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# taz.de -- Intersexualität in Geburtsurkunde: Gericht lehnt „inter“ ab
> In Celle hat das Oberlandesgericht die Klage einer intersexuellen Person
> abgewiesen. Sie wollte, dass in ihrer Geburtsurkunde als
> Geschlechtsmerkmal „inter“ steht.
Bild: Fahnen wehen beim Christopher Street Day - dort gehen jährlich Tausende …
CELLE/HANNOVER epd | Das Oberlandesgericht Celle hat die Beschwerde einer
25-jährigen, vom Standesamt bislang als Frau geführten Person
zurückgewiesen, die ihre Geburtsurkunde ändern lassen will. Die Klägerin
aus Gehrden bei Hannover wollte erreichen, dass dort als Geschlechtsmerkmal
„inter“ oder „divers“ aufgeführt wird statt „Mädchen“, wie die In…
„Dritte Option“ am Wochenende in Hannover mitteilte. Sie bezeichnet sich
selbst als intersexuell und sei weder Mann noch Frau.
Das Gericht urteilte jedoch, dass die Voraussetzungen für einen solchen
Eintrag nicht vorlägen. Wenn ein Kind weder dem weiblichen noch dem
männlichen Geschlecht zuzuordnen sei, könne die Angabe des Geschlechts nach
geltender Regelung zwar offenbleiben.
Ein drittes Geschlecht „inter“ oder „divers“ sei jedoch nicht vorgesehe…
Die Antragstellerin könne demnach lediglich eine Streichung des Eintrags
„weiblich“ erreichen. Die Celler Richter bestätigten damit ein Urteil des
Amtsgerichts Hannover vom Oktober.
Die Klägerin hatte im Sommer die Änderung ihrer Geburtsurkunde beim
Standesamt in Gehrden beantragt. Die Initiative „Dritte Option“ kündigte
an, sie wolle im nächsten Schritt vor den Bundesgerichtshof ziehen. Der
Staat müsse geschlechtliche Identitäten jenseits von Mann und Frau
anerkennen. Nach Angaben des Bundesverbandes Intersexueller Menschen haben
in Deutschland rund 80.000 bis 120.000 Menschen zugleich männliche und
weibliche Geschlechtsmerkmale.
25 Jan 2015
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