# taz.de -- Verstöße gegen Mehrwegpflicht: Unverschämter Müll | |
> Lebensmittelgeschäfte müssen Mehrweggeschirr anbieten. Halten sich die | |
> großen Ketten daran? Die Deutsche Umwelthilfe hat das geprüft. | |
Bild: Nicht mehr erlaubt: Einwegbecher | |
BERLIN taz | Große Ketten halten sich nicht an die Mehrwegangebotspflicht – | |
das haben Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergeben. 10 der 16 | |
stichprobenartig kontrollierten Lebensmittelgeschäfte – darunter Starbucks, | |
Rewe, Yormas und Cineplex – boten für ihre To-go-Produkte gar keine | |
Mehrwegverpackungen an. Mehr als die Hälfte der Läden verletzt laut DUH die | |
Informationspflicht, weil sie unzureichend oder gar nicht auf | |
Mehrwegangebote hinweisen. | |
„Es ist erschreckend, wie unverschämt sich diese großen Unternehmen über | |
Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbraucherinnen und Verbrauchern | |
hinwegsetzen“, sagte Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, am | |
Donnerstag in Berlin. | |
Die insgesamt 35 Tests seien bewusst nicht in kleinen Cafés privater | |
Betreiber:innen durchgeführt worden, so Metz. „Es geht um große Namen, | |
deren Rechtsabteilungen genau wissen, welche gesetzlichen Pflichten sie zu | |
erfüllen haben.“ | |
Der [1][klageberechtigte Verbraucherschutzverband] hat nun juristische | |
Verfahren eingeleitet. In einem solchen Verfahren werden die Verstöße gegen | |
die Mehrwegpflicht in der Regel gerichtlich festgestellt und die | |
Unternehmen aufgefordert, die Verstöße nicht zu wiederholen, wie ein | |
DUH-Sprecher erklärte. Wenn die Betriebe auch danach ihrer Pflicht nicht | |
nachkämen, drohten höhere Strafen. | |
## Bundesländer sollen Betriebe kontrollieren | |
Die [2][Mehrwegangebotspflicht ist seit Januar 2023] im Verpackungsgesetz | |
festgeschrieben: Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Trinken zum | |
Mitnehmen verkaufen, dürfen zwar weiterhin Einwegverpackungen anbieten. Es | |
muss jedoch eine Mehrwegvariante geben, die nicht mehr kosten darf als das | |
Einwegbehältnis. Gastronomiebetriebe können die Mehrweglösungen gegen ein | |
Pfand ausgeben. | |
Laut Metz hatten die Geschäfte mehr als ein Jahr Zeit, sich auf die neue | |
gesetzliche Regelung vorzubereiten – es könne also nicht von Versehen die | |
Rede sein. Die Geschäftsführerin sieht aber auch die Bundesländer in der | |
Verantwortung, die sich bisher zu wenig um die Kontrolle der Mehrwegpflicht | |
gekümmert hätten. Zudem müsse die Regelung erweitert werden – zum Beispiel | |
[3][mit Extrakosten für Einweggeschirr]. | |
9 Feb 2023 | |
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[1] /Klimaschutzklage-gegen-Volkswagen/!5905007 | |
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## AUTOREN | |
Nanja Boenisch | |
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