| # taz.de -- Kooperation von Verlagen mit Google: Google soll Lizenzen zahlen | |
| > Die Bundesregierung will das einst gescheiterte Leistungsschutzrecht für | |
| > ZeitungsverlegerInnen neu einführen. Für Google kann das teuer werden. | |
| Bild: Zahl ja auch was: analoges Google, also Zeitschriftenhandel | |
| Die Bundesregierung will das Leistungsschutzrecht für PresseverlegerInnen | |
| erneut einführen und damit die novellierte EU-Richtlinie zum Urheberrecht | |
| umsetzen. Anfang Februar hat die Bundesregierung einen entsprechenden | |
| Gesetzentwurf beschlossen. Google und andere Dienste der | |
| Informationsgesellschaft sollen dann Lizenzgebühren an die Verleger zahlen | |
| und so deren Einnahmen erhöhen. | |
| PresseverlegerInnen beschweren sich schon lange, dass Google die | |
| Onlinemedien der Verlage ausbeutet, ohne dafür zu bezahlen. So würden in | |
| Trefferlisten wichtige Teile des Inhalts als Snippet (Schnipsel) angezeigt. | |
| Die Verleger wollen, dass Google hierfür bezahlen muss. | |
| Schon 2013 führte Deutschland auf Wunsch der Branche ein gesetzliches | |
| Leistungsschutzrecht für Verleger ein, das aber völlig verpuffte. Google | |
| weigerte sich einfach, für Lizenzen zu bezahlen. Die Verleger gestatteten | |
| Google daher die Nutzung der Snippets ohne Gegenleistung, damit Google ihre | |
| Inhalte weiter in Trefferlisten aufnimmt und damit Verkehr auf ihre Seiten | |
| lenkt. | |
| Das Projekt endete im völligen Fiasko, als der Europäische Gerichtshof | |
| (EuGH) 2019 das deutsche Gesetz auch noch für nichtig erklärte, weil es bei | |
| der EU-Kommission nicht angemeldet worden war (was für Gesetze zur | |
| Informationsgesellschaft vorgeschrieben ist). | |
| ## Vermutlich wird Google weiter am längeren Hebel sitzen | |
| Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung geht auf die 2019 novellierte | |
| EU-Urheberrechts-Richtlinie zurück. Auf deutsche Initiative ist dort jetzt | |
| ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Verleger vorgesehen. Die Verleger | |
| glauben, dass sie sich besser gegen Google durchsetzen können, wenn sie | |
| EU-weit gemeinsam verhandeln. | |
| Da Medien-Märkte aber national sind, wird Google vermutlich weiter am | |
| längeren Hebel sitzen und keine Lizenzgebühren zahlen, wenn Google das | |
| nicht will. Anders als wohl in Australien beabsichtigt, ist in der EU auch | |
| keine Zwangsschlichtung geplant. | |
| Allerdings sind Google und Facebook in letzter Zeit durchaus auf die | |
| Verlage zugegangen und haben versucht, sich als innovative Medien-Partner | |
| zu präsentieren. [1][So hat Google Ende 2020 in Deutschland Google News | |
| Showcase eingeführt], wo Verlage selbst ausgewählte Inhalte kostenlos | |
| präsentieren können, die sonst hinter einer Paywall stehen. Für die Nutzer | |
| ist das kostenlos, Google zahlt dafür aber Lizenzgebühren an die Verlage. | |
| Auf das Leistungsschutzrecht hat das zunächst jedoch keine Auswirkungen. | |
| Früher präsentierte das Justizministerium das Leistungsschutzrecht als | |
| Maßnahme, die vor allem auf Suchmaschinen wie Google abzielte. Inzwischen | |
| ist vage von „Diensten der Informationsgesellschaft“ die Rede. Vermutlich | |
| wäre damit auch Facebook erfasst. Bis zum Redaktionsschluss konnte das | |
| Ministerium dies aber nicht bestätigen. Das Ministerium ist von der | |
| [2][Entwicklung in Australien] offensichtlich auch überrascht. | |
| ## Was angemessen ist, lässt der Gesetzentwurf offen | |
| Immerhin sollen JournalistInnen und FotografInnen laut Gesetzentwurf einen | |
| „angemessenen“ Anteil der Lizenz-Einnahmen erhalten. Was angemessen ist, | |
| lässt der Gesetzentwurf allerdings offen. Eine Mindestbeteiligung von einem | |
| Drittel der Einnahmen wird zwar erwähnt, kann aber durch kollektive | |
| Vereinbarungen wie Tarifverträge unter- oder überschritten werden. | |
| Lizenzfrei nutzbar sind weiterhin „einzelne Worte oder sehr kurze Auszüge | |
| aus einer Presseveröffentlichung“. Wie viele Worte kostenfrei genutzt | |
| werden können, lässt der Gesetzentwurf offen. Längere Zitate bleiben auch | |
| möglich, allerdings nur nach den üblichen Regeln, das heißt: Es ist eine | |
| inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beitrag erforderlich. Privatleute | |
| müssen keine Lizenzgebühren für Snippets an die Verlage bezahlen. | |
| 19 Feb 2021 | |
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| [1] /Kooperation-von-Verlagen-mit-Google/!5727287 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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