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# taz.de -- Gesetz zu Vaterschaften: Sondertests für Migranten angezweifelt
> Ein Gesetz erlaubt dem Staat ledige Eltern von Migrantenkindern zum
> DNA-Test zu schicken. Mehrere Gerichte haben nun das Verfassunsgericht
> gebeten, dies zu prüfen.
Bild: Eheliches oder uneheliches Kind? Ist dem Grundgesetz egal, den Ausländer…
BERLIN taz | Das Gesetz zur Anfechtung von Vaterschaften binationaler
unehelicher Kinder ist möglicherweise verfassungswidrig. Judith Blohm,
Sprecherin des Bundesverfassungsgerichtes, bestätigt, dass mehrere Gerichte
Karlsruhe um eine Prüfung des Gesetzes gebeten haben: „Möglicherweise
geschieht das noch in diesem Jahr.“
Der Bundestag hatte das Gesetz 2007 beschlossen. Es soll sogenannte
missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen bei nicht verheirateten
binationalen Familien verhindern. Beispiel: Eine Kosovarin ohne
Aufenthaltsrecht bekommt ein Kind von einem deutschen Vater. Mit der Geburt
erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, seine Mutter erhält ein
Aufenthaltsrecht.
Nach Erkenntnis von Ausländerbehörden sollen solche
Vaterschaftsanerkennungen oft missbräuchlich gemacht worden sein. Es gebe
sogenannte Kioskväter, also Sozialhilfeempfänger aus dem Suchtmilieu, die
gegen Geld die Vaterschaft anerkannt und der Frau damit zum
Aufenthaltsrecht verholfen haben sollen. Weil die Männer von
Sozialleistungen lebten, könnten sie von den Jugendämtern nicht zur Zahlung
von Unterhalt herangezogen werden. Sie bekämen sogar Geld von der Mutter.
Derlei Abmachungen wollte man 2007 einen Riegel vorschieben. Die große
Koalition verabschiedete ein Gesetz, wonach Jugendämter, Ausländerbehörden
und Standesämter Vaterschaften vor einem Familiengericht anfechten können,
„wenn weder eine sozial-familiäre noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde
liegt“. Solche Vaterschaften seien „nicht schützenswert“. Seither können
die Behörden Eltern und Kind zum DNA-Test schicken.
Im Juni äußerte der Bundesgerichtshof Zweifel, ob das Gesetz
grundgesetzkonform ist. Ihm lag der Fall einer vietnamesischen Mutter vor,
für deren Kind ein deutscher Mann die Vaterschaft anerkannt hatte. Da das
Grundgesetz eheliche und nichteheliche Kinder prinzipiell gleichstellt,
fragte der Bundesgerichtshof: Werden hier nichteheliche Kinder gegenüber
ehelichen benachteiligt? Denn bei ehelichen Kindern darf keine Behörde
darüber entscheiden, wer Vater ist. Erklären beide Eltern übereinstimmend,
sie sind Eltern, spielt keine Rolle, ob der Vater das Kind gezeugt hat.
## Gerichte in ganz Deutschland zweifeln
Laut Bundesverfassungsgericht haben außerdem das Amtsgericht
Hamburg-Altona, das Amtsgericht Fürth und das Oberlandesgericht Bremen
einen Prüfauftrag nach Karlsruhe geschickt. Aus Hamburg wurde der Auftrag
bereits 2010 erteilt. Seitdem ruhen in der Hansestadt alle gerichtlichen
Anfechtungen von Vaterschaften. In Nordrhein-Westfalen hat ein Anwaltsbüro
2011 eine einstweilige Anordnung in Karlsruhe durchgesetzt, dass
Familiengerichte die Vaterschaften in Fällen binationaler unehelicher
Kinder nicht mehr willkürlich durch DNA-Tests prüfen dürfen.
Für die Berliner Anwältin Petra Schlagenhauf, die eine der Klägerinnen
vertritt, gehört das gesamte Konzept der Vaterschaftsanfechtungen durch
Behörden abgeschafft. „Hier mischt sich der Staat in familiäre Beziehungen
ein, um unerwünschte Einwanderung nach Deutschland zu verhindern.“
31 Jul 2012
## AUTOREN
Marina Mai
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Familie
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