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# taz.de -- Digitale Patientendaten: Bitte bleiben Sie gesund!
> Der Bundestag hat das E-Health-Gesetz beschlossen: Ab 2018 sollen Daten
> über Allergien und Vorerkrankungen auf der elektronischen
> Gesundheitskarte gespeichert sein.
Bild: Die Gesundheitskarte eines Flüchtlings. Wohin die Daten darauf wohl übe…
Berlin afp | Über die elektronische Gesundheitskarte sollen künftig mehr
Patientendaten etwa zu Medikamenten und Vorerkrankungen gespeichert werden.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend mit der Mehrheit der
Koalitionsfraktionen das sogenannte E-Health-Gesetz, das auch die
Kommunikation der Ärzte und Kliniken untereinander verbessern soll.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht durch die stärkere
digitale Vernetzung im Gesundheitswesen einen „echten Nutzen für die
Versicherten“.
Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Mammutprojekt: Die vor mehr als
zehn Jahren gestartete Einführung der umstrittenen Karte hat bislang Kosten
von rund einer Milliarde Euro verursacht. Es gab wiederholt Verzögerungen.
Bislang sind auf der elektronischen Gesundheitskarte, die seit Jahresbeginn
für jeden gesetzlich Versicherten Pflicht ist, nur Stammdaten wie Name,
Geburtsdatum, Adresse und Details zur Krankenversicherung gespeichert. Ab
2018 sollen auch Notfalldaten, etwa zu Allergien, Implantaten oder
Vorerkrankungen gespeichert werden können, die der Arzt zum Beispiel bei
Unfällen direkt abrufen kann.
Versicherte, die mindestens drei Medikamente nehmen, haben ab Oktober 2016
zudem Anspruch auf einen Medikationsplan auf Papier. Ab 2018 soll eine
elektronische Version dann auch auf der Karte abrufbar sein. Perspektivisch
können über die Gesundheitskarte auch elektronische Arztbriefe,
Röntgenbilder oder Impfpässe ausgetauscht werden. Bis Ende 2018 sollen die
Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen werden, die
viele dieser Daten zusammenfasst.
Das Gesetz schreibt einen konkreten Fahrplan für die geplanten Anwendungen
vor. Zunächst soll es ab Mitte 2016 möglich sein, die
Versichertenstammdaten online abzugleichen und zu aktualisieren. Allerdings
berichtete die für die Einführung des neuen Systems zuständige Gesellschaft
Gematik von Lieferproblemen bei entscheidenden Komponenten. Wie aus AFP
vorliegenden Unterlagen hervorgeht, bezweifelt die Gematik daher, dass die
Erprobungsphase, mit der die Massentauglichkeit der Geräte in Praxen und
Kliniken getestet wird, fristgerecht abgeschlossen wird.
Das Bundesgesundheitsministerium sieht den Zeitrahmen hingegen nicht in
Gefahr und geht davon aus, dass 2016 mit der bundesweiten Einführung der
notwendigen Telematik-Infrastruktur in Arztpraxen und Krankenhäusern
begonnen wird. Wiederholt wies das Ministerium auch Kritik zurück, die
Daten seien nicht sicher. Die Gesundheitskarte habe die „höchsten
Sicherheitsstandards“.
4 Dec 2015
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