| # taz.de -- Kommentar TTIP-Handelsgericht: Gabriel will nur minimalen Fortschri… | |
| > Der Kompromissvorschlag von Wirtschaftsminister Gabriel streicht einige | |
| > Nachteile der Schiedsgerichte. Aber auch er will eine Paralleljustiz für | |
| > Konzerne. | |
| Bild: Der findet das geplante Freihandelsabkommen gar nicht gut: Anti-TTIP-Demo… | |
| Es ist ja schön, dass sich die Pro-TTIP-Fraktion bewegt. Aber | |
| Bundeswirtschaftsminister [1][Sigmar Gabriels Kompromissvorschlag] zum | |
| Investorenschutz im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den | |
| USA ist nur ein minimaler Fortschritt. | |
| Der Entwurf des SPD-Chefs streicht zwar mehrere Nachteile der obskuren | |
| Schiedsgerichte, die Investoren anrufen können, wenn sie sich durch | |
| staatliche Entscheidungen benachteiligt sehen: Klagen würden öffentlich | |
| verhandelt statt wie bei den meisten bisherigen Schiedsverfahren im | |
| Verborgenen. Die Regierungen und nicht die Investoren suchten die Richter | |
| aus. Gegen ein Urteil wäre zudem Berufung möglich. | |
| Doch dieser EU-US-Investitionsgerichtshof würde immer noch über der | |
| normalen Justiz stehen. Wenn ein Konzern etwa vor dem | |
| Bundesverfassungsgericht mit einer Forderung wahrscheinlich scheitern | |
| würde, könnte er sich anschließend dennoch vor dem TTIP-Gericht | |
| durchsetzen. Dieser Rechtsweg wäre ein unnötiges Privileg für Unternehmen. | |
| Schließlich haben sowohl die USA als auch die EU-Länder hoch entwickelte | |
| Rechtssysteme. Wenn US-Investoren ihre Rechte durch Beschlüsse | |
| beispielsweise deutscher Behörden verletzt sehen, dürfen sie vor einem | |
| ordentlichen Gericht der Bundesrepublik klagen. Dort können Unternehmen mit | |
| einem fairen Verfahren rechnen. Ähnliche Möglichkeiten haben deutsche | |
| Investoren in den USA – auch ohne TTIP-Gerichtsbarkeit. | |
| In korruptionsgeplagten Entwicklungsländern mit schlecht funktionierender | |
| Justiz ist das oft anders. Deshalb hat die Bundesrepublik 1959 das erste | |
| Investitionsschutzabkommen mit Pakistan geschlossen. Dort hatten deutsche | |
| Anleger Angst, willkürlich enteignet zu werden. Aber die EU und die USA | |
| sind eben nicht Pakistan. | |
| 4 May 2015 | |
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| ## AUTOREN | |
| Jost Maurin | |
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