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# taz.de -- BGH-Urteil zu Samenspenden: Kinder dürfen Vaternamen erfahren
> Egal, wie alt ein Kind ist, es hat das Recht, den Namen des biologischen
> Vaters zu wissen. So urteilt der Bundesgerichtshof. Zwei Schwestern
> hatten geklagt.
Bild: Eine in Stickstoff gelagerte Samenprobe – wer spendet, hat keinen Ansp…
KARLSRUHE dpa | Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den
Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. „Ein Mindestalter ist nicht
erforderlich“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in
Karlsruhe. Wenn Eltern diesen Anspruch als gesetzliche Vertreter geltend
machen, setze dies voraus, dass sie die Auskunft für die Information des
Kindes verlangen. Auch müssten die Interessen den Kindes schwerer wiegen
als die des Samenspenders.
Im vorliegenden Fall hatten zwei heute 12 und 17 Jahre alte Schwestern aus
der Nähe von Hannover Auskunft von einer Reproduktionsklinik verlangt.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1989 hat jeder
das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft. Strittig war, ob das auch schon für
Kinder gilt. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa 100.000 mit
Samenspende gezeugte Kinder.
Das Amtsgericht im niedersächsischen Hameln hatte der Klage der Schwestern
im Juni 2013 stattgegeben, das Landgericht Hannover jedoch wenige Monate
später in zweiter Instanz nicht. Dort entschieden die Richter, die
Klägerinnen könnten ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung erst mit
Vollendung des 16. Lebensjahres geltend machen.
## Recht der Kinder oder Recht des Samenspenders
Für den Anwalt der Kläger war die Sache klar: „Die Rechte der Kinder wiegen
schwerer als das Recht des Samenspenders.“ Der Vertreter der Klinik
zweifelte hingegen an, ob es wirklich die Kinder sind, die Auskunft wollen,
oder ob nicht vielmehr die Eltern die Frage nach dem biologischen Vater
umtreibt. Die Mädchen seien schließlich nie selbst bei Gericht oder bei der
Klinik erschienen. Und selbst wenn sie es wollten, so der Klinik-Anwalt
weiter: „Ist alles, was kleine Kinder wollen, vernünftig?“
Die Eltern der Mädchen hatten bei der Klinik notariell auf Auskunft über
die Identität des Samenspenders verzichtet. Nach einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1989 hat aber jeder das Recht auf
Kenntnis seiner Herkunft. 2013 billigte das Oberlandesgericht Hamm
(Nordrhein-Westfalen) erstmals in einem konkreten Fall, dass durch
künstliche Befruchtung gezeugte Kinder Anspruch auf den Namen ihres Vaters
haben. Das kann für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig sein, aber auch
Unterhalts- oder Erbschaftsansprüche begründen.
Samenbanken und Reproduktionskliniken sicherten Spendern in Deutschland
jahrzehntelang vertraglich Anonymität zu. Seit 2007 gibt es neue
gesetzliche Regelungen, nach denen Samenspender über die Möglichkeit
aufgeklärt werden, dass von ihnen gezeugte Kinder später Kontakt zu ihnen
suchen. Zudem müssen Unterlagen 30 Jahre lang aufbewahrt werden, zuvor war
dieser Zeitraum deutlich kürzer.
28 Jan 2015
## TAGS
Vaterschaft
Bundesgerichtshof
Kinder
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Samenspende
Familie
BGH-Urteil
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