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# taz.de -- Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge: Gleichbehandlung ist mögl…
> In Bremen und Hamburg haben Flüchtlinge eine reguläre Krankenkassenkarte.
> So bekommen sie unproblematisch medizinische Hilfe.
Bild: Wer zum Arzt muss, muss zum Arzt
BERLIN taz | Während Flüchtlinge in Berlin, Köln, München und anderswo sich
beim Sozialamt einen Krankenschein holen müssen, um sich behandeln zu
lassen, können Flüchtlinge in Bremen und Hamburg direkt zum Arzt gehen. Sie
nämlich verfügen über ein wertvolles Gut: eine Chipkarte der AOK.
Die Karte sieht aus wie jede andere Krankenkassenkarte, mit Namen und
Passbild des Inhabers. „Mit der Karte sind alle notwenigen normalen
Behandlungen möglich“, sagt Jörn Hons, Pressesprecher der AOK in Bremen.
Ausgenommen Kuren, Auslandskrankenversicherungen, Reha-Maßnahmen,
Zahnersatz und bestimmte Zusatzleistungen, für die auch jeder normal
Versicherte einen Antrag stellen oder einen Heil- und Kostenplan vorlegen
muss.
Sollten gesonderte Behandlungen und Therapien wie beispielsweise bei
Diabetes oder Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren nötig sein, würden
die auch genehmigt, versichert Hons. Welche Behandlungen zwingend sind,
entscheide ein Arzt, sagt Hons: „Es sollen keine Folgeschäden auftreten.“
Anderswo dagegen scheitern Flüchtlinge häufig schon am Krankenschein –
selbst in Akut- und Schmerzfällen. In der Regel entscheiden die
MitarbeiterInnen im Sozialamt darüber, ob der Schein erteilt wird – und
damit auch, ob und welche Behandlung durchgeführt wird. Doch die
SachbearbeiterInnen sind Bürokräfte und kein medizinisch geschultes
Personal.
Mitunter kommt es zu schwerwiegenden Fehleinschätzungen, der Flüchtlingsrat
hat bundesweite Fälle dokumentiert. Da wird einer hörgeschädigten und
traumatisierten Frau von einem Berliner Sozialamt ein ärztlich verordnetes
Hörgerät verweigert. In Thüringen wird der Antrag einer Asylsuchenden auf
Psychotherapie abgelehnt. Begründung: Die Frau habe die Vergewaltigung, die
sie traumatisierte, nicht angezeigt. In Hannover starb ein Säugling, weil
ein Krankenhaus seine Mutter abgewiesen hatte – sie hatte keinen
Krankenschein.
Die AOK in Bremen versorgt rund 14.000 Flüchtlinge in Bremen, Bremerhaven
und Hamburg, die Kosten dafür tragen die Sozialbehörden. Die
Behandlungskosten pro Person pro Jahr betragen laut Flüchtlingsrat etwa
1.500 Euro.
11 May 2015
## AUTOREN
Simone Schmollack
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