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# taz.de -- Auskunftspflicht über Vaterschaft: Maas will weniger „Scheinvät…
> Frauen sollen Auskunft über den leiblichen Vater ihres Kindes geben
> müssen. Justizminister Heiko Maas plant ein Gesetz zur Klärung von
> Unterhaltsansprüchen.
Bild: Will von Frauen Namen hören: Heiko Maas
Berlin afp | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant gesetzliche
Auskunftspflichten für Frauen, die noch ungeborene Kinder in neue
Beziehungen mitbringen. Auf Verlangen sollen die Frauen des gesetzlichen,
sogenannten Scheinvaters diesem über den leiblichen Vater des Kindes
Auskunft geben müssen, erklärte Maas am Montag in Berlin. Voraussetzung ist
unter anderem, dass die Auskunft zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs
erforderlich ist. Auch enthält der Gesetzentwurf Ausnahmeregelungen.
Konkret soll sich der Vorlage zufolge die Auskunftspflicht der Mutter auf
Sexualpartner beziehen, die sie während der Empfängniszeit des Kindes
hatte. „Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur
Benennung des leiblichen Vaters sprechen, soll die Mutter auch das Recht
haben, diesen zu verschweigen“, erklärte dazu Maas. Dies soll dann gelten,
wenn im Einzelfall ein Gericht zu der Auffassung gelangt, dass die
Erteilung der Auskunft für die Mutter unzumutbar ist.
„Wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen“,
erklärte Maas weiter zu dem Gesetzentwurf, der voraussichtlich am Mittwoch
vom Kabinett beschlossen werden soll. Demnach soll der Scheinvater für
einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Erstattung der Unterhaltskosten
vom leiblichen Vater des Kindes zurück verlangen können. Voraussetzung ist
eine wirksame Anfechtung der Vaterschaft, für die es bereits gesetzliche
Regelungen gibt.
Die Begrenzung auf zwei Jahre begründete Maas damit, dass ein Familienleben
nicht über viele Jahre hinweg rückabgewickelt werden solle. So habe ein
Scheinvater „in der Regel die Abstammung des Kindes zunächst nicht
hinterfragt und dieses Familienleben tatsächlich gelebt“. Über das Vorhaben
hatte am Montag zuerst die Bild-Zeitung berichtet.
Anlass für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
Februar 2015. Dieses hatte entschieden, dass für den bis dahin anerkannten
Auskunftsanspruch des Scheinvaters eine eigene, gesetzliche Grundlage
notwendig sei. Wie viele Kinder es gibt, die in solchen Verhältnissen
leben, ist unklar. Angaben in Studien schwanken zwischen unter vier und bis
zu zehn Prozent aller Kinder.
Ein weiterer Passus des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Kinder, die bei
einer Eheschließung eines Elternteils den Namen des Stiefelternteils
erhalten haben, wieder ihren ursprünglichen Namen annehmen können. Dies
soll dann gelten, wenn die Ehe wieder aufgelöst wurde, und das Kind die
Rückbenennung innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit oder
danach innerhalb eines Jahres nach der Auflösung der Ehe verlangt.
29 Aug 2016
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Familie
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