| # taz.de -- Verfassungsschutz und Linkspartei: Unbeobachtet im Bundestag | |
| > Jahrelang hat der Verfassungsschutz Abgeordnete der Linkspartei | |
| > beobachtet. Zumindest für die Bundestagsfraktion wird diese Praxis | |
| > eingestellt. | |
| Bild: Werden jetzt nicht mehr als Bundestagsabgeordnete beobachtet: Sahra Wagen… | |
| BERLIN dpa | Der Verfassungsschutz hat die umstrittene Beobachtung von | |
| Bundestagsabgeordneten der Linkspartei nach langen Jahren eingestellt. Dies | |
| geht aus einem Schreiben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) | |
| an Linke-Fraktionschef Gregor Gysi hervor, das am Freitag in Berlin | |
| bekanntwurde. De Maizière kündigte darin an, Abgeordnete des Bundestags | |
| künftig „generell“ nicht mehr beobachten zu lassen. | |
| Allerdings will das Bundesamt für Verfassungsschutz vermeintlich | |
| extremistische Strömungen der Linkspartei wie die Kommunistische Plattform | |
| weiter im Blick behalten. In der Vergangenheit hatte die Behörde unter | |
| anderem Erkenntnisse über Gysi und seine Stellvertreterin Sahra Wagenknecht | |
| gesammelt. Nach unbestätigten Berichten hatte der Verfassungsschutz in der | |
| vergangenen Legislaturperiode mehr als zwei Dutzend Linke-Abgeordnete im | |
| Visier. | |
| Der Beschluss ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts | |
| von Anfang Oktober 2013, die der Linke-Politiker Bodo Ramelow nach | |
| jahrzehntelanger Überwachung durchgesetzt hatte. Demnach dürfen nur noch | |
| Parlamentarier beobachtet werden, die ihr Mandat zum Kampf gegen die | |
| freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen. | |
| Gysi begrüßte den Beschluss als „Ausdruck einer gestiegenen Akzeptanz“ f�… | |
| die Linkspartei und deren Mitglieder. „Das macht uns gleichberechtigter“, | |
| sagte der Fraktionschef. Die Linke ist seit ihrem 8,6-Prozent-Ergebnis bei | |
| der Wahl im vergangenen September mit 64 Abgeordneten größte | |
| Oppositionspartei des Bundestages. Zugleich bezeichnete er die weitere | |
| Beobachtung von Parteiströmungen als „albern, völlig daneben und | |
| grundgesetzwidrig“. | |
| ## Mögliche weitere Klagen | |
| Wörtlich heißt es in dem Schreiben de Maizières: „Aus Gründen der | |
| Beobachtungspriorisierung und mit Blick auf ihren besonderen Status sind | |
| Mitglieder des Deutschen Bundestags sind künftig generell von der | |
| Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgenommen.“ Dies | |
| gelte für Linke-Abgeordneten „selbst dann, wenn es sich bei ihnen um | |
| Funktionäre der beobachteten offen extremistischen Zusammenschlüsse | |
| handelt“. | |
| Die Entscheidung gilt nur für Abgeordnete des Bundestags, nicht aber für | |
| Abgeordnete der 16 Landtage. Formell gesehen betrifft sie auch nur das | |
| Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Regelung dürfte aber auf die | |
| verschiedenen Landesämter des Verfassungsschutzes übertragen werden. Gysi | |
| kündigte an, nun mit der Parteispitze über mögliche weitere Klagen gegen | |
| die Beobachtung von Linke-Strömungen zu beraten. | |
| 14 Mar 2014 | |
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| Hans-Georg Maaßen | |
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