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# taz.de -- Prozess gegen Haasenburg-Erzieher: Bisher Schweigen
> Die Haasenburg-Heime sind seit mehr als einem Jahr geschlossen. Wegen des
> Vorwurfs der Körperverletzung kommt nun einer der Erzieher vor Gericht.
Bild: Der Saal 5 im Amtsgericht Lübben Ende Januar
LÜBBEN dpa | Mehr als ein Jahr nach Schließung der Brandenburger
Haasenburg-Heime versucht die Justiz noch immer Misshandlungsvorwürfe zu
klären. An diesem Dienstag (24. März) muss sich ein ehemaliger Erzieher
wegen Körperverletzung in Lübben vor Gericht verantworten. Der Angeklagte
soll im Dezember 2012 einen damals 16-Jährigen dreimal ins Gesicht und auf
den Kopf geschlagen haben.
Bislang habe sich der Erzieher, der damals 24 Jahre alt war, nicht zu den
Vorwürfen geäußert, sagte der Sprecher des Amtsgerichts Lübben, Holger
Staudler. Zunächst sei nur ein Tag für den Prozess eingeplant. Neben dem
betroffenen Jugendlichen sollen drei weitere Zeugen gehört werden, alles
ehemalige Mitarbeiter des Heimes.
Die damalige Jugendministerin Martina Münch (SPD) hatte der Haasenburg GmbH
im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entziehen lassen. In ihren drei
Brandenburger Heimen hatten Jugendämter aus ganz Deutschland schwer
erziehbare Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Staatsanwaltschaft
Cottbus prüft in mehr als 50 Verfahren Vorwürfe, wonach Erzieher und
Betreiber Schutzbefohlene misshandelt haben sollen. Zudem untersucht die
Staatsanwaltschaft, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben.
Inzwischen seien fast alle Unterlagen gesichtet worden, sagte
Behördensprecherin Petra Hertwig. „Nun müssen wir schauen, wie die Sache
rechtlich zu bewerten ist.“ Die Ermittlungen seien kompliziert, die
Befragungen von Zeugen aufwendig. Teils seien sie nicht mehr für die
Ermittler greifbar, weil sie sich inzwischen beispielsweise in
medizinischen Einrichtungen befänden. Andere hätten ihre Aussagen geändert.
## Der Heimbetreiber wehrt sich
Insgesamt drei Anklagen hat die Behörde bislang erhoben. Mehr als ein
Dutzend Verfahren wurden bislang eingestellt. Im Januar hatte das
Amtsgericht Lübben ein erstes Urteil gesprochen. Ein ehemaliger Erzieher
erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen sexuellen
Missbrauchs einer damals 15-Jährigen.
Der Heimbetreiber weist die Misshandlungsvorwürfe zurück und wehrt sich
juristisch dagegen – im Eilverfahren ohne Erfolg. Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte im Mai 2014 den
Entzug der Betriebsgenehmigung als rechtens bewertet. Dagegen hatte die
Haasenburg jedoch Widerspruch eingelegt. Inzwischen liegt der
Widerspruchsbescheid des Ministeriums vor, so dass das Cottbuser
Verwaltungsgericht die Klage prüfen kann. Einen Termin dafür gebe es jedoch
noch nicht, sagte Sprecher Gregor Nocon.
22 Mar 2015
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sexueller Missbrauch
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