| # taz.de -- Auskunftspflicht über Vaterschaft: Maas will weniger „Scheinvät… | |
| > Frauen sollen Auskunft über den leiblichen Vater ihres Kindes geben | |
| > müssen. Justizminister Heiko Maas plant ein Gesetz zur Klärung von | |
| > Unterhaltsansprüchen. | |
| Bild: Will von Frauen Namen hören: Heiko Maas | |
| Berlin afp | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant gesetzliche | |
| Auskunftspflichten für Frauen, die noch ungeborene Kinder in neue | |
| Beziehungen mitbringen. Auf Verlangen sollen die Frauen des gesetzlichen, | |
| sogenannten Scheinvaters diesem über den leiblichen Vater des Kindes | |
| Auskunft geben müssen, erklärte Maas am Montag in Berlin. Voraussetzung ist | |
| unter anderem, dass die Auskunft zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs | |
| erforderlich ist. Auch enthält der Gesetzentwurf Ausnahmeregelungen. | |
| Konkret soll sich der Vorlage zufolge die Auskunftspflicht der Mutter auf | |
| Sexualpartner beziehen, die sie während der Empfängniszeit des Kindes | |
| hatte. „Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur | |
| Benennung des leiblichen Vaters sprechen, soll die Mutter auch das Recht | |
| haben, diesen zu verschweigen“, erklärte dazu Maas. Dies soll dann gelten, | |
| wenn im Einzelfall ein Gericht zu der Auffassung gelangt, dass die | |
| Erteilung der Auskunft für die Mutter unzumutbar ist. | |
| „Wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen“, | |
| erklärte Maas weiter zu dem Gesetzentwurf, der voraussichtlich am Mittwoch | |
| vom Kabinett beschlossen werden soll. Demnach soll der Scheinvater für | |
| einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Erstattung der Unterhaltskosten | |
| vom leiblichen Vater des Kindes zurück verlangen können. Voraussetzung ist | |
| eine wirksame Anfechtung der Vaterschaft, für die es bereits gesetzliche | |
| Regelungen gibt. | |
| Die Begrenzung auf zwei Jahre begründete Maas damit, dass ein Familienleben | |
| nicht über viele Jahre hinweg rückabgewickelt werden solle. So habe ein | |
| Scheinvater „in der Regel die Abstammung des Kindes zunächst nicht | |
| hinterfragt und dieses Familienleben tatsächlich gelebt“. Über das Vorhaben | |
| hatte am Montag zuerst die Bild-Zeitung berichtet. | |
| Anlass für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom | |
| Februar 2015. Dieses hatte entschieden, dass für den bis dahin anerkannten | |
| Auskunftsanspruch des Scheinvaters eine eigene, gesetzliche Grundlage | |
| notwendig sei. Wie viele Kinder es gibt, die in solchen Verhältnissen | |
| leben, ist unklar. Angaben in Studien schwanken zwischen unter vier und bis | |
| zu zehn Prozent aller Kinder. | |
| Ein weiterer Passus des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Kinder, die bei | |
| einer Eheschließung eines Elternteils den Namen des Stiefelternteils | |
| erhalten haben, wieder ihren ursprünglichen Namen annehmen können. Dies | |
| soll dann gelten, wenn die Ehe wieder aufgelöst wurde, und das Kind die | |
| Rückbenennung innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit oder | |
| danach innerhalb eines Jahres nach der Auflösung der Ehe verlangt. | |
| 29 Aug 2016 | |
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