| # taz.de -- Proteste gegen Coronapolitik: „Spaziergänge“ bleiben verboten | |
| > Die Stadt Freiburg hat die Montagsspaziergänge der Querdenkenden | |
| > präventiv verboten. Das BVerfG hat einen Eilantrag hiergegen abgelehnt. | |
| Bild: Vorerst verboten: letzte Querdenker-Demo in Freiburg am 29.1.2022 | |
| Freiburg taz | Die unangemeldeten Montagsspaziergänge der Querdenkenden in | |
| Freiburg bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine | |
| einstweilige Anordnung gegen das Verbot abgelehnt. Es ist der bundesweit | |
| erste Beschluss des BVerfG zu derartigen „Spaziergängen“. | |
| Seit Ende Dezember [1][trafen sich Querdenkende] in der Freiburger | |
| Innenstadt, um ohne Anmeldung, aber auch ohne Parolen und Transparente | |
| durch die Stadt zu ziehen. Zu den Treffen war in einschlägigen | |
| Telegram-Gruppen unter Slogans wie „Bleib Gesund, geh spazieren“ | |
| mobilisiert worden. Dort wurden die unangemeldeten Demos auch als Erfolg | |
| gefeiert. | |
| ## Eilrechtsschutz wurde abgelehnt | |
| Die Polizei versuchte, Ansprechpartner:innen zu finden und Auflagen | |
| durchzusetzen, insbesondere Maskenpflicht und Abstandsgebot. Die | |
| „Spaziergänger:innen“ ignorierten dies jedoch. Am 3. Januar durchbrachen | |
| rund 300 Spaziergänger:innen sogar eine polizeiliche Absperrung. | |
| Die Stadt Freiburg verhängte darauf am 7. Januar per Allgemeinverfügung ein | |
| [2][präventives Verbot für alle derartigen „Spaziergänge“] im Stadtgebiet | |
| bis zum 31. Janauar. Das Verbot wurde mit den erhöhten Infektionsgefahren | |
| bei Missachtung der Auflagen begründet. | |
| Gegen die Allgemeinverfügung beantragten die beiden Freiburger | |
| AfD-Stadträte Dubravko Mandic und Detlef Huber Eilrechtsschutz, der jedoch | |
| vorige Woche vom Verwaltungsgericht Freiburg und vom Verwaltungsgerichtshof | |
| Mannheim abgelehnt wurde. | |
| Auch eine mit drei Richtern besetzte Kammer des BVerfG lehnte nun den | |
| Antrag auf eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ab. | |
| Die eingelegte Verfassungsbeschwerde werfe „verfassungsrechtlich offene | |
| Fragen“ auf, die im Hauptsache-Verfahren geklärt werden müssen. Eine | |
| „Folgenabwägung“ führe nun dazu, den Antrag auf Eilrechtsschutz abzulehne… | |
| ## Veranstalter machten Kooperation unmöglich | |
| Dabei erklärten es die Richter für „naheliegend“, dass die Form des | |
| Spaziergangs nur gewählt wurde, um „vorbeugende Auflagen zu umgehen und es | |
| zu vermeiden, Verantwortliche und eine hinreichende Anzahl von Ordnern zu | |
| benennen“. Behörden und Verwaltungsgerichte durften auch annehmen, dass | |
| Personen, die an solchen Spaziergängen teilnehmen, „überwiegend nicht dazu | |
| bereit seien, versammlungspolizeiliche, dem Infektionsschutz dienende | |
| Auflagen, wie insbesondere das Tragen von Masken oder das Einhalten von | |
| Abständen, zu beachten.“ Dabei durften sich die Gerichte auf die | |
| Erfahrungen mit vorhergehenden Spaziergängen in Freiburg berufen. | |
| Gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprach für das BVerfG vor | |
| allem, dass die Veranstalter der unangemeldeten Montags-Spaziergänge eine | |
| „Vorfeldkooperation“ mit der Versammlungsbehörde und eine | |
| „grundrechtsschonende Begleitung der Versammlung“ gezielt unmöglich | |
| machten. | |
| Angemeldete Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen fanden in Freiburg | |
| derweil fast wöchentlich mit zum Teil mehreren tausend Teilnehmenden statt. | |
| 31 Jan 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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