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# taz.de -- Transparente Forschung: Wenn VW die Studie bezahlt
> Hochschulen in Niedersachsen und Bremen sollen künftig Auskunft über die
> von Dritten gesponserten Forschungsprojekte geben.
Bild: Die Öffentlichkeit soll künftig erfahren, woran Wissenschaftler staatli…
BERLIN taz | Die Hochschulen im Norden gewähren mehr Einblick in ihre
Forschungslabore. Am Donnerstag stellte die niedersächsische
Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne), gemeinsam mit den
Hochschulen erarbeitete Transparenzrichtlinien vor.
Ab sofort geben diese einmal jährlich Auskunft über sogenannte
Drittmittelprojekte, Forschung die von staatlichen oder privaten Spendern
finanziert wird. Heinen-Kljajic sagte der taz: „Wir erhoffen uns damit eine
breite öffentliche Debatte darüber, welche Forschung an Hochschulen
stattfinden darf und welche nicht.“
Derzeit tragen Drittmittel fast 20 Prozent zum jährlichen Budget der
Hochschulen bei – Tendenz steigend. Rund ein Drittel davon stammt von
Unternehmen oder privaten Stiftungen. Was geforscht wird, welche Summen
fließen und wer die Auftraggeber sind, ist oft nicht bekannt.
Einen Tag zuvor hatte der rot-grüne Bremer Senat einen Gesetzentwurf für
mehr Transparenz in der Drittmittelforschung und eine verbindliche
Zivilklausel, die militärische relevante Forschung an Unis verbietet,
beschlossen. Auch in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg schreiben
die Hochschulgesetze eine Veröffentlichungspflicht für Drittmittelprojekte
vor.
## Einschränkung bei vertraglicher „Vertraulichkeit“
Die 21 niedersächsischen Hochschulen verzichten auf eine verbindliche
Zivilklausel, erklären sich aber bereit, jeweils zum 31. März Daten zu
Laufzeit, Auftraggeber und Summe ihrer von Dritten finanzierten Forschung
ins Internet zu stellen. Allerdings brauchen Auftraggeber und Name des
Projekts nicht genannt zu werden, „sofern vertraglich Vertraulichkeit
vereinbart wurde“. Eine Einschränkung, räumt Heinen-Kljajic ein, die aber
nur sehr selten greifen werde.
Die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten kritisiert die
Leitlinien denn auch. „Viel heiße Luft“, meint Sprecher Dietrich Schulze
und moniert die fehlende Zivilklausel. Damit fehle die inhaltliche
Bestimmung und die Berufungsmöglichkeit darauf, welche Forschung nicht
erlaubt sei.
„Ein öffentliche Debatte bewegt mehr als eine gesetzlich vorgeschriebene
Zivilklausel“, hofft dagegen Heinen-Kljajic.
13 Feb 2015
## AUTOREN
Anna Lehmann
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Transparenz
Hochschule
Forschung
Zivilklausel
Hochschule Bremen
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