# taz.de -- Zentrales Register für Samenspender: Auskunftsrecht für Kinder | |
> Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plant ein | |
> Samenspender-Register, um Kindern das Recht auf die Kenntnis ihrer | |
> Herkunft zu sichern. | |
Bild: Ein Recht auf Anonymität für Samenspender gibt es nicht | |
FREIBURG taz | Pro Jahr werden in Deutschland mehr als tausend Kinder | |
mithilfe von Sperma aus Samenbanken gezeugt. Damit diese Kinder später | |
Kontakt zum jeweiligen Samenspender aufnehmen können, will die | |
Bundesregierung ein Samenspenderregister einrichten. Ein entsprechender | |
Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) liegt der taz | |
vor. | |
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist vom Grundgesetz | |
geschützt. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1989 entschieden. | |
Dennoch haben sogenannte Spenderkinder häufig Probleme, von den | |
Reproduktionskliniken den Namen ihres Erzeugers zu erfahren. Die Kliniken | |
beriefen sich darauf, sie hätten den Spendern einst Vertraulichkeit | |
zugesagt. | |
Wie der Bundesgerichtshof 2015 entschied, hat jedoch das Recht des | |
Spenderkinds Vorrang. Oft hilft das Urteil dennoch nicht weiter, denn viele | |
Kliniken behaupten zudem, sie hätten die Unterlagen längst vernichtet oder | |
könnten sie nicht mehr finden. | |
Damit soll künftig Schluss sein. Gröhes Gesetzentwurf sieht vor, dass der | |
Staat ein Samenspenderregister einrichtet. Dort sollen zu jeder Geburt, die | |
mithilfe einer Samenbank zustande kommt, der Name und die Adresse des | |
Spenders registriert werden. Die Daten sollen gespeichert bleiben, bis das | |
Kind sie abgerufen hat. Das „Kind“ kann auch noch im hohen Alter Auskunft | |
verlangen: die maximale Speicherfrist beträgt 110 Jahre ab der Geburt. | |
Samenspender und Mütter sollen künftig vorab über die Speicherung | |
informiert werden. Der Spender erhält zudem eine Mitteilung, wenn das Kind | |
die Daten abgerufen hat, sodass er beim Versuch einer Kontaktaufnahme nicht | |
unvorbereitet ist. Zu einem Kontakt verpflichtet ist er freilich nicht. | |
Das Register soll in Köln eingerichtet werden, beim Deutschen Institut für | |
medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Die seit 1969 | |
bestehende Behörde hat rund 150 Mitarbeiter und betreut zum Beispiel | |
Datenbanken über Arzneimittel und Medizinprodukte. Damit die Bereitschaft | |
zur Samenspende künftig nicht leidet, will Gröhe den Samenspendern | |
gesetzlich garantieren, dass die Spenderkinder keinen Unterhaltsanspruch | |
und auch kein Erbrecht erhalten. | |
Rechtlich war dies bisher nicht völlig ausgeschlossen, weshalb die | |
Zusicherung der Vertraulichkeit in der Praxis so wichtig war. Die | |
Organisation der Spenderkinder betont allerdings, dass es ihren Mitgliedern | |
nicht um finanzielle Interessen gehe, sondern nur um einen wichtigen Aspekt | |
ihrer Identität. | |
Gröhes Entwurf dürfte noch in dieser Wahlperiode vom Bundestag beschlossen | |
werden. Koalitionskonflikte wird es wohl nicht geben, denn schon im | |
Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden das Recht des Kinds auf Kenntnis | |
seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.“ | |
Allerdings kann auch künftig jemand nur dann nach seinem Samenspender | |
anfragen, wenn er oder sie überhaupt etwas von der Samenspende weiß. Die | |
Eltern sind aber auch nach Gröhes Gesetzentwurf nicht verpflichtet, dies | |
ihrem Kind mitzuteilen. | |
31 Oct 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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