# taz.de -- Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen: Kein Tor zur friedliche… | |
> Gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern im Hamburger Hafen: | |
> Das Landesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die | |
> Volksinitiative. | |
Bild: „Ruf der Ungeborenen“: Performance auf der Auftaktveranstaltung der V… | |
HAMBURG taz | Das Hamburgische Verfassungsgericht verhandelt heute über das | |
[1][„Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über | |
den Hamburger Hafen“]. Der Senat hatte das Gericht gebeten, über die | |
verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens zu entscheiden. Die | |
Verhandlung, die im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts | |
stattfinden wird, beginnt um 11.30 Uhr. | |
Das Volksbegehren geht auf die „Volksinitiative gegen den Transport und | |
Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“ zurück, die im März | |
2021 gestartet wurde. Die Initiative forderte, dass der Senat und die | |
Bürgerschaft innerhalb eines Jahres eine Rechtsgrundlage schaffen, die den | |
Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen | |
verbietet. | |
Zusätzlich sollten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um dieses | |
Verbot umzusetzen. Die Initiative erhielt die erforderliche Anzahl von über | |
10.000 Unterschriften. | |
Die Hamburgische Bürgerschaft war jedoch nicht bereit, einen Beschluss zu | |
verabschieden, der der Vorlage der Volksinitiative entsprach. Daraufhin | |
beantragten die Initiator*innen im April 2022 die Durchführung eines | |
Volksbegehrens. Der Senat rief daraufhin das Hamburgische | |
Verfassungsgericht an: Es solle feststellen, dass das Volksbegehren nicht | |
durchgeführt werden darf. Bis eine Entscheidung vom Gericht in dem | |
Verfahren getroffen ist, ruht das Volksbegehren. | |
## Ausschließliche Zuständigkeit des Bundes? | |
Der Senat argumentiert, dass das Volksbegehren mit höherrangigem Recht | |
unvereinbar sei und die Grenzen der Hamburgischen Verfassung überschreite. | |
Nach Ansicht des Senats fehlt es der Freien und Hansestadt Hamburg bereits | |
an der Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf den Transport und Umschlag von | |
Rüstungsgütern. Diese Thematik falle in die ausschließliche Zuständigkeit | |
des Bundes. | |
Der Senat argumentiert darüber hinaus, dass die Volksinitiative gegen den | |
Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens verstoße. Dieser verlangt von | |
den Ländern, dass sie ihre Zuständigkeiten so handhaben, dass sie nicht mit | |
vorrangigen Bundeszuständigkeiten kollidieren. | |
Die Initiator*innen des Volksbegehrens hingegen betonen, dass das | |
Verbot des Transports und Umschlags von Rüstungsgütern über den Hamburger | |
Hafen der Präambel der Hamburger Verfassung folgt: Die Stadt „will im | |
Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der | |
Welt sein“, heißt es dort. Sie argumentieren, dass es nicht um die | |
Verabschiedung eines Gesetzes gehe und daher die Frage der | |
Gesetzgebungskompetenz im Verhältnis zum Bund nicht relevant sei. | |
Vielmehr sollten Senat und Bürgerschaft eine rechtliche Grundlage für das | |
Verbot schaffen, die auch in Form einer untergesetzlichen Regelung wie | |
einer Satzung oder Allgemeinverfügung umgesetzt werden könne. Im Rahmen der | |
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern stehe es den Ländern | |
grundsätzlich frei, ihre Häfen eigenständig zu regeln. | |
## Profite der Rüstungskonzerne umschichten | |
Parallel zur Verhandlung vor dem Verfassungsgericht hat [2][eine Gruppe von | |
Unterstützer*innen des Volksbegehrens] einen offenen Brief an die | |
Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft veröffentlicht. Sie kritisieren | |
die Profite, die Rüstungsfirmen aus den weltweiten kriegerischen | |
Auseinandersetzungen ziehen, und fordern eine Umschichtung der | |
Staatsausgaben von der Rüstungsindustrie hin zu den sozialen Bedürfnissen | |
der Bevölkerung. | |
„Mit der Volksinitiative gegen den Transport und Umschlag von | |
Rüstungsgütern bringen wir das Interesse der Bevölkerung zum Ausdruck“, | |
sagt Ulrike Schirrmann von der Volksinitiative. „Nur zivil können die | |
weltweiten Konflikte diplomatisch gelöst und dringend notwendige soziale | |
Verbesserungen erwirkt werden.“ | |
Die Unterzeichner*innen des offenen Briefs sehen in der Schließung des | |
Hafens für die Rüstungsindustrie einen wichtigen Schritt, den Vereinten | |
Nationen zu helfen, ihre Ziele in den Bereichen Nachhaltigkeit, | |
Armutsbekämpfung, Klima- und Artenschutz sowie Frieden zu fördern. | |
Sie argumentieren, dass [3][Hamburg als Welthafenstadt] eine besondere | |
Verantwortung habe. Die Unterstützer*innen des Volksbegehrens betonen | |
die Notwendigkeit, die Rüstungsindustrie und damit einhergehende | |
Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen zu stoppen, um weltweit eine | |
friedlichere und gerechtere Entwicklung zu ermöglichen. | |
Welcher Argumentation das Hamburgische Verfassungsgericht folgen wird, | |
bleibt nach der heutigen Verhandlung offen: Eine Urteilsverkündung wird für | |
September 2023 erwartet. | |
12 Jul 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Hamburger-Volksini-ueber-Ruestungsexporte/!5851442 | |
[2] /Zerwuerfnis-bei-Hamburger-Linken/!5834269 | |
[3] /Reaktionen-auf-Atomtransport-Urteil/!5825078 | |
## AUTOREN | |
Lars Hermes | |
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