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# taz.de -- Akzeptanzveranstaltung für TTIP: EU besteht auf Schiedsgerichte
> Der Chefunterhändler der EU kündigt an, den Paragrafen zu
> Schiedsgerichten im TTIP zu reformieren. Auf ihn verzichten will er
> jedoch nicht.
Bild: Protestaktion gegen das Freihandelsabkommen in Brüssel
BERLIN taz | Der wichtigste EU-Vertreter bei den Verhandlungen über das
Freihandelsabkommen TTIP mit den USA will den ursprünglich vorgesehenen
Schiedsgerichtsmechanismus ändern. Das kündigte Ignacio Garcia Bercero am
Dienstag in Berlin an. „Die Verfahren vor Schiedsgerichten müssen
transparenter sein“, sagte er.
Zugleich gab er bekannt, er wolle strenge Regeln zur Auswahl von
Schiedsrichtern entwickeln. „Es darf nicht vorkommen, dass Richter
entscheiden, die zuvor als Anwälte möglicherweise eines der beteiligten
Unternehmen vertreten haben“, erklärte Garcia Bercero.
Die USA und die EU verhandeln seit 2013 über eine neues
Freihandelsabkommen, das private Schiedsverfahren vorsieht. Damit können
Unternehmen Staaten verklagen. Kritiker bemängeln, dass solche
Schiedsgerichte das Recht von Staaten aushebeln und nur der Durchsetzung
von Unternehmensinteressen dienen.
Auf diesen sogenannten Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus
verzichten will der Chefunterhändler der EU beim Freihandelsabkommen mit
den USA nicht. „Inländische Gerichtshöfe können nur inländisches Recht
anwenden“, sagt er. Innerhalb des TTIP sollen für die Schiedsgerichte aber
andere Regeln gelten als bei den bisherigen Abkommen.
Garcia Bercero war nach Berlin gekommen, um über die neunte
TTIP-Verhandlungsrunde seit Juli 2013 zu berichten, die in der vergangenen
Woche in New York stattfand. Dabei ging es unter anderem um den Marktzugang
für die Pharma- und Autoindustrie und um gemeinsame Standards für Produkte
aus den USA und der EU.
Einheitliche Standards seien aber längst nicht in allen Bereichen
gewünscht, sagte Garcia Bercero. So hätten die EU-Unterhändler kein Mandat
für Datenschutzfragen oder Regelungen über Kulturgüter.
## Diskussion im Wirtschaftsministerium
Am Vormittag diskutierte der Chefunterhändler der EU mit Abgeordneten und
dem zuständigen Staatssekretär im Wirtschaftsministerium über TTIP. Doch
statt über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu diskutieren, waren die
Gäste damit beschäftigt, für das Lesen der bereits veröffentlichten
Positionen der Kommission zu werben und die Angst vor Chlorhühnchen zu
beseitigen.
Letztendlich wird die Akzeptanz für TTIP vor allem davon abhängen, ob das
umstrittene Investorenschutzkapitel mit den Schiedsgerichten beibehalten
wird. Dazu gibt es unterschiedliche Positionen – auch innerhalb der Großen
Koalition und der SPD.
Matthias Machnig, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, gehört zu
denjenigen, die das Kapitel gerne im Vertrag stehen hätten: „Wir brauchen
einen bilateralen Handelsgerichtshof“, forderte er am Dienstag. „Wir
brauchen eine Berufungsinstanz und Richter, die öffentlich ernannt wurden.“
28 Apr 2015
## AUTOREN
Julia Maria Amberger
## TAGS
Schwerpunkt TTIP
EU-Kommission
Schiedsgericht
Akzeptanz
Freihandel
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