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# taz.de -- Kommentar TTIP-Handelsgericht: Gabriel will nur minimalen Fortschri…
> Der Kompromissvorschlag von Wirtschaftsminister Gabriel streicht einige
> Nachteile der Schiedsgerichte. Aber auch er will eine Paralleljustiz für
> Konzerne.
Bild: Der findet das geplante Freihandelsabkommen gar nicht gut: Anti-TTIP-Demo…
Es ist ja schön, dass sich die Pro-TTIP-Fraktion bewegt. Aber
Bundeswirtschaftsminister [1][Sigmar Gabriels Kompromissvorschlag] zum
Investorenschutz im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den
USA ist nur ein minimaler Fortschritt.
Der Entwurf des SPD-Chefs streicht zwar mehrere Nachteile der obskuren
Schiedsgerichte, die Investoren anrufen können, wenn sie sich durch
staatliche Entscheidungen benachteiligt sehen: Klagen würden öffentlich
verhandelt statt wie bei den meisten bisherigen Schiedsverfahren im
Verborgenen. Die Regierungen und nicht die Investoren suchten die Richter
aus. Gegen ein Urteil wäre zudem Berufung möglich.
Doch dieser EU-US-Investitionsgerichtshof würde immer noch über der
normalen Justiz stehen. Wenn ein Konzern etwa vor dem
Bundesverfassungsgericht mit einer Forderung wahrscheinlich scheitern
würde, könnte er sich anschließend dennoch vor dem TTIP-Gericht
durchsetzen. Dieser Rechtsweg wäre ein unnötiges Privileg für Unternehmen.
Schließlich haben sowohl die USA als auch die EU-Länder hoch entwickelte
Rechtssysteme. Wenn US-Investoren ihre Rechte durch Beschlüsse
beispielsweise deutscher Behörden verletzt sehen, dürfen sie vor einem
ordentlichen Gericht der Bundesrepublik klagen. Dort können Unternehmen mit
einem fairen Verfahren rechnen. Ähnliche Möglichkeiten haben deutsche
Investoren in den USA – auch ohne TTIP-Gerichtsbarkeit.
In korruptionsgeplagten Entwicklungsländern mit schlecht funktionierender
Justiz ist das oft anders. Deshalb hat die Bundesrepublik 1959 das erste
Investitionsschutzabkommen mit Pakistan geschlossen. Dort hatten deutsche
Anleger Angst, willkürlich enteignet zu werden. Aber die EU und die USA
sind eben nicht Pakistan.
4 May 2015
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[1] /TTIP-und-private-Schiedsgerichte/!159266/
## AUTOREN
Jost Maurin
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