# taz.de -- Hochschulgesetz in Bremen: Drohnen bald tabu | |
> Der Bremer Senat will die Zivilklauseln für die Hochschulen verbindlich | |
> und die Geldgeber für Forschungsprojekte öffentlich machen. | |
Bild: Potenzieller Gegenstand der Forschung an der Bremer Uni: Aufklärungsdroh… | |
BREMEN taz | Bremen will den Hochschulen stärker auf die Finger schauen und | |
die sogenannte Zivilklausel verbindlich machen. Der Senat will den bisher | |
freiwilligen Verzicht auf Rüstungsforschung zu einer verbindlichen | |
Vorschrift machen. Außerdem soll eine neue Datenbank für mehr Transparenz | |
in der Drittmittelforschung sorgen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat | |
das rot-grüne Kabinett am Dienstag beschlossen. Bei den Hochschulen kommt | |
das Vorhaben gar nicht gut an. Sie befürchten zu viel staatlichen Einfluss | |
auf die Forschung. | |
Bislang galt die Zivilklausel in Bremen nur als Selbstverpflichtung – und | |
bei der würden es die Hochschulen auch gerne belassen. Aber obwohl die | |
Klausel bereits 1986 eingeführt wurde, wurde in der Vergangenheit mit | |
Rüstungsfirmen an militärischen Projekten geforscht. Die Bremen Uni spricht | |
dann gerne von „Grundlagenforschung“ und einer „Dual-Use-Problematik“. | |
Gemeint sind damit Forschungsprojekte deren Ergebnisse sowohl militärisch | |
als auch zivil genutzt werden können. | |
Auch bei einem vom Pentagon finanzierten Weltraumforschungsprojekt sah die | |
Uni keinen Verstoß gegen ihre Zivilklausel. Für Kritiker wie den | |
Juso-Vorsitzenden Sören Böhrnsen dagegen ist genau das ein Beispiel dafür, | |
dass „eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hochschulen nicht | |
ausreicht“. | |
Während SPD, Grüne und die Linke die Gesetzesnovelle begrüßen, kommt | |
Gegenwind von der CDU und den Hochschulen selbst. Die | |
Landesrektorenkonferenz und die Dekane der Bremer Universität wenden sich | |
gegen die neuen Regelungen zur Zivilklausel, weil sie darin einen Eingriff | |
in die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes sehen. Ein | |
verbindliches Gesetz sei angesichts der von den Hochschulen selbst | |
verabschiedeten Zivilklauseln nicht erforderlich. | |
Strittig ist auch, dass die Geldgeber für Forschungsprojekte an den | |
Hochschulen öffentlich benannt werden sollen. Laut Entwurfspapier sollen | |
alle Drittmittelprojekte ab 5.000 Euro mit dem jeweiligen Projekttitel, dem | |
Inhalt und der Zielsetzung, dem Namen des Geldgebers, der Fördersumme sowie | |
der Laufzeit offen gelegt werden – zumindest „soweit dem nicht gesetzliche | |
oder vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen“. | |
Für Eberhard Scholz, den Sprecher der Bremer Uni, ist diese Transparenz | |
„höchst problematisch“. Kein Drittmittelgeber wolle „die Hosen | |
runterlassen, wozu er forschen lässt“, sagt er. Wenn Inhalte publik gemacht | |
werden müssten, gerate Bremen in einen Konkurrenznachteil gegenüber anderen | |
Standorten. | |
Die Dekane sehen „offenkundig vitale Interessen von Drittmittelgebern | |
massiv beeinträchtigt“. Die geplante Veröffentlichung von | |
Drittmittelverträgen, so erklären die Hochschulen in einer Stellungnahme, | |
sei „nur hinsichtlich der Fördersumme und der Laufzeit einer Kooperation | |
mit dem Grundgesetz vereinbar“. | |
Bevor die Novelle des Hochschulgesetzes in Kraft tritt, soll die | |
Bürgerschaft in den kommenden Wochen darüber beraten. Die CDU hält die | |
derzeitige Gesetzesfassung für nicht zustimmungsfähig. „Unsere Hauptkritik | |
richtet sich gegen die Festschreibung einer verbindlichen Zivilklausel“, | |
sagt die wissenschaftspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, | |
Susanne Grobien. Sie sieht darin eine klare Einschränkung der | |
Forschungsfreiheit, weil sie militärische Themen ausschlösse. Ob der | |
rot-grüne Senat vor diesen Bedenken noch einmal einknickt, ist ungewiss: | |
„Wir werden uns mit ihnen auseinandersetzen“, sagt SPD-Fraktionssprecher | |
André Städler. | |
12 Feb 2015 | |
## AUTOREN | |
Lena Kaiser | |
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