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# taz.de -- Kommentar Rechte von Scheinvätern: Kein Name, kein Geld
> Ein Kuckucksvater will vom leiblichen Väter den Unterhalt zurück, den er
> für das Kind gezahlt hat. Zu Recht? Das ist keine rein juristische Frage.
Bild: Ist das auch tatsächlich sein Kind? Mann kann es nicht immer wissen.
Ein Kind, zwei Väter. Das allein ist schon kompliziert genug. Will der eine
vom anderen auch noch den Unterhalt zurück, den er für das Kind gezahlt
hat, kann es schmutzig werden. Leicht kann sich daraus ein unerfreulicher
Mix aus Liebe, Sorge und Geld ergeben.
Klar ist: Niemand soll für jemanden zahlen, für den er nicht zahlen muss
und nicht zahlen will. Kein Mann für ein Kind, das nicht seins ist. Und
später kein Kind für ein Elternteil, der sich seinen Elternpflichten früher
komplett entzogen hat. Wird nun ein Scheinvater bestraft, der sich den zu
Unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater nicht zurückholen kann,
weil die Kindsmutter nicht mit dessen Namen rausrückt?
Finanziell betrachtet schon. Kein Name, kein Geld. Auch wenn der
Scheinvater fortan seine Zahlung einstellen darf. Ist er auch moralisch auf
der besseren Seite? Die hauptgeschädigte Person ist das Kind. Das bekommt
nicht nur keinen Unterhalt mehr, sondern verliert möglicherweise eine
wichtige Bezugsperson. Viele Kuckucksväter wenden sich vom Kind ab, sobald
sie erfahren, dass es nicht ihr leibliches ist. Mitunter so heftig, wie sie
vorher für das Kind da waren.
Nicht wenige Scheinväter ahnen von Anfang an etwas vom Kuckuckskind, von
der Lüge der Mutter. Aber solange die Beziehung zur Frau in Ordnung ist,
fragen die Männer nicht weiter nach. Erst wenn die Liebe zerbricht, wollen
sie alles wissen, dann soll die Lügnerin auspacken. Bis ins Detail sagen,
was passiert ist.
Ungeachtet des Elternstreits hat jedes Kind ein Recht darauf zu erfahren,
wer seine leiblichen Eltern sind. Eine Mutter ist gut beraten, ihrem Kind
den Namen des biologischen Vaters zu nennen. Tut sie es nicht, greift sie
in den Identitätsbildungsprozess ihres Kindes ein. Und riskiert darüber
hinaus einen Bruch mit dem Kind.
18 Mar 2015
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Unterhalt
Scheinväter
Scheinväter
Scheinväter
Vaterschaft
Familie
Matthias Kollatz-Ahnen
BGH-Urteil
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