# taz.de -- Urteil gegen AfD-Politiker: Im Zweifel gegen den Angeklagten | |
> Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke verurteilt. Ein | |
> Freispruch wäre angebrachter gewesen. | |
Bild: Der AfD-Politiker Björn Höcke im Landgericht Halle, wo er sich wegen ei… | |
Hätten Sie gewusst, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Parole aus | |
dem Nationalsozialismus ist? Vermutlich wussten das 99,9 Prozent der | |
Deutschen bis vor Kurzem nicht. Nun wurde aber der AfD-Politiker Björn | |
Höcke wegen Verwendung dieser Losung zu einer [1][Geldstrafe von 100 | |
Tagessätzen], insgesamt 13.000 Euro, verurteilt. | |
Entscheidend in diesem Prozess war die Frage, ob Höcke bei seiner | |
Wahlkampfrede 2021 in Merseburg wusste, dass „Alles für Deutschland“ eine | |
Losung der NS-Sturmabteilung (SA) war. Höcke bestritt das. | |
Gegen Höcke sprach, dass er Geschichtslehrer ist und vielleicht mehr | |
NS-Losungen kennt als wir Durchschnittsdeutschen. Außerdem benutzt Höcke | |
regelmäßig Begriffe mit NS-Hintergrund, scheint sich in diesem Fundus also | |
bewusst zu bedienen. Schließlich gab es vor Höckes Rede in der AfD schon | |
mehrere Vorfälle, bei denen diese Losung für Ärger sorgte. Gut möglich, | |
dass Höcke hiervon gehört hatte, er hat aber auch dies bestritten. | |
Das Gericht sagte in seiner knappen Urteilsbegründung letztlich nur, dass | |
es Höcke nicht glaubt. Das ist etwas dünn in einer Frage, auf die es in | |
diesem Prozess doch gerade ankam. Denn für eine rechtsstaatliche | |
Verurteilung genügt es ja nicht, dass ein bewusstes [2][Einsetzen von | |
NS-Slogans] zu Höcke passt oder dass man ihm dies zutrauen würde. | |
## Für das Vertrauen in die Justiz nicht dienlich | |
Dass Höcke die Parole „Alles für Deutschland“ bei einem späteren | |
Wahlkampfauftritt in Gera erneut einsetzte – nun ganz bewusst und in | |
Kenntnis ihres Hintergrunds – war in diesem Prozess nicht Gegenstand der | |
Anklage, wird aber wohl zu einer erneuten (und dann besser fundierten) | |
Verurteilung führen. Warum hat man nicht einfach auf das eindeutige zweite | |
Verfahren gewartet? | |
Für Fälle wie den jetzigen gibt es eigentlich die rechtsstaatliche Maxime | |
„im Zweifel für den Angeklagten“. Bei Äußerungsdelikten gilt zusätzlich… | |
Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass Äußerungen nach Möglichkeit so | |
auszulegen sind, dass sie nicht strafbar sind. Ein Freispruch hätte deshalb | |
eher nahegelegen als eine Verurteilung. | |
Erst recht wäre Zurückhaltung angebracht gewesen, wenn man den Kontext des | |
Strafverfahrens betrachtet. Im September wird in Thüringen gewählt, | |
[3][Björn Höcke ist Spitzenkandidat der Partei], die nach aktuellen | |
Umfragen die meisten Stimmen erhalten wird – über deren Verbot aber | |
gleichzeitig auch diskutiert wird. Dass eine Verurteilung ohne klare | |
Beweislage in diesem Umfeld das Vertrauen in die Justiz nicht gerade | |
erhöht, liegt auf der Hand. Leider. | |
15 May 2024 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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