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# taz.de -- Urteil des Verwaltungsgerichts: Jagdverband ist kein Tierschutzvere…
> Das NRW-Umweltministerium hatte sich geweigert, den Jägern ein Klagerecht
> in Tierschutzfragen zuzusprechen. Der Protest dagegen kam vor Gericht
> nicht durch.
Bild: Streitbare Gesellen: Jäger in Nordrhein-Westfalen.
Gelsenkirchen dpa | Der Landesjagdverband erhält auch weiterhin kein
Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten. Das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen wies am Donnerstag eine Klage des Verbandes gegen die
Nichtanerkennung als Tierschutzverein ab. Der Kläger fördere durchaus Ziele
des Tierschutzes, aber nicht vorwiegend, wie es das Gesetz vorschreibe,
hieß es in der mündlichen Begründung.
Die Jäger hatten gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, nachdem das
Umweltministerium einen Antrag auf Anerkennung nach dem „Gesetz über das
Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereinen“ abgelehnt
hatte.
Das im Juni 2013 verabschiedete Landesgesetz räumt anerkannten
Tierschutzvereinen ein Klagerecht ein. Damit sollen sie sich für Tiere
notfalls auch gerichtlich einsetzen können. Außerdem wird ihnen eine
Mitwirkung an tierschutzrelevanten Verfahren des Landes ermöglicht.
Anerkannt sind derzeit acht Vereine, darunter der Deutsche Tierschutzbund.
Das Ministerium hat die Ablehnung damit begründet, dass der
Landesjagdverband die Förderung des Tierschutzes nicht vorrangig, sondern
gegenüber dem Natur- und Umweltschutz nachrangig als Ziel in seiner Satzung
aufgeführt habe. Der Jagdverband dagegen sieht sich als „Treuhänder der
frei lebenden Tierwelt“. Die mit einer Anerkennung eröffneten Mitwirkungs-
und Klagerechte würden ihm ermöglichen, die Belange des Tierschutzes noch
stärker zu vertreten, hieß es in einer früheren Mitteilung.
Der Vertreter des Landesjagdverbandes sagte, dass der Verband vermutlich
Berufung einlegen werde.
17 Dec 2015
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