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# taz.de -- Kommentar Haasenburg-Verfahren: Aufklärung tut not
> Der zweite Prozess um die geschlossene Haasenburg GmbH ist grotesk. Wie
> objektiv sind das Amtsgericht Lübben und die Staatsanwaltschaft Cottbus?
Bild: Das mittlerweile geschlossene Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“…
Die Frage nach der Befangenheit des Gerichts tauchte bereits im ersten
Prozess auf, als der Richter die Beziehung eines Erziehers zu einem viel
jüngeren Mädchen als „Liebelei“ verklärte.
In einem Verfahren, das einer Einrichtung gilt, in der ein pädagogischer
Extremismus vorherrschte, in der schon eine einfache Diskussion als
Fehlverhalten gelten konnte, ist eine derartiger rhetorischer Umgang mit
ernsthaften Vergehen schon mindestens zynisch zu nennen. Selbst der Gang
zur Toilette war nicht selbstverständlich. Kinder wurden auf Fixierliegen
geschnallt. Es gab Gewalt, die Knochenfrakturen nach sich zog. Es gab zwei
Selbstmorde. All das geschah noch vor [1][der Berichterstattung in der
taz.]
Es ist offenbar nötig, das immer wieder zu wiederholen. Unter diesen
Umständen lässt sich nicht so ohne weiteres von einer „Liebelei“ oder ein…
Liebesbeziehung sprechen. Auch die Staatsanwältin Hansen scheint zu
demokratischen Grundprinzipien ein eher eigensinniges Verhältnis zu haben –
oder wie ist es sonst zu beurteilen, dass sie der taz keine Fragen
beantworten möchte. Andere Kollegen erhalten Antwort.
Nach [2][diesem zweiten Prozess] zur Haasenburg GmbH erhärtet sich ein
Verständnis bei den Behörden, dass dazu neigt, die Vorfälle in der
Haasenburg GmbH zu bagatellisieren. Als sei nichts geschehen. Es geht auch
nicht um einen Freispruch – der mag ja juristisch gerechtfertigt sein. Es
geht um die Verfahrensführung und die Semantik der Argumente.
Schon vor zwei Jahren musste die Staatsanwaltschaft Cottbus zur Ermittlung
getragen werden. Die Vorfälle sind aber keine Erfindung der Presse. Eine
Expertenkommission bestätigte den Hass in der Haasenburg GmbH in
erschreckenden Details. Nachzulesen auf 124 Seiten. Doch erneut rubriziert
ein Richter den Drill, der zu vielen Verletzungen führte, als
Kollateralschaden einer sonst – so der Unterton – gängigen
Erziehungspraxis. Jahrelang beschwerten sich Jugendliche. Die staatlichen
Stellen unternahmen fast nichts.
Schlechtes Gewissen? Keine Spur. Auch die Familienrichter dieses kleinen
Amtsgerichts in Lübben haben den steten Zugang von Jugendlichen in die
Haasenburg GmbH mitzuverantworten. Beim Betreiber füllte es die Kasse.
Womöglich sind die lokalen Gesetzeshüter mit dem Verfahren schlicht
überfordert.
25 Mar 2015
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## AUTOREN
Kai Schlieter
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