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# taz.de -- Zuwanderung in Deutschland und Europa: Umstrittener Deal
> Die Regierung zahlt den Ländern mehr Geld für Flüchtlinge. SPD und Grüne
> stimmen im Gegenzug für neue Gesetze zum Asyl und zur EU-Migration.
Bild: Vor allem die Zukunft zählt: Flüchtling aus Eritrea in München.
BERLIN taz | Die Bundesregierung stellt den Ländern mehr Geld für die
Versorgung von Flüchtlingen zur Verfügung. In den Jahren 2015 und 2016
sollen die Bundesländer jeweils eine halbe Milliarde Euro Unterstützung
bekommen. Das Geld erhalten die Länder, für ihre Zustimmung zur Novelle des
Asylbewerberleistungsgesetzes und zur Änderung des
EU-Freizügigkeitsgesetzes am Freitag im Bundesrat.
Das Asylbewerberleistungsgesetz setzt ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts um, das die Sozialleistungen, die Asylbewerber
erhalten, vor zwei Jahren als zu niedrig beurteilt hatte. Der monatliche
Regelsatz wird mit der neuen Regelung im kommenden Jahr auf 352 Euro
angehoben, liegt damit aber immer noch unter dem Hartz-IV-Satz von 399 Euro
ab 2015.
Die Sonderregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen künftig nur
noch 15 Monate statt wie bisher 4 Jahre für die Betroffenen gelten. Danach
gibt es Sozialhilfe, die den Hartz-IV-Leistungen entspricht. Laut dem
Gesetz soll die Bundesregierung auch prüfen, inwieweit Asylbewerber künftig
eine Gesundheitskarte erhalten können, die einen Arztbesuch
unbürokratischer ermöglicht. Das Leistungsspektrum bleibt aber geringer als
für normal Versicherte.
Mit der Änderung des EU-Freizügigkeitsrechts haben EU-Migranten, die
falsche Angaben machen, um Vorteile zu erlangen, härtere Sanktionen zu
erwarten, bis zu Haft und einem Wiedereinreiseverbot. EU-Migranten, die
Kindergeld beantragen, müssen zudem eine Steueridentifikationsnummer
angeben, die man aber bei der Anmeldung eines Wohnsitzes – auch als
Arbeitsloser – automatisch bekommt.
Das Aufenthaltsrecht von Arbeitssuchenden aus der EU kann mit der Änderung
der Freizügigkeit auf 6 Monate begrenzt werden, wenn sie keine begründete
Aussicht haben, einen Job zu finden. Die Ausländerbehörde müsste den
Verlust des Aufenthaltsrechts aber erst feststellen, was kompliziert ist.
Die Gesetze treten in Kraft, nachdem sie der Bundespräsident unterzeichnet
hat, voraussichtlich spätestens in den ersten Monaten des kommenden Jahres.
Auch die von den Grünen mitregierten Bundesländer stimmten den Gesetzen im
Bundesrat zu, was innerhalb der Partei für Protest sorgte. Der Sprecher der
Grünen Jugend, Erik Marquardt, twitterte: „Der Bund hat sich die Änderung
der Freizügigkeit mit 500 Millionen und einer fakultativen Gesundheitskarte
für Flüchtlinge erkauft. Ein schmutziger Deal.“ Die Arbeitsgemeinschaft für
Flüchtlinge „Pro Asyl“ kritisierte, dass Asylsuchende und geduldete
Flüchtlinge auch mit den Neuregelungen von der gesetzlichen
Krankenversicherung ausgeschlossen blieben, weil ein Leistungsanspruch nur
bei „akuter“ oder „schmerzhafter“ Erkrankung bestehe und weitere
Behandlungen im behördlichen Ermessen lägen.
28 Nov 2014
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
SPD
Asyl
Grüne
Bundesrat
Flüchtlinge
Aufenthaltsrecht
Flüchtlinge
Flüchtlingspolitik
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