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# taz.de -- Aufenthaltsgesetz neu geregelt: Leichter rein, leichter raus
> Das Kabinett hat beschlossen, dass gut integrierte Ausländer einfacher
> ein Bleiberecht erhalten. Doch auch Abschiebungen sollen erleichtert
> werden.
Bild: Unterricht in Erfurt. Wer bleiben will, muss Deutsch lernen.
BERLIN dpa | Bleiberecht für die einen, Abschiebung für die anderen: Die
Bundesregierung hat umfangreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz auf den
Weg gebracht. Ausländer, die bislang nur geduldet sind, sich aber gut
integriert haben, sollen bessere Möglichkeiten bekommen, längerfristig in
Deutschland zu bleiben.
Auf der anderen Seite will die Regierung dafür sorgen, dass kriminelle
Ausländer, aber auch andere Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung einfacher
abgeschoben und mit Wiedereinreisesperren belegt werden können. Das
Kabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf.
In Deutschland leben derzeit mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen,
deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber
nicht abgeschoben werden. Die Regierung will nun das Bleiberecht für
Geduldete ausweiten, und zwar – anders als bislang – unabhängig von einem
gesetzlichen Stichtag.
Voraussetzung ist, dass jemand mindestens acht Jahre in Deutschland lebt,
ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen und seinen Lebensunterhalt
überwiegend selbst sichern kann. Für Jugendliche, aber auch für Menschen
mit minderjährigen Kindern soll dies früher greifen – nach vier
beziehungsweise sechs Jahren. Nach Schätzungen der Regierung könnten
mehrere Zehntausend Menschen davon profitieren.
## Neuer „Ausreisegewahrsam“
An anderer Stelle sind Verschärfungen geplant, und eine grundsätzliche
Neuordnung des Ausweisungsrechts. Künftig sollen die zuständigen Stellen
abwägen zwischen den Ausweisungsinteressen des Staates (zum Beispiel wenn
ein Ausländer eine Straftat begeht oder einer Terrorvereinigung angehört)
und den „Bleibeinteressen“ des Betroffenen (etwa familiäre Verhältnisse
oder Bindungen zu Deutschland). Außerdem bekommen die Behörden mehr
Möglichkeiten, Einreise- und Aufenthaltsverbote zu verhängen.
Die Regierung beklagt Vollzugsprobleme bei der Ausweisung und Abschiebung
von Ausländern und will diese mit den Änderungen beseitigen. Derzeit gibt
es demnach fast 40.000 ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung. 2013 seien
aber nur etwa 10.000 Menschen abgeschoben worden. Hinzu kamen freiwillige
Ausreisen.
Zur Abwicklung von Abschiebungen will die Regierung einen neuen
„Ausreisegewahrsam“ einführen. Wenn eine Abschiebung anberaumt ist, der
Betroffene aber im Verdacht steht, dass er sich dem entziehen will, soll er
in Zukunft für maximal vier Tage in Gewahrsam genommen werden können –
möglichst direkt im Transitbereich eines Flughafens.
## Kritik von Pro Asyl
Auch die Möglichkeiten für die Anordnung von Abschiebehaft sollen
ausgeweitet werden. Als Anhaltspunkt dafür, dass sich jemand einer
Abschiebung entziehen will, soll etwa gelten, wenn er seine Identität
verschleiert oder „erhebliche Geldbeträge“ an einen Schleuser gezahlt hat,
um nach Deutschland zu gelangen. In solchen Fällen kann der Betroffene in
Abschiebehaft landen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisiert dies
scharf – wie auch andere Teile der Reform.
Das Innenministerium hatte bereits vor Monaten einen ersten Entwurf dazu
vorgelegt. Seitdem lief die Ressortabstimmung. Nach Angaben aus
Regierungskreisen ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht nötig. Die
Länderkammer hatte sich zuletzt gerade bei Gesetzesplänen zur Asylpolitik
mehrfach quergestellt.
3 Dec 2014
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