sollte ursprünglich die Rolle einer | |
| elektronischen Kranken- und Rezeptakte einnehmen. Ärzte sollten zum | |
| Beispiel sehen, welche Medikamente ein Patient bisher verschrieben bekam. | |
| So sollten Behandlungen optimiert und Nebenwirkungen vermieden werden. | |
| Davon ist die Gesundheitskarte aber noch weit entfernt. Wegen | |
| datenschutzrechtlicher und technischer Probleme, aber auch aufgrund | |
| unterschiedlicher Interessen von Krankenkassen und Ärzten, enthält sie | |
| verpflichtend nur die Grunddaten des Patienten, etwa Adresse und | |
| Geschlecht. Sie entspricht damit im Wesentlichen der bisherigen | |
| Versichertenkarte. Seit 2014 wird die Gesundheitskarte allerdings nur noch | |
| mit Lichtbild ausgegeben, um die Nutzung durch andere Personen zu | |
| erschweren. | |
| Der klagende Rentner hält ein Foto auf der Gesundheitskarte für | |
| überflüssig, er könne seine Identität auch mit dem Personalausweis belegen. | |
| Überhaupt lehne er es ab, seine Gesundheitsdaten auf dieser Karte zu | |
| speichern. Die Übertragung solcher Daten per Internet sei zudem viel zu | |
| unsicher. | |
| Die Klage des Rentners war schon in den Vorinstanzen und jetzt auch beim | |
| Bundessozialgericht gescheitert. Sein Grundrecht auf informationelle | |
| Selbstbestimmung sei nicht verletzt. Vielmehr sei es gerechtfertigt, von | |
| den Versicherten ein Foto zu verlangen, um den Schutz vor Missbrauch der | |
| Karte zu verbessern. | |
| Soweit derzeit ärztliche Daten freiwillig auf der Kartei gespeichert | |
| werden, verletze auch dies keine Rechte des Klägers. Schließlich liege die | |
| Entscheidung ja bei ihm selbst, so das BSG. Rechtlich seien die auf der | |
| Karte gespeicherten Daten ausreichend gegen unbefugte Zugriffe gesichert. | |
| Ob die Datensicherheit auch „faktisch“ ausreichend ist, ließen die | |
| BSG-Richter allerdings offen. „Die Telematikinfrastruktur ist noch im | |
| Teststadium“, hieß es zur Begründung. | |
| Az. B 1 KR 35/13 R | |
| 18 Nov 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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