| # taz.de -- Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge: Selbstzufrieden und kaltsc… | |
| > Die medizinische Behandlung von Flüchtlingen verstößt gegen die | |
| > Menschenrechte, rügt die UNO. Die Regierung gibt sich unbeeindruckt. | |
| Bild: Steinerne Mienen beim 7. Integrationsgipfel der Bundesregierung | |
| BERLIN taz | Ein plötzlicher schwerer Durchfall, eine Blinddarmentzündung, | |
| ein Beinbruch – wer akut erkrankt als Flüchtling in Deutschland, der hat | |
| Aussicht auf eine angemessene ärztliche Behandlung: Die medizinische | |
| Notfallversorgung ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz garantiert und | |
| wird vom Staat bezahlt. Doch anstatt einfach zum Arzt zu gehen, müssen | |
| Asylsuchende in den meisten Bundesländern bei den zuständigen | |
| Flüchtlingsbehörden eine Behandlungsgenehmigung einholen. | |
| Dramatischer ist es bei chronischen Krankheiten wie etwa Diabetes oder bei | |
| psychischen Leiden aufgrund von Folter oder anderer Traumata: Während der | |
| ersten 15 Monate ihres Aufenthalts haben Asylbewerber mit derlei | |
| Erkrankungen keinerlei gesetzlichen Anspruch auf Gesundheitsversorgung, wie | |
| sie allen anderen im Land nach dem Sozialgesetzbuch gewährt wird. Solange | |
| keine akuten Schmerzen da sind, müssen sie sehen, wie sie mit ihren Leiden | |
| klarkommen. | |
| Nur im Ausnahmefall gewährt das Asylrecht die Bewilligung von Therapien | |
| chronischer Erkrankungen. Selbst die jüngsten Flüchtlingsdramen auf dem | |
| Mittelmeer haben an dieser Praxis nichts geändert. Die Bundesregierung | |
| sieht eine Ausweitung der Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge weiterhin | |
| „als nicht notwendig an“. Das geht aus der Kleinen Anfrage der | |
| Linksfraktion an die Regierung hervor, die der taz vorliegt. | |
| Es gebe keinen Handlungsbedarf, „da die geltenden Regelungen (…) bereits | |
| derzeit eine angemessene gesundheitliche Versorgung der | |
| Leistungsberechtigten erlauben“, schreibt die Parlamentarische | |
| Staatssekretärin im Bundessozialministerium, Gabriele Lösekrug-Möller. Eine | |
| restriktive Auslegung des Gesetzes hätten einzig die Länder zu | |
| verantworten: „Zu Auslegungsfragen bzw. zur Anwendung (…) in einzelnen | |
| Leistungsfällen kann die Bundesregierung keine Aussagen treffen, da die | |
| Länder das Asylbewerberleistungsgesetz als eigene Angelegenheit (…) | |
| ausführen.“ | |
| ## Manche sind gleicher als andere | |
| ## | |
| Diese Einschätzung hält nicht nur die oppositionelle Linken-Abgeordnete | |
| Birgit Wöllert für „an Kaltschnäuzigkeit kaum zu überbieten“. Der | |
| Rechtswissenschaftler Markus Kaltenborn von der Ruhr-Universität Bochum, | |
| Experte für internationalen Menschenrechtsschutz und das Recht sozialer | |
| Sicherungssysteme, warnt: „Das Sonderregime, das die Regierung für | |
| Asylbewerber bereithält, ist unvereinbar mit dem Völkerrecht.“ | |
| Im Völkerrecht gebe es „einen menschenrechtlich begründeten Anspruch auf | |
| Gesundheitsleistungen – und ein Diskriminierungsverbot“. Ohne | |
| nachvollziehbaren Grund dürfen Menschen demnach nicht unterschiedlich | |
| behandelt werden, schon gar nicht aufgrund ihres Rechtsstatus oder ihrer | |
| Ausweispapiere. „Die Bundesregierung indes stellt sich auf den Standpunkt, | |
| man dürfe Menschen, die nur kurzfristig hier sind, anders behandeln als | |
| Menschen, die länger hier sind“, so Kaltenborn. | |
| Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte: „Wenn ein Mensch | |
| krank ist, muss er behandelt werden wie jeder andere Mensch auch.“ Aus | |
| „gleichheitsrechtlicher Perspektive“ sei es „kaum nachvollziehbar“, war… | |
| etwa Sozialhilfeberechtigten eine medizinische Versorgung im nahezu | |
| gleichen Umfang wie gesetzlich versicherten Patienten eröffnet werde, der | |
| Zugang zu Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch | |
| auf eine Notversorgung beschränkt bleibe. „Erkrankungsrisiken und | |
| medizinischer Behandlungsbedarf hängen selbstverständlich nicht vom | |
| aufenthaltsrechtlichen Status der betroffenen Personen ab“, sagt | |
| Kaltenborn. | |
| Zuletzt im Jahr 2011 hatte der zuständige UN-Ausschuss, der über die | |
| Einhaltung des völkerrechtlich bindenden „Internationalen Pakts über | |
| wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (WSK-Pakt) wacht, | |
| Deutschland für die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern gerügt, | |
| „dass diesem Personenkreis lediglich eine medizinische Notfallversorgung | |
| gewährt“ werde. Auch andere EU-Staaten wie Großbritannien, Frankreich, die | |
| Niederlande und Österreich wurden damals gescholten. | |
| ## Eine Provokation | |
| Doch die Bundesregierung gibt sich unbeeindruckt: „Der WSK-Pakt (…) enthält | |
| allerdings kein leistungsrechtliches Gleichstellungsgebot“, behauptet sie, | |
| und: „Insbesondere lässt sich aus dem WSK-Pakt kein generelles Verbot | |
| ableiten, für bestimmte Personengruppen ein besonderes Versorgungsrecht zu | |
| schaffen, sofern die verfassungs- und völkerrechtlich vorgegebenen sozialen | |
| Mindeststandards eingehalten werden.“ | |
| Und diese „existenznotwendigen Gesundheitsbedarfe“ seien „grundsätzlich | |
| hinreichend gewährleistet“. Seit dem 1. März müssten Asylbewerber in | |
| Deutschland zudem nicht mehr vier Jahre warten, um Zugang zu allen | |
| medizinischen Leistungen zu erhalten, sondern nur noch 15 Monate, rühmt | |
| sich die Regierung. Ganz freiwillig ist dieser Schritt nicht erfolgt: | |
| Vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im | |
| Dezember 2014. An den sonstigen Regelungen zur medizinischen Versorgung | |
| änderte das zu Jahresanfang 2015 verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung | |
| der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern“ indes | |
| nichts – trotz vielfacher Kritik. | |
| Immerhin will die Regierung nach eigenen Angaben auf die Kritik des | |
| WSK-Ausschusses von 2011 „im nächsten Staatenbericht eingehen, dieser ist | |
| 2016 fällig“. Für die Linkenpolitikerin Wöllert eine Provokation. „Wer im | |
| Inland fortgesetzt die Einhaltung international bindender Standards | |
| sozialer Menschenrechte verweigert, sollte auf internationalem Parkett bei | |
| der Forderung der Einhaltung der Menschenrechte den Ball besser | |
| flachhalten“, findet sie. | |
| ## Weniger Bürokratie | |
| Mit ihrer Forderung, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und | |
| Flüchtlinge in die diversen Leistungssysteme des Sozialgesetzbuchs | |
| einzugliedern – was auch deren Gesundheitsversorgung verbessert hätte –, | |
| konnten sich die Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken im vergangenen | |
| Herbst in der Debatte über den Asylkompromiss nicht durchsetzen. Allerdings | |
| sagte der Bund damals zu, den Ländern und Kommunen insgesamt eine Milliarde | |
| Euro für 2015 und 2016 zur Verfügung zu stellen – als Ausgleich für | |
| Mehrbelastungen bei der Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern. | |
| Vereinbart wurde auch, dass Bund und Länder gemeinsam prüfen sollten, wie | |
| interessierte Bundesländer eine Gesundheitskarte für Asylbewerber einführen | |
| könnten. Das Ziel dahinter: den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu | |
| entbürokratisieren, denn die zeitaufwändige Genehmigung eines Arztbesuchs | |
| durch die Behörden entfiele. | |
| Bremen und Hamburg praktizieren bereits seit einigen Jahren ein solches | |
| Modell. Die Bundesregierung indes sieht keine Eile, eine flächendeckende | |
| Einführung voranzutreiben. Sie habe die Bundesländer um Stellungnahme | |
| gebeten; am 26. Februar habe es eine Bund-Länder-Besprechung gegeben. | |
| Seither würden die Notwendigkeit der Gesundheitskarte und mögliche | |
| rechtliche Regelungen geprüft: „Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ | |
| 11 May 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Heike Haarhoff | |
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