| # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Gesetz gegen Scheinväter gek… | |
| > Behörden durften Vaterschaftsanerkennungen anfechten, um Tricks beim | |
| > Aufenthaltsrecht zu verhindern. Aber das Gesetz war nicht präzise genug. | |
| Bild: Das Karlsruher Urteil stärkt das Elternrecht. | |
| BERLIN taz | Das 2008 beschlossene Gesetz gegen Scheinväter ist | |
| verfassungswidrig. Das entschied am Donnerstag das | |
| Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz zielte auf deutsche Männer, die das | |
| Kind einer ausländischen Mutter anerkennen, um dieser den Aufenthalt in | |
| Deutschland zu sichern. Das Kind bekommt so die deutsche | |
| Staatsbürgerschaft, die Mutter ein Aufenthaltsrecht, um das Kind betreuen | |
| zu können. | |
| Die Lösung des Gesetzes: Die Behörden sollten in Verdachtsfällen die | |
| Vaterschaft anfechten können. Als Verdachtsfall gilt es, wenn der Mann | |
| nicht mit der Frau verheiratet ist und auch nie länger mit dem Kind in | |
| häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (§ 1600 BGB). In den letzten Jahren gab | |
| es über tausend solcher Anfechtungsverfahren. | |
| Im konkreten Fall hatte ein Deutscher das Kind einer Vietnamesin anerkannt, | |
| die in Deutschland nur geduldet war. Ein Gentest ergab, dass der Mann nicht | |
| der biologische Vater war. Das Kind hätte so die eben erhaltene deutsche | |
| Staatsbürgerschaft wieder verloren. Das zuständige Amtsgericht | |
| Hamburg-Altona legte im Jahr 2010 aber das Gesetz beim | |
| Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vor. | |
| Die Richter erklärten die Regelung nun für verfassungswidrig, da sie | |
| unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das | |
| Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch | |
| legitime Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er | |
| nicht selbst gezeugt hat. | |
| Zwar dürfe der Bundestag eine Regelung gegen den Missbrauch von | |
| Vaterschaftsanerkennungen einführen. Die Anfechtung müsse sich dann aber | |
| auf Fälle beschränken, in denen es eindeutig nur um die Verschaffung eines | |
| Aufenthaltsrechts für die Mutter geht. Als Kriterium könnte zum Beispiel | |
| gelten, dass die Eltern diesen Zweck gestehen oder dass eine Bezahlung für | |
| den Mann nachweisbar ist oder dass ein Mann mehrere Kinder von | |
| unterschiedlichen ausländischen Frauen anerkannt hat. | |
| Es liegt nun am Bundestag, ob er eine Neuregelung versucht oder das Problem | |
| als doch nicht so dringend ansieht. | |
| 30 Jan 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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