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# taz.de -- Neue Richtlinien für Rüstungsexporte: Ein bisschen schwieriger
> Mit Verzögerung beschließt die Bundesregierung neue Export-Richtlinien
> für Waffen. Die Opposition kritisiert deren Unverbindlichkeit.
Bild: Exportschlager: Kleinwaffen dürfen nur noch ausnahmsweise exportiert wer…
Berlin taz | Die Bundesregierung hat ihre Leitlinien für Rüstungsexporte
leicht verschärft. Am Mittwoch aktualisierte das Kabinett dafür die
„Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern“ – ein rechtlich nicht bindendes Papier, dessen letzte
Fassung aus dem Jahr 2000 stammte. Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD
die Neuauflage eigentlich schon für das letzte Jahr angekündigt. Offenbar
wegen unterschiedlicher Vorstellungen verzögerte sich das Vorhaben aber um
Monate. Neu in die Richtlinien aufgenommen hat das Kabinett jetzt drei
Vorgaben.
Ausfuhren von Kleinwaffen (zum Beispiel Maschinengewehre) in Staaten
außerhalb von EU und Nato will die Regierung grundsätzlich nicht mehr
genehmigen. „Grundsätzlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Ausnahmen
möglich bleiben. In den alten Leitlinien tauchten Kleinwaffen nicht
explizit auf. In der Praxis handhabt die Regierung den Export solcher
Waffen aber schon seit 2015 restriktiver. Durchgesetzt hatte das der
damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel.
Endverbleibskontrollen führt die Regierung vereinzelt seit 2017 durch,
jetzt tauchen auch sie erstmals in den Leitlinien auf. Bei solchen
Kontrollen überprüfen deutsche Beamte, ob aus Deutschland gelieferte Waffen
noch im Besitz des Käufers sind oder an Dritte weitergegeben wurden. Die
Bereitschaft der Käufer zu solchen Kontrollen fließt in Zukunft in
Genehmigungsentscheiden ein – allerdings nicht als Muss-, sondern nur als
Kann-Kriterium.
Technologie-Exporte, also zum Beispiel die Ausfuhr von Bauplänen für
Waffen, will die Regierung ebenfalls strenger handhaben. Bevor sie solche
Technologie-Transfers genehmigt, will sie genauer wissen, was der
Empfängerstaat damit anfängt. Wörtlich heißt es, man wolle prüfen, ob
„hierdurch der Aufbau von ausländischer Rüstungsproduktion ermöglicht wird,
die nicht im Einklang mit der restriktiven Rüstungsexportpolitik der
Bundesregierung steht“.
## Grüne fordern gesetzliche Regelung
Kritik kommt von den linken Oppositionsparteien. Sie befürchten, dass das
Ergebnis in der Praxis nicht zu strengeren Genehmigungsentscheidungen
führen werde, weil die Richtlinien nicht bindend sind.
„Rüstungsexportrichtlinien, [1][die wie im Fall des Jemen-Krieges nicht
umgesetzt werden], sind wertlos“, sagt die Linken-Abgeordnete Sevim
Dağdelen. „Die Bundesregierung ignoriert seit Jahren mit Waffenlieferungen
an Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die anderen Länder
der Jemen-Kriegsallianz bestehende Beschränkungen.“
Eine Lösung wäre es, die Richtlinien in ein Gesetz zu packen. So sagt Katja
Keul (Grüne): „Wir fordern seit Jahren eine verbindliche gesetzliche
Regelung der Exportkriterien und die Einführung einer Verbandsklage, damit
Exportgenehmigungen auch gerichtlich überprüfbar werden, so wie es gerade
das Urteil des britischen Gerichtshofes vorgeführt hat.“ Das Gericht
erklärte letzte Woche Waffenexporte an Saudi-Arabien für unrechtmäßig.
26 Jun 2019
## LINKS
[1] /Genehmigung-von-Ruestungsexporten/!5603114
## AUTOREN
Tobias Schulze
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Waffen
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Jemen
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