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# taz.de -- Rechtes Attentat in Hanau: Ausschuss bekommt lesbare Akten
> Der hessische Untersuchungsausschuss zum Terror von Hanau erzielt einen
> Erfolg gegen die Bundesanwaltschaft. Er bekommt ungeschwärzte Akten.
Bild: Scherben am Tatort, aufgenommen am 21. Februar 2020
Freiburg taz | Generalbundesanwalt Peter Frank muss die Akten zum
[1][Anschlag von Hanau] weitgehend ungeschwärzt an den hessischen
Untersuchungsausschuss herausgeben. Das entschied jetzt das
Bundesverwaltungsgericht in einem Eilbeschluss, der der taz vorliegt.
Der Rechtsextremist Tobias Rathjen erschoss am 19. Februar 2020 [2][in
Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund], anschließend tötete er
seine Mutter und sich selbst. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen
bald eingestellt, da der Täter tot war. Im hessischen Landtag wurde im Juli
2021 ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, der mögliche Behördenfehler
und Lehren für die Zukunft feststellen soll. Er forderte auch bei der
Bundesanwaltschaft alle Akten an, doch bekam die 79 Ordner nur mit
umfassenden Schwärzungen. Beim Täter wurde die gesamte Krankenakte
geschwärzt. Auch große Teile der Obduktionsberichte der Opfer und des
Täters wurden unleserlich gemacht.
Der Generalbundesanwalt argumentierte, die Schwärzungen hätten „keine
erkennbare Relevanz für die Aufklärung etwaiger Versäumnisse hessischer
Behörden“. Außerdem widerspreche eine Veröffentlichung dem „postmortalen
Persönlichkeitsschutz“. Dagegen klagte der U-Ausschuss Ende November 2022
und beantragte eine einstweilige Anordnung. Das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig, das zuständig ist, weil es sich um einen Streit zwischen einem
Landesorgan und einer Bundesbehörde handelt, gab dem hessischen Ausschuss
nun weitgehend Recht. U-Ausschüsse können selbst darüber befinden, heißt
es, „welche Beweiserhebungen sie zur Aufklärung des Sachverhalts als
notwendig erachten“. Die Anforderung von Beweisen könne auch allgemein
darauf abzielen „Licht ins Dunkel“ eines Untersuchungskomplexes zu bringen.
Auch der postmortale Persönlichkeitsschutz hindere die ungeschwärzte
Herausgabe nicht. Nach dem Tod sei nur noch die Menschenwürde geschützt,
die den Verstorbenen vor Herabwürdigung oder Verfälschung seines
Lebensbildes schütze. Beides sei bei Herausgabe der medizinischen Berichte
nicht zu befürchten. Die Akten sollen nur in der Geheimschutzstelle des
Landtags einsehbar sein. Geschwärzt bleibt lediglich der Bericht einer
medizinischen Untersuchung von Hans-Gerd Rathjen, dem militanten Vater des
Attentäters, weil der Mann noch lebt und die Untersuchung nach der Tat
erfolgte. Für den Ausschuss ging es wohl vor allem um die Grundsatzfrage,
dass er sich nicht vom Generalbundesanwalt sagen lassen muss, was er wie zu
untersuchen hat. Vor der Sommerpause muss der Bericht fertig sein.
Generalbundesanwalt Peter Frank
7 Feb 2023
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## AUTOREN
Christian Rath
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