# taz.de -- Urteil am Bundesgerichtshof: Willens- statt Zeugungsakt | |
> Männer, die einer Samenspende für ihre Frau oder Freundin zustimmen, | |
> müssen Unterhalt für ein so gezeugtes Kind zahlen. Das entschied der BGH. | |
Bild: Samenspende im Labor. | |
Karlsruhe afp | Zeugungsunfähige Männer, die für die künstliche Befruchtung | |
ihrer Lebensgefährtin Fremdsperma akzeptieren und sich bereit erklären, für | |
das Kind zu sorgen, müssen später auch Unterhalt zahlen. Die Anfechtung | |
solch einer Vaterschaft per Willensakt ist nicht möglich, entschied der | |
Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. (XII ZR | |
99/14) | |
Der Fall ist außergewöhnlich, aber für zeugungsunfähige Männer mit | |
Kinderwunsch durchaus von Bedeutung: Die Mutter und der beklagte Mann | |
hatten vom Jahr 2000 an eine intime Beziehung. Weil der Mann aber | |
zeugungsunfähig war und die Frau sich ein Kind wünschte, besorgte ihr | |
Partner Fremdsperma für eine künstliche Befruchtung und versicherte in der | |
Arztpraxis schriftlich: „Hiermit erkläre ich, dass ich für alle Folgen | |
einer eventuell eintretenden Schwangerschaft aufkommen werde und die | |
Verantwortung übernehmen werde“. | |
Nachdem diese künstliche Befruchtung nicht klappte, gab es der Mutter | |
zufolge noch zwei weitere einvernehmliche Versuche, bis im Oktober 2008 | |
eine Tochter geboren wurde. Der Mann ließ sich dann zwar als Vater | |
gratulieren, stellte die Unterhaltszahlungen aber schon nach drei Monaten | |
ein. | |
Der Vorinstanz zufolge hatte der Mann die Elternschaft für das Kind zwar | |
nicht durch einen Zeugungsakt, aber mit seiner Erklärung durch einen | |
„Willensakt“ übernommen und damit zu erkennen gegeben, dass er wie ein | |
ehelicher Vater für das Kind sorgen wolle. | |
Der BGH bestätigte nun diese Entscheidung: Der Mann habe in die künstliche | |
Zeugung des Kindes eingewilligt und sei deshalb vertraglich zu Unterhalt | |
verpflichtet. Eine solche Erklärung könne auch „formfrei“ abgegeben werde… | |
Laut Urteil muss der Mann nun für die siebenjährige Tochter mehr als 17.000 | |
Euro Unterhalt nachzahlen. | |
Im übrigen verwies das Gericht zur Begründung auf den reformierten | |
Paragrafen 1600 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dort heißt es: „Ist das Kind | |
mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung | |
mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der | |
Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.“ | |
23 Sep 2015 | |
## TAGS | |
Samenspende | |
Eltern | |
Bundesverfassungsgericht | |
BGH-Urteil | |
Vaterschaft | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Verhandlung in Karlsruhe: Wissen, woher man kommt | |
Das Bundesverfassungsgericht klärt, ob mögliche Väter zum Gentest gezwungen | |
werden können. Geklagt hat eine 65-jährige Frau. | |
Psychologin über Samenspender-Kinder: „Der Trend geht zur offenen Spende“ | |
Die Psychologin Doris Wallraff begrüßt das Urteil des BGH, nach dem auch | |
Minderjährige die Identität ihres Samenspenders erfahren dürfen. | |
BGH-Urteil zu Samenspenden: Kinder dürfen Vaternamen erfahren | |
Egal, wie alt ein Kind ist, es hat das Recht, den Namen des biologischen | |
Vaters zu wissen. So urteilt der Bundesgerichtshof. Zwei Schwestern hatten | |
geklagt. |