# taz.de -- Prozess gegen Haasenburg-Erzieher: Bisher Schweigen | |
> Die Haasenburg-Heime sind seit mehr als einem Jahr geschlossen. Wegen des | |
> Vorwurfs der Körperverletzung kommt nun einer der Erzieher vor Gericht. | |
Bild: Der Saal 5 im Amtsgericht Lübben Ende Januar | |
LÜBBEN dpa | Mehr als ein Jahr nach Schließung der Brandenburger | |
Haasenburg-Heime versucht die Justiz noch immer Misshandlungsvorwürfe zu | |
klären. An diesem Dienstag (24. März) muss sich ein ehemaliger Erzieher | |
wegen Körperverletzung in Lübben vor Gericht verantworten. Der Angeklagte | |
soll im Dezember 2012 einen damals 16-Jährigen dreimal ins Gesicht und auf | |
den Kopf geschlagen haben. | |
Bislang habe sich der Erzieher, der damals 24 Jahre alt war, nicht zu den | |
Vorwürfen geäußert, sagte der Sprecher des Amtsgerichts Lübben, Holger | |
Staudler. Zunächst sei nur ein Tag für den Prozess eingeplant. Neben dem | |
betroffenen Jugendlichen sollen drei weitere Zeugen gehört werden, alles | |
ehemalige Mitarbeiter des Heimes. | |
Die damalige Jugendministerin Martina Münch (SPD) hatte der Haasenburg GmbH | |
im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entziehen lassen. In ihren drei | |
Brandenburger Heimen hatten Jugendämter aus ganz Deutschland schwer | |
erziehbare Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Staatsanwaltschaft | |
Cottbus prüft in mehr als 50 Verfahren Vorwürfe, wonach Erzieher und | |
Betreiber Schutzbefohlene misshandelt haben sollen. Zudem untersucht die | |
Staatsanwaltschaft, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben. | |
Inzwischen seien fast alle Unterlagen gesichtet worden, sagte | |
Behördensprecherin Petra Hertwig. „Nun müssen wir schauen, wie die Sache | |
rechtlich zu bewerten ist.“ Die Ermittlungen seien kompliziert, die | |
Befragungen von Zeugen aufwendig. Teils seien sie nicht mehr für die | |
Ermittler greifbar, weil sie sich inzwischen beispielsweise in | |
medizinischen Einrichtungen befänden. Andere hätten ihre Aussagen geändert. | |
## Der Heimbetreiber wehrt sich | |
Insgesamt drei Anklagen hat die Behörde bislang erhoben. Mehr als ein | |
Dutzend Verfahren wurden bislang eingestellt. Im Januar hatte das | |
Amtsgericht Lübben ein erstes Urteil gesprochen. Ein ehemaliger Erzieher | |
erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen sexuellen | |
Missbrauchs einer damals 15-Jährigen. | |
Der Heimbetreiber weist die Misshandlungsvorwürfe zurück und wehrt sich | |
juristisch dagegen – im Eilverfahren ohne Erfolg. Das | |
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte im Mai 2014 den | |
Entzug der Betriebsgenehmigung als rechtens bewertet. Dagegen hatte die | |
Haasenburg jedoch Widerspruch eingelegt. Inzwischen liegt der | |
Widerspruchsbescheid des Ministeriums vor, so dass das Cottbuser | |
Verwaltungsgericht die Klage prüfen kann. Einen Termin dafür gebe es jedoch | |
noch nicht, sagte Sprecher Gregor Nocon. | |
22 Mar 2015 | |
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