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# taz.de -- Kongress für Palliativmedizin: Hilfe zum Suizid o.k.
> Bei der 9. Bremer Tagung zur Palliativmedizin sprechen 600 Experten über
> Sterbebegleitung und mehr Lebensqualität für unheilbar kranke Menschen.
Bild: In guten Händen: "In Bremen ist eine gute Versorgung möglich", sagt der…
BREMEN taz | Orientierung für die Zukunft soll der heute beginnende, neunte
Bremer Kongress für Palliativmedizin bieten. Zu der zweitägigen Versammlung
mit dem Titel „Weiß einer, wo es hier lang geht?“ werden mehr als 600
Experten erwartet.
Die Palliativversorgung soll die Lebensqualität schwerstkranker und
sterbender Menschen erhalten und ein Sterben in Würde ermöglichen. Dabei
konzentrieren sich die Fachkräfte auf die Linderung von Symptomen wie
Atemnot, Angst oder Schmerz. Neben der medizinischen Versorgung geht es
laut der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) auch um die
„pflegerische, psychosoziale und spirituelle Behandlung und Begleitung“ der
Patienten und ihrer Angehörigen.
Die Palliativersorgung sei in den letzten 25 Jahren bundesweit ausgebaut
worden, so Karin Dlubis-Mertens von der DGP, es gebe aber, besonders auf
dem Land, noch Lücken. Dabei existiere seit 2007 ein Rechtsanspruch auf
ambulante Palliativversorgung.
In Bremen hingegen sei eine gute Versorgung möglich, meint Hans-Joachim
Willenbrink, Chefarzt der Klinik für Schmerztherapie und Palliativmedizin
am Klinikum Links der Weser und Leiter des diesjährigen Kongresses. Es gebe
auf der Palliativstation des Klinikums zwölf Betten, außerdem kümmerten
sich zwei ambulante Palliativdienste und zwei Hospize um die Patienten,
erklärt der Experte.
Auch das Thema Sterbehilfe wird auf dem Bremer Kongress diskutiert. Obwohl
sie täglich mit unheilbar Kranken zu tun haben, lehnen Vertreter der
Palliativmedizin eine Tötung auf Verlangen ab. Diese lasse sich nicht mit
den Ideen der Palliativmedizin vereinbaren, so Dlubis-Mertens. Davon zu
unterscheiden sei aber die Beihilfe zum Suizid, die in Deutschland erlaubt
ist. Entscheidend dabei sei, dass der Patient das Mittel selbstständig
nehme, erklärt Dlubis-Mertens.
Für Ärzte ist die Situation allerdings anders. Nach Standesrecht könne die
Beihilfe zum Berufsverbot führen, so Willenbrink. Denn die Musterverordnung
der Bundesärztekammer von 2011, die neben der Bremer von neun weiteren
Landesärztekammern ohne Änderungen übernommen wurde, verbietet Ärzten die
Hilfe zur Selbsttötung. Für Willenbrink ist das eine moralische Keule.
„Ich lehne Beihilfe zum Suizid nicht kategorisch ab“, sagt er. Allerdings
gebe es in Sachen Sterbehilfe auch schwarze Punkte, selbsternannte
Sterbehelfer, die zum Beispiel Gas bereitstellen. „Das finde ich genauso
würdelos, wie jemanden in die Schweiz zu begleiten“, sagt Willenbrink. Zum
Abschluss des Kongresses findet am Samstag eine Diskussionsrunde zum Thema
Sterbehilfe statt.
19 Mar 2015
## AUTOREN
Jördis Früchtenicht
## TAGS
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Bremen
Sterbehilfe
Palliativmedizin
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