# taz.de -- Verhandlung in Karlsruhe: Wissen, woher man kommt | |
> Das Bundesverfassungsgericht klärt, ob mögliche Väter zum Gentest | |
> gezwungen werden können. Geklagt hat eine 65-jährige Frau. | |
Bild: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob sich ein 88-Jähriger einem … | |
Karlsruhe taz | Inge Lohmann ist 65 Jahre alt und will endlich wissen, wer | |
ihr Vater ist. Der Mann, den sie für ihren Vater hält, ist bereits 88 und | |
weigert sich, einen Gentest zu machen. Doch es gibt bisher keine | |
Möglichkeit, ihn dazu zu zwingen. Deshalb hat sich jetzt das | |
Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigt. | |
Die Jugend von Inge Lohmann verlief tragisch. Ihre Mutter war zunächst | |
alleinerziehend, dann heiratete sie einen Alkoholiker, der die kleine Inge | |
missbrauchte und die Mutter schlug. Als der Säufer wieder einmal auf seine | |
Ehefrau los ging, rief die elfjährige Inge ihren Bruder zu Hilfe, der den | |
Stiefvater erstach. | |
Für dieses Schicksal macht Lohmann indirekt auch einen Mann verantwortlich, | |
der sich nicht um sie gekümmert hat: ihren leiblichen Vater, | |
beziehungsweise den Mann, von dem ihre Mutter sagte, er sei der Vater. Doch | |
dieser Mann, ein Maler, bestreitet die Vaterschaft. Er beruft sich auf ein | |
Urteil aus dem Jahr 1955. Damals hatte die Mutter bereits eine | |
Vaterschaftsklage gegen ihn eingereicht, aber ohne Erfolg. Das Landgericht | |
Krefeld lehnte die Klage ab, eine Abstammung sei ausgeschlossen. | |
## Schutz vor Störmanövern | |
Jahrzehnte später hat Inge Lohmann allerdings erfahren, dass es der | |
Künstler war, der ihre Geburt 1950 bei den Behörden meldete. Nun war sie | |
sicher, dass er ihr Vater sein musste. Doch sie wollte Sicherheit haben. | |
Um eine Abstammung zu klären, gibt es zwei juristische Möglichkeiten. | |
Klassisch ist die Vaterschaftsklage, bei der am Ende der rechtliche Status | |
festgestellt wird. Dieser Weg ist in Lohmanns Fall versperrt, weil das | |
Urteil von 1955 rechtskräftig ist. | |
Seit einigen Jahren gibt es aber noch eine zweite Möglichkeit, bei der nur | |
die biologische Vaterschaft geklärt wird, ohne die rechtliche | |
Verwandtschaft zu ändern. Mit diesem Verfahren können zum Beispiel | |
Ehemänner prüfen lassen, ob die in der Ehe geborenen Kinder wirklich von | |
ihnen sind, ohne dabei die rechtliche Vaterschaft und damit Verantwortung | |
für die Kinder in Frage zu stellen. | |
Biologische Väter können nach diesem Verfahren weder klagen noch verklagt | |
werden. Damit wollte der Gesetzgeber eigentlich funktionierende Familie vor | |
Störmanövern von außen schützen. Umgekehrt kann nun aber auch Inge Lohmann | |
ihren mutmaßlichen biologischen Vater nicht zum Gentest zwingen. | |
## Ergebnisse aus den 1950-ern verlässlich | |
Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt entscheiden, ob diese rechtliche | |
Lücke den Anspruch Lohmanns auf Kenntnis ihrer Abstammung verletzt. Gut | |
möglich, dass Karlsruhe Lohmanns Beschwerde abweist, weil die Indizien, die | |
für eine Vaterschaft des Malers sprechen, doch nicht so stark sind. So kam | |
in der Verhandlung heraus, dass die Mutter im Jahr 1950 bereits einen | |
anderen Mann als Vater von Inge benannt hatte. Thomas Meysen vom Deutschen | |
Institut für Jugendhilfe und Familienrecht warnte davor, die | |
Untersuchungsmethoden der 50er-Jahre zu unterschätzen. „Wenn damals eine | |
Vaterschaft ausgeschlossen wurde, war das bis auf wenige Sonderfälle | |
durchaus verlässlich.“ | |
Sollte die Klage Lohmanns aber doch Erfolg haben, würden die Richter wohl | |
zunächst den Bundestag beauftragen, das Gesetz zu ändern und dabei die | |
Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Immerhin geht es bei einem | |
solchen Test ja um die Folgen (angeblicher) früherer Sexualkontakte, also | |
um intime Informationen. | |
Justizstaatssekretärin Stefanie Hubig (SPD) betonte, dass ihr Ministerium | |
schon Anfang 2015 eine Kommission zur Prüfung des Abstammungsrechts | |
eingesetzt hat. Dort geht es zwar vor allem um die komplizierten | |
Verwandtschaftsverhältnisse, die durch Samenspenden und Leihmutterschaften | |
entstehen, aber auch um die Frage, wer wann von wem einen Gentest zur | |
Klärung der Abstammung verlangen kann. | |
Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil über die Klage von Inge | |
Lohmann erst in einigen Monaten verkünden. | |
24 Nov 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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