Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Studie zu „Racial Profiling“: Rassismus per Gesetz?
> Wenn die Polizei aufgrund von Gesichtszügen, Haut- oder Haarfarbe
> Ausweise kontrolliert, ist das rassistisch. Aber es passiert auf einer
> gesetzlichen Grundlage.
Bild: In Bahnhöfen kontrolliert die Polizei, ob sich Personen rechtmäßig in …
BERLIN taz | Teile des deutschen Polizeigesetzes verstoßen gegen elementare
Grund- und Menschenrechte. Zu dieser Einschätzung kommt zumindest eine am
Mittwoch in Berlin [1][vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für
Menschenrechte] zum Thema „[2][Racial Profiling]“. Darin fordert der Autor
Hendrik Cremer eine Überarbeitung des Gesetzes.
Von „Racial Profiling“ spricht man, wenn die Polizei allein aufgrund von
Gesichtszügen, [3][Haut- oder Haarfarbe Personenkontrollen durchführt] und
Ausweise kontrolliert. Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut
für Menschenrechte, beschreibt dies als eine „etablierte Praxis“ in der
Polizeiarbeit. Menschenrechtsgruppen hatten diese Praxis in der
Vergangenheit immer wieder kritisiert.
Cremers Fazit: Nicht das falsche Handeln einzelner Beamter, sondern der
Paragraf 22 Absatz 1a im Bundespolizeigesetz sei die wesentliche Grundlage
für die rassistische Kontrolle. Der Absatz erlaubt es der Polizei, Papiere
zu kontrollieren, um unerlaubte Einreisen zu verhindern.
„Der diskriminierende Gehalt ist nicht offensichtlich“, sagt Cremer.
Trotzdem liege eine faktische Diskriminierung vor. Das bedeute, dass die
Anwendung des Gesetzes die rassistische Vorgehensweise begründe. „Dass der
Vorwurf rassistischen Handelns von der Polizei oft zurückgewiesen wird,
kann man verstehen,“ sagt Cremer. „Schließlich wird nach Gesetz gehandelt.…
[4][Eine Streichung des Paragrafen] sei deshalb auch im Sinne der Polizei.
## Stichprobenartig und verdachtslos?
In Zügen, Bahnhöfen und an Flughäfen kann die Polizei jede Person
kontrollieren, um herauszufinden, ob sie sich unrechtmäßig in Deutschland
aufhält. Die Kontrollen erfolgen laut Bundespolizeigesetz stichprobenartig
und verdachtslos. Wer selektiv Personen kontrollieren soll, meint Cremer,
dem „bleibt daher nur, auf äußere Merkmale zu achten.“
Seine Studie kommt zu dem Schluss, dass sämtliche Gesetze mit ähnlichen
Bestimmungen daraufhin überprüft werden müssten, ob sie mit Grund- und
Menschenrechten in Einklang zu bringen sind. Ein weiteres Fazit: Bei der
Polizei müsse Diskriminierung stärker thematisiert werden.
So fordert die Untersuchung, in der Aus- und Fortbildung von Polizisten das
Wissen über rassistische Denkstrukturen besser zu vermitteln. Im letzten
Jahr hatte ein Gerichtsverfahren in Koblenz wegen „Racial Profiling“ zu
einer öffentlichen Entschuldigung der Bundespolizei geführt.
26 Jun 2013
## LINKS
[1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/detailansicht.h…
[2] /!103554/
[3] /!104551/
[4] /!105894/
## AUTOREN
Mareen Ledebur
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Polizei
Diskriminierung
Studie
Racial Profiling
Schwerpunkt Rassismus
Polizei
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Rassismus
Gericht
## ARTIKEL ZUM THEMA
Menschenrechtler vor UN-Anhörung: Bund soll mehr gegen Rassismus tun
Die Bundesregierung muss sich vor den UN kritischen Fragen zu ihrem Einsatz
gegen Rassismus stellen. Das Institut für Menschenrechte sieht klare
Defizite.
Racial Profiling bei der Polizei: „Igittigitt, das ist Rassismus“
Polizeigewerkschafts-Chef Rainer Wendt spricht über die Konsequenzen der
NSU-Affäre und Racial Profiling. Er warnt vor Pauschalkritik.
Diskriminierung durch die Polizei: Vordruck für den Beschwerdebrief
Nicht nur in den USA, auch in Deutschland gibt es Polizei-Kontrollen nach
Hautfarbe. Eine Kampagne fordert jetzt zum organisierten Protest auf.
Polizeiwissenschaftlerin zu Rassismus: „Alle Stereotype der Mittelschicht“
Für die Polizeiwissenschaftlerin Astrid Jacobsen haben deutsche Polizisten
kein Rassismusproblem. Stattdessen denken sie in typischen
Mittelschichtklischees.
Petition gegen Racial Profiling eingereicht: Willkürlich unter Verdacht
Wegen der Hautfarbe von der Polizei kontrolliert zu werden, gehört für
viele dunkelhäutige Deutsche zum Alltag. Nun fordert eine Petition die
Abschaffung der Praxis.
Kommentar „Racial Profiling“: Keine Selbstverständlichkeit
Polizeikontrollen nach Hautfarbe sind rechtswidrig, hat ein Gericht
entschieden. Doch besser wäre, verdachtsunabhängige Kontrollen generell zu
verbieten.
Urteil zu Kontrollen nach Hautfarbe: Gericht verbietet Polizei-Rassismus
Noch im März hatte ein Gericht es für zulässig erklärt, wenn Menschen wegen
ihrer Hautfarbe kontrolliert werden. In der Revision wurde das Urteil nun
für nichtig erklärt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.