# taz.de -- Gesetzentwurf des Innenministeriums: Das Amt will seine V-Leute sch… | |
> Das Bundesinnenministerium will die Auswahl und den Einsatz der | |
> Informanten verbessern. Außerdem sollen Delikte künftig straffrei sein. | |
Bild: Demo in Hannover: Who's who bei den „Hooligans gegen Salafisten“? | |
FREIBURG taz | V-Leute sollen künftig straffrei bestimmte Delikte begehen | |
können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor, der | |
vor zwei Wochen bekannt wurde. In der Großen Koalition wird das aber wohl | |
nicht zu Zerwürfnissen führen. | |
Burkhard Lischka, der neue innenpolitische Sprecher der SPD, trägt die | |
Linie von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) mit. Wichtig ist der SPD | |
vor allem, dass Auswahl und Einsatzbedingungen der V-Leute überhaupt | |
geregelt und eingeschränkt werden. | |
Nach dem Ermittlungsdesaster bei der rechten Terrorgruppe NSU, die | |
jahrelang unerkannt zehn Menschen töten konnte, stand der Verfassungsschutz | |
mächtig unter Beschuss: Weder wurden die zehn Morde als rechtsradikale | |
Terrorakte erkannt. Noch wurde nach den drei 1998 untergetauchten Neonazis | |
Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe entschlossen genug gefahndet. | |
V-Leute in der rechten Szene lieferten zwar immer wieder Hinweise, diese | |
versickerten aber im Apparat. | |
Hauptziel des Entwurfs ist nun, die Zusammenarbeit der | |
Verfassungsschutzbehörden zu verbessern. So soll sich das Bundesamt, laut | |
Focus, künftig ohne Erlaubnis des zuständigen Landes in regionale Aufgaben | |
einschalten, um „Beobachtungslücken“ auszuschließen. | |
## Keine Schwerkriminellen mehr | |
Um die Akzeptanz der V-Leute in der Öffentlichkeit zu verbessern, sollen | |
künftig keine Schwerkriminellen mehr als Spitzel angeheuert werden. Auch | |
soll die Bezahlung so beschränkt sein, dass der V-Mann nicht dauerhaft | |
davon leben kann. V-Leute sollen die Szenen, aus denen sie dem Amt | |
berichten, auch nicht selbst steuern. Der Verfassungsschutz muss sich bei | |
der Wahl der Spitzel künftig also auf Mitläufer und Randfiguren | |
konzentrieren. | |
Diese Regeln sind nicht völlig neu. Die Innenminister von Bund und Ländern | |
hatten sich schon im Mai 2013 auf derartige Beschränkungen geeinigt. Doch | |
erst in der schwarz-roten Koalitionsvereinbarung vom Dezember 2013 wurde | |
bestimmt, dass die Regeln zur Auswahl von V-Leuten künftig auch im Gesetz | |
über den Bundesverfassungsschutz stehen sollen. | |
Dass dort zusätzlich nun auch geregelt wird, wann das Verhalten von | |
V-Leuten straflos sein soll, hat einen anderen Grund. In einem Urteil des | |
Oberlandesgerichts Düsseldorf heißt es, dass V-Leute allenfalls | |
Strafermäßigung erhalten können, aber keine Straffreiheit – soweit dies | |
nicht gesetzlich angeordnet ist. | |
## Gesetzentwurf noch am Anfang | |
Die Politik reagierte schnell, nicht nur aus Sorge um die V-Leute selbst, | |
sondern auch zugunsten der V-Mann-Führer, denen sonst leicht Anstiftung zu | |
Straftaten vorgeworfen werden könnte. Zudem sollen Beamte der | |
Verfassungsschutzämter, die selbst unter einer Legende in extremistischen | |
Szenen ermitteln, nun vor Strafverfolgung geschützt werden. Auch das wird | |
sicher noch zu heftigen Diskussionen führen. | |
Der Gesetzentwurf steht aber noch ganz am Anfang. Laut Innenministerium | |
findet derzeit die Abstimmung zwischen den Ressorts der Bundesregierung | |
statt. Konflikte dürfte es am Ende vor allem mit den Ländern geben, die | |
schon in der letzten Wahlperiode eine Stärkung des Bundesamts verhinderten. | |
27 Nov 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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