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# taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Palästina erkennt Gerichtsbarkei…
> Der Internationale Strafgerichtshof wird nun auch von Palästina als
> Rechtsinstanz anerkannt. Damit ist theoretisch der Weg für ein
> Ermittlungsverfahren gegen Israel frei.
Bild: Könnte ab dem Frühjahr zum wichtigsten juristischen Schauplatz des Naho…
DEN HAAG/JERUSALEM dpa/afp | Die palästinensische Autonomiebehörde hat die
Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für mögliche Verbrechen
auf dem von ihr kontrollierten Gebiet anerkannt. Damit sei theoretisch der
Weg für ein Ermittlungsverfahren gegen Israel frei, bestätigte ein
Gerichtssprecher am Dienstag in Den Haag. Die palästinensische
Autonomiebehörde könnte Klagen gegen israelische Kommandeure, Politiker und
Vertreter der Siedlungen in den besetzten Gebieten anstrengen.
„Die Anerkennung der Zuständigkeit führt aber nicht automatisch zu einem
Ermittlungsverfahren“, sagte er. Die Anklage müsse jeden Fall prüfen und
vor Eröffnung eines Verfahrens einen richterlichen Beschluss beantragen.
Palästina ist allerdings nicht dem sogenannten Römischen Statut, dem
Grundlagenvertrag des Gerichtes, beigetreten. Ein entsprechendes Gesuch der
palästinensischen Regierung wird zur Zeit von den Vereinten Nationen in New
York geprüft.
Die Autonomiebehörde in Ramallah bezeichnet das von ihr kontrollierte
Gebiet offiziell als Palästina. Die UN-Vollversammlung hat Palästina einen
Status als Beobachterstaat eingeräumt.
## Der IStGH
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) könnte somit ab dem Frühjahr
zum wichtigsten juristischen Schauplatz des Nahost-Konflikts werden. Doch
das Weltstrafgericht ist ein zweischneidiges Schwert: Denn auch
völkerrechtswidriges Verhalten auf palästinensischer Seite könnte dort dann
künftig verfolgt werden.
Der IStGH ist befugt, Prozesse wegen Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anzustrengen, sofern die Taten nach dem
1. Juli 2002, seinem Gründungstag, begangen wurden. Als Rechtsinstanz
anerkannt wird das Gericht inzwischen von 122 Staaten – nicht aber von
Israel, den USA, China und Russland. Diese vier mächtigen Staaten haben die
IStGH-Charta, das Römische Statut, zum Teil zwar unterschrieben, aber nie
ratifiziert.
Ein Staat, auch ein Nichtmitglied, kann vom Weltstrafgericht nur belangt
werden, wenn der UN-Sicherheitsrat diesen Antrag stellt. Dies geschah
bislang nur im Fall von Sudan und Libyen. Einzelpersonen kann der
Gerichtshof aber verfolgen, wenn ihnen entsprechende Verbrechen vorgeworfen
werden, die auf dem Gebiet eines Mitgliedsstaates begangen wurden, oder
wenn der Beklagte Bürger eines Mitgliedslandes ist. Deshalb würden bei
einem Beitritt der Palästinensergebiete sowohl bestimmte Israelis als auch
Palästinenser belangbar.
Ein Verfahren kann auf Eigeninitiative des Gerichtshofs oder auf Antrag
eines Unterzeichnerstaates des Römischen Statuts eingeleitet werden.
Geprüft wird dann zunächst, ob die Verbrechen schwer genug sind und ob die
nationale Gerichtsbarkeit nicht fähig und willens ist, die Strafverfolgung
selbst ausreichend zu betreiben. Die Palästinensische Autonomiebehörde
hatte 2009 und erneut im April 2012 vergeblich versucht, Prozesse gegen
Israel beim IStGH anzustrengen. Das scheiterte jeweils, weil ihr
rechtlicher Status dafür nicht ausreichte.
## Erste Verfahren frühestens im März oder April
Das hat sich seit der Zulassung Palästinas als Beobachterstaat der
Vereinten Nationen im November 2012 geändert. Weil die Zulassungsprozedur
zum IStGH mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen wird, können erste
Verfahren dort frühestens im März oder April eingeleitet werden.
Die Palästinenser wollen dann Verfahren gegen die fortgesetzte Besiedlung
der 1967 von Israel besetzen Gebiete anstrengen. Auch Militäroperationen in
den Palästinensergebieten und insbesondere das Vorgehen der israelischen
Armee im Gaza-Krieg im vergangenen Sommer könnten in Den Haag vor Gericht
kommen. Nach Ansicht von Völkerrechtlern wären auch ausländische
Unternehmer, die in den besetzten Palästinensergebieten tätig sind, vor
Strafverfolgung nicht sicher.
Zugleich haben israelische Regierungsmitglieder als mögliche Vergeltung
schon am Mittwoch angekündigt, dass sie palästinensische Verantwortliche
wegen des massiven Raketenbeschusses aus dem Gazastreifen und wegen
Sprengstoffattentaten vor das Weltstrafgericht bringen würden. Dies beträfe
in erster Linie die Führer der islamistischen Hamas und anderer radikaler
Palästinensergruppen. Da Vertreter der Hamas oder des islamischen Dschihad
es aber vermeiden, in Länder zu reisen, in denen ihnen Auslieferung droht,
scheint ein Verfolgungsrisiko für sie geringer als für israelische
Politiker, Militärs oder Geschäftsleute.
6 Jan 2015
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