# taz.de -- Verfassungsschutzbericht war rechtens: Tausende Extremisten in der … | |
> Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt den Bericht des | |
> Verfassungsschutzes von 2022, wonach ein Drittel der Partei | |
> verfassungsfeindlich sei. | |
Bild: Björn Höcke (AfD) während einer Rede in Erfurt im Oktober 2023 | |
FREIBURG taz | Der Verfassungsschutz durfte das extremistische Potenzial | |
unter den AfD-Mitgliedern auf „etwa 10.000 Personen“ bundesweit schätzen. | |
Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und lehnte damit einen | |
Eilantrag der AfD ab. | |
Konkret geht es um den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022, in dem | |
die AfD-Bundespartei als extremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Für | |
das Jahr 2022 ist dort eine AfD-Mitgliederzahl von rund 28.500 angegeben. | |
Dabei könnten zwar nicht alle Mitglieder als Anhänger der extremistischen | |
Strömungen betrachtet werden, so der Verfassungsschutz. Es sei aber ein | |
„extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen innerhalb der | |
AfD“ anzunehmen. | |
Gegen die Veröffentlichung dieser Zahl klagte die AfD. Die Schätzung sei | |
ohne tatsächliche Grundlage. Dies müsse noch vor der Europawahl im Juni | |
korrigiert werden. | |
## Zahlen nicht aus der Luft gegriffen | |
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag der AfD jedoch in vollem | |
Umfang ab. Die Zahlen seien nicht aus der Luft gegriffen. Sie bezögen sich | |
zum einen auf die [1][Stärke des ehemaligen „Flügels“ um Björn Höcke, | |
dessen Mitglieder immer noch in der Partei seien]. | |
Zum anderen seien der Schätzung die Abstimmungsergebnisse beim | |
Bundesparteitag in Riesa im Juni 2022 zugrunde gelegt worden. Das Gericht | |
bekräftigt frühere Entscheidungen, wonach Björn Höcke und andere führende | |
Mitglieder des Flügels als Rechtsextremisten eingestuft wurden. | |
Der Beschluss vom 2. Februar, der an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde, | |
ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat bereits Beschwerde beim | |
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Für ein mögliches | |
Verbotsverfahren bringt der Berliner Beschluss wenig Rückenwind, weil nur | |
rund ein Drittel der Mitglieder als potenziell extremistisch eingestuft | |
wird. [2][Heute dürften die Schätzungen eher höher liegen.] | |
7 Feb 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Verfassungsschutz-stuft-AfD-Sachsen-ein/!5978757 | |
[2] /Verwaltungsgericht-hat-entschieden/!5990783 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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