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# taz.de -- Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen: Katzenabschuss wird verboten
> Der grüne Umweltminister in NRW verbietet brutale Fangmethoden und
> schützt mehr Tierarten. Waidmänner sind empört über die „grüne Arrogan…
Bild: Katzen dürfen in NRW bald nur noch aktiv jagen.
BERLIN taz | Gemeinsam mit Spargelkönigin Helene I. sollte
Nordrhein-Westfalens grüner Umweltminister Johannes Remmel auf dem Hof von
Bauer Laurenz die Saison für das Stangengemüse eröffnen. Das Buffet war
schon aufgebaut, da sagte der Verband Spargelstraße NRW den Termin ab:
wegen des befürchteten Ansturms erboster JägerInnen.
Die Waidmänner und -frauen wollten ausgerüstet mit Hunden und Jagdhörnern
bei der Spargelsause im westfälischen Werne gegen das neue Jagdgesetz
demonstrieren, das im Düsseldorfer Landtag am Mittwochabend zur Abstimmung
stand.
Wenn die Novelle der rot-grünen Regierung am 1. Juli in Kraft tritt, sind
in NRW weitaus mehr Tiere vor dem Abschuss geschützt als bisher. Außerdem
wird die Verwendung bleihaltiger Munition ebenso verboten wie die Jagd in
Fuchs- und Dachsbauten und mit Totschlagfallen. Die JägerInnen wollen sich
damit nicht abfinden. „Die Politik der Grünen ist an Arroganz und
Rosstäuscherei nicht zu überbieten“, schäumt NRW-Jägerpräsident Ralph
Müller-Schallenberg. Sein Verband prüft eine Klage gegen das Gesetz, das
die JägerInnen quasi komplett ablehnen.
Mit dem in letzter Minute beschlossenen Verzicht der Regierung auf die –
ursprünglich von der SPD in den Gesetzentwurf eingebrachten –
Wiedereinführung der Jagdsteuer können die Waidmänner und -frauen immerhin
einen klitzekleinen Erfolg verbuchen. Die JägerInnen haben den Kampf gegen
die Reform bereits im Herbst vergangenen Jahres verloren, als sie stur auf
das Recht auf den Abschuss von Hauskatzen im Wald pochten. Die kleinen
Raubtiere richten dort viel Schaden an, sagen die Grünröcke. Im Jagdjahr
2013/14 haben JägerInnen in NRW 7.595 Katzen abgeschossen.
## Schonzeit für die Waldschnepfe
Das ist künftig nicht mehr erlaubt. Die Liste mit den zur Jagd
freigegebenen Tieren ist nach Gattungen und Arten neu sortiert und deutlich
reduziert worden. Entgegen Remmels ursprünglichen Plänen steht aber die
Waldschnepfe darauf, für sie gilt allerdings eine vierjährige Schonzeit.
Auch der Höckerschwan ist neu auf der Liste. Die Baujagd von Fuchs und
Dachs, für die die JägerInnen sich ebenfalls vehement eingesetzt haben,
wird ebenso verboten wie die Ausbildung von Hunden mit flugunfähig
gemachten Enten.
Dem Naturschutzverband BUND gehen die Änderungen nicht weit genug. „Die SPD
hat verhindert, dass es ein wirklich ökologisches Jagdgesetz gibt“, sagt
der Vorsitzende des BUND in NRW, Holger Sticht. Trotzdem sei das Gesetz im
Vergleich mit anderen Landes- und dem Bundesjagdgesetz ein Fortschritt.
„Aber es gibt weiteren Reformbedarf“, sagt er.
Der BUND fordert ein Verbot der Jagd in Naturschutzgebieten. „Wanderer
dürfen den Weg nicht verlassen, um Brombeeren zu pflücken, aber Jäger
dürfen mit ihren Hunden überallhin“, kritisiert Sticht. Auch den Jagdzwang
auf Geländen, deren Eigentümer juristische Personen wie Verbände oder
Stiftungen sind, hält er für falsch. Die Liste der Tierarten und
-gattungen, die gejagt werden dürfen, sei mit 29 noch immer zu lang, sagt
Sticht. „Eine Liste mit 12 Arten wäre gut“, sagte er. Darauf sollten etwa
Rehe, Hirsche oder Schweine stehen – Arten, die nicht bedroht sind und die
verwertet werden, anders als etwa der immer noch auf der Liste stehende
Iltis.
Der CDU dagegen ist die neue Liste viel zu kurz. Sie fordert unter anderem,
dass auch der Wolf aufgenommen wird. Die CDU lehnt das Gesetz ab. „Damit
soll die Jagd unattraktiv gemacht werden“, sagt ein Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion. „Der Minister ist nur auf die Umweltverbände
eingegangen, nicht auf die Interessen der Jäger.“
29 Apr 2015
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Nordrhein-Westfalen
Jagdgesetz
Tierschutz
NRW
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Niedersachsen
Gefährdete Tierarten
Ausnahmen
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