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# taz.de -- Hochschulgesetz in Bremen: Drohnen bald tabu
> Der Bremer Senat will die Zivilklauseln für die Hochschulen verbindlich
> und die Geldgeber für Forschungsprojekte öffentlich machen.
Bild: Potenzieller Gegenstand der Forschung an der Bremer Uni: Aufklärungsdroh…
BREMEN taz | Bremen will den Hochschulen stärker auf die Finger schauen und
die sogenannte Zivilklausel verbindlich machen. Der Senat will den bisher
freiwilligen Verzicht auf Rüstungsforschung zu einer verbindlichen
Vorschrift machen. Außerdem soll eine neue Datenbank für mehr Transparenz
in der Drittmittelforschung sorgen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat
das rot-grüne Kabinett am Dienstag beschlossen. Bei den Hochschulen kommt
das Vorhaben gar nicht gut an. Sie befürchten zu viel staatlichen Einfluss
auf die Forschung.
Bislang galt die Zivilklausel in Bremen nur als Selbstverpflichtung – und
bei der würden es die Hochschulen auch gerne belassen. Aber obwohl die
Klausel bereits 1986 eingeführt wurde, wurde in der Vergangenheit mit
Rüstungsfirmen an militärischen Projekten geforscht. Die Bremen Uni spricht
dann gerne von „Grundlagenforschung“ und einer „Dual-Use-Problematik“.
Gemeint sind damit Forschungsprojekte deren Ergebnisse sowohl militärisch
als auch zivil genutzt werden können.
Auch bei einem vom Pentagon finanzierten Weltraumforschungsprojekt sah die
Uni keinen Verstoß gegen ihre Zivilklausel. Für Kritiker wie den
Juso-Vorsitzenden Sören Böhrnsen dagegen ist genau das ein Beispiel dafür,
dass „eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hochschulen nicht
ausreicht“.
Während SPD, Grüne und die Linke die Gesetzesnovelle begrüßen, kommt
Gegenwind von der CDU und den Hochschulen selbst. Die
Landesrektorenkonferenz und die Dekane der Bremer Universität wenden sich
gegen die neuen Regelungen zur Zivilklausel, weil sie darin einen Eingriff
in die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes sehen. Ein
verbindliches Gesetz sei angesichts der von den Hochschulen selbst
verabschiedeten Zivilklauseln nicht erforderlich.
Strittig ist auch, dass die Geldgeber für Forschungsprojekte an den
Hochschulen öffentlich benannt werden sollen. Laut Entwurfspapier sollen
alle Drittmittelprojekte ab 5.000 Euro mit dem jeweiligen Projekttitel, dem
Inhalt und der Zielsetzung, dem Namen des Geldgebers, der Fördersumme sowie
der Laufzeit offen gelegt werden – zumindest „soweit dem nicht gesetzliche
oder vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen“.
Für Eberhard Scholz, den Sprecher der Bremer Uni, ist diese Transparenz
„höchst problematisch“. Kein Drittmittelgeber wolle „die Hosen
runterlassen, wozu er forschen lässt“, sagt er. Wenn Inhalte publik gemacht
werden müssten, gerate Bremen in einen Konkurrenznachteil gegenüber anderen
Standorten.
Die Dekane sehen „offenkundig vitale Interessen von Drittmittelgebern
massiv beeinträchtigt“. Die geplante Veröffentlichung von
Drittmittelverträgen, so erklären die Hochschulen in einer Stellungnahme,
sei „nur hinsichtlich der Fördersumme und der Laufzeit einer Kooperation
mit dem Grundgesetz vereinbar“.
Bevor die Novelle des Hochschulgesetzes in Kraft tritt, soll die
Bürgerschaft in den kommenden Wochen darüber beraten. Die CDU hält die
derzeitige Gesetzesfassung für nicht zustimmungsfähig. „Unsere Hauptkritik
richtet sich gegen die Festschreibung einer verbindlichen Zivilklausel“,
sagt die wissenschaftspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion,
Susanne Grobien. Sie sieht darin eine klare Einschränkung der
Forschungsfreiheit, weil sie militärische Themen ausschlösse. Ob der
rot-grüne Senat vor diesen Bedenken noch einmal einknickt, ist ungewiss:
„Wir werden uns mit ihnen auseinandersetzen“, sagt SPD-Fraktionssprecher
André Städler.
12 Feb 2015
## AUTOREN
Lena Kaiser
## TAGS
Universität
Rüstung
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Rüstung
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Zivilklausel
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Hochschule Bremen
Jens Böhrnsen
Linguistik
Transparenz
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