# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Gesetz gegen Scheinväter gek… | |
> Behörden durften Vaterschaftsanerkennungen anfechten, um Tricks beim | |
> Aufenthaltsrecht zu verhindern. Aber das Gesetz war nicht präzise genug. | |
Bild: Das Karlsruher Urteil stärkt das Elternrecht. | |
BERLIN taz | Das 2008 beschlossene Gesetz gegen Scheinväter ist | |
verfassungswidrig. Das entschied am Donnerstag das | |
Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz zielte auf deutsche Männer, die das | |
Kind einer ausländischen Mutter anerkennen, um dieser den Aufenthalt in | |
Deutschland zu sichern. Das Kind bekommt so die deutsche | |
Staatsbürgerschaft, die Mutter ein Aufenthaltsrecht, um das Kind betreuen | |
zu können. | |
Die Lösung des Gesetzes: Die Behörden sollten in Verdachtsfällen die | |
Vaterschaft anfechten können. Als Verdachtsfall gilt es, wenn der Mann | |
nicht mit der Frau verheiratet ist und auch nie länger mit dem Kind in | |
häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (§ 1600 BGB). In den letzten Jahren gab | |
es über tausend solcher Anfechtungsverfahren. | |
Im konkreten Fall hatte ein Deutscher das Kind einer Vietnamesin anerkannt, | |
die in Deutschland nur geduldet war. Ein Gentest ergab, dass der Mann nicht | |
der biologische Vater war. Das Kind hätte so die eben erhaltene deutsche | |
Staatsbürgerschaft wieder verloren. Das zuständige Amtsgericht | |
Hamburg-Altona legte im Jahr 2010 aber das Gesetz beim | |
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vor. | |
Die Richter erklärten die Regelung nun für verfassungswidrig, da sie | |
unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das | |
Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch | |
legitime Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er | |
nicht selbst gezeugt hat. | |
Zwar dürfe der Bundestag eine Regelung gegen den Missbrauch von | |
Vaterschaftsanerkennungen einführen. Die Anfechtung müsse sich dann aber | |
auf Fälle beschränken, in denen es eindeutig nur um die Verschaffung eines | |
Aufenthaltsrechts für die Mutter geht. Als Kriterium könnte zum Beispiel | |
gelten, dass die Eltern diesen Zweck gestehen oder dass eine Bezahlung für | |
den Mann nachweisbar ist oder dass ein Mann mehrere Kinder von | |
unterschiedlichen ausländischen Frauen anerkannt hat. | |
Es liegt nun am Bundestag, ob er eine Neuregelung versucht oder das Problem | |
als doch nicht so dringend ansieht. | |
30 Jan 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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