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# taz.de -- Unsicheres Zwischenlager: Genehmigung futsch, Müll bleibt
> Bundesgericht bestätigt: Brunsbüttel nicht für hoch radioaktiven Müll
> geeignet. Umweltminister erteilt trotzdem Duldung.
Bild: Kann man nicht auf die grüne Wiese hinter den Deich stellen: Atomfässer…
RENDSBURG taz | Ein abstürzendes Flugzeug, ein Terrorangriff: Wäre das
Zwischenlager beim Atomkraftwerk Brunsbüttel gegen solche Ereignisse
abgesichert? Nein, befürchteten Anwohner und klagten. Im Juni 2013 gab
ihnen das Oberverwaltungsgericht in Schleswig Recht, nun bestätigt das
Bundesverwaltungsgericht das Urteil und entzieht damit endgültig die
Betriebserlaubnis für das Zwischenlager. Ändern wird das zunächst aber
nichts: Mangels alternativer Standorte, an denen die zurzeit neun Castoren
sicherer lagern könnten, erteilte Umwelt- und Energieminister Robert Habeck
(Grüne) eine befristete Duldung. Bis 2018 darf alles bleiben, wie es ist,
danach muss Vattenfall „für eine genehmigte Lagerstätte Sorge tragen“, so
das Ministerium.
Dass die Behälter mit hoch radioaktivem Inhalt trotz gerichtlich
festgestellter Mängel stehenbleiben sollen, schmeckt niemandem in Kiel,
aber „man kann sie schließlich nicht an die frische Luft auf die grüne
Wiese hinter den Deich stellen“, sagte der Grünen-Landtagsabgeordnete
Detlef Matthiessen. Er kritisiert den ehemaligen Bundesumweltminister Peter
Altmaier (CDU): Er hätte dafür sorgen müssen, dass die Fachleute des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die Sicherheitskonzepte – zumindest
unter Ausschluss der Öffentlichkeit – erläutern. Bei den Verhandlungen in
Schleswig hatten die Vertreter des Bundesamtes aufgrund von
Sicherheitsvorgaben nur vage Angaben gemacht, die das Gericht nicht
überzeugten. „Das legt die Vermutung nahe, dass es neben der behaupteten
Geheimhaltungsbedürftigkeit tatsächliche Sicherheitslücken gibt“, sagt
Matthiessen jetzt. Das Ministerium erklärt, dass der Standort sicher sei.
Jens-Christian Magnussen (CDU) sieht aber neben dem Betreiber Vattenfall
auch das Land in der Pflicht, alternative Standorte zu finden.
Es geht auch um die Unterbringung von weiteren Castoren: Die Kieler
Landesregierung hatte Brunsbüttel als Zwischenlager angeboten, bis ein
bundesweiter Endlagerstandort gefunden ist. Allerdings stellt sich nach dem
Oberverwaltungsgerichts-Urteil für alle Standorte bundesweit die Frage nach
der Sicherheit. Rechtlich gelte Brunsbüttel als Sonderfall, so der Anwalt
Ulrich Wollenteit, der den Brunsbüttler Kläger Peter Dreckmann in Schleswig
vertrat. Denn das Zwischenlager hatte wegen der seit 2003 laufenden
Prozesse nie eine endgültige Genehmigung erhalten.
Die Fragen nach Angriffen oder Airbus-Abstürzen, auf die es im
Brunsbüttel-Prozess keine Antworten gab, wurden für andere Kraftwerke und
Zwischenlager nie gestellt. „Der Bund ist in der Pflicht, diese
Untersuchungen in die Wege zu leiten“, sagte Habeck. ESTHER GEISSLINGER
17 Jan 2015
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Esther Geisslinger
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Robert Habeck
AKW
Atommüllendlager
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Gorleben
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