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# taz.de -- Panne bei Kassenärztlicher Vereinigung: Patientendaten weitergerei…
> Die Kassenärztliche Vereinigung hat unberechtigterweise
> Versicherten-Daten von Patienten der Barmer Ersatzkasse an eine
> Inkasso-Kanzlei weitergegeben.
Bild: Praxisgebühr: bezahlt oder nicht bezahlt - wer soll das nach vier Jahren…
HAMBURG taz | Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat unberechtigterweise
Versicherten-Daten von Patienten der Barmer Ersatzkasse (BEK) an die
Stuttgarter Inkasso-Kanzlei „RVR Rechtsanwälte“ weitergegeben, um
vermeintlich ausstehende Praxisgebühren von je zehn Euro aus dem ersten
Quartal 2011 eintreiben zu lassen. Das ergaben Recherchen der taz im
Zusammenhang mit einer aktuellen KV-Mahnaktion.
Denn die BEK hatte sich aus diesem umstrittenen Inkasso-Prozedere
zurückgezogen. „Wir haben von diesem Verfahren seit langer Zeit Abstand
genommen“, sagt BEK-Sprecher Daniel Steinmeier der taz. „Die Barmer GEK hat
die entsprechenden Datensätze von der KV übernommen und sich selbst um ihre
Versicherten gekümmert.“ Die KV habe die Datensätze hunderter Patienten
aber nicht gelöscht.
Die KV räumt diese Datenpanne ein. „Das ist ein Versehen unserseits“, sagt
KV-Sprecher Joachim Kriens. „Die Barmer Versicherten hätten nicht mehr
angeschrieben werden dürfen.“ Das werde für das nächste Quartal 2011
korrigiert.
Die RVR-Geldeintreiber sind seit Mitte April wieder aktiv. Im Auftrag der
KV sind 8.000 „Anhörungen“ an Patienten verschickt worden. In dem
individualisierten Formblatt wird dem Empfänger mitgeteilt, dass er seine
Praxisgebühr von zehn Euro im ersten Quartal 2011 nicht bezahlt habe.
„In diesem sogenannten Anhörungsschreiben wird darauf hingewiesen, dass der
Empfänger nun die Möglichkeit der Überweisung oder aber der Rückäußerung
hat“, heißt es auf der KV-Homepage. Die jetzt versandten 8.000 Schreiben
beträfen zunächst das erste Quartal 2011. Im Klartext: Weitere Mahnwellen
werden im Laufe des Jahres folgen – obwohl die Praxisgebühr 2013
abgeschafft wurde.
Viele Patienten haben derzeit einen RVR-Brief bekommen, laut dem sie ihre
Praxisgebühr von zehn Euro „für ihre ärztliche beziehungsweise
therapeutische Behandlung am (...) bei (....) nicht bezahlt“ hätten. Häufig
sind die Patienten ratlos, weil sie einerseits sicher sind, die
Praxisgebühr entrichtet zu haben und ohne zu zahlen ja gar nicht behandelt
worden wären, anderseits aber eine Quittung über zehn Euro nicht vier Jahre
lang aufgehoben haben.
Für die Verbraucherzentrale ist das KV-Vorgehen ein „Unding“, sagt
Hans-Jürgen Förster. „Es gibt sehr viele unberechtigte Mahnungen.“ Und die
Inkasso-Anwälte würden sich nicht einmal die Mühe machen, zu prüfen, ob es
aufgrund von Fehlern in der Arztrechnung zu unberechtigten Forderungen
komme. Rein rechtlich sei das Vorgehen aber zulässig, sagt Förster. Wer
sich an einen Arztbesuch nicht erinnern könne, solle im Rahmen der Anhörung
auf Belege bestehen, rät er. Oft beruhten Forderungen auf einem Fehler in
der Datenverarbeitung, da häufig die Praxisgebühr bereits bei einem
anderen, überweisenden Arzt bezahlt worden sei. „Die Kasse ist
beweispflichtig, nicht der Verbraucher“, so Förster.
Das sieht die KV anders. „Der Patient muss beweisen, dass er die
Praxisgebühr bezahlt hat“, behauptet KV-Sprecherin Franziska Schott. Wer
die Eintreiber nicht widerlegen kann, sollte die zehn Euro wohl lieber
zahlen, denn im folgenden Mahnverfahren fallen hohe Honorare für die
RVR-Anwälte an.
4 May 2015
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Datenschutz
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